
Radverkehrsinfrastruktur sollte für Kinder und Erwachsene gleichermaßen sicher und komfortabel sein. © ADFC NRW
einfach. sicher. radfahren.: Zehn Forderung für sicheren Radverkehr in NRW
Hier sollte der Text für die Einführung in einfach sicher radfahren in nrw erscheinen.
einfach. sicher. radfahren.
NRW auf dem Weg zur Vision Zero
Nordrhein-Westfalen steht verkehrspolitisch an einem Wendepunkt. In der Vergangenheit konnten in NRW bei der Verkehrssicherheit Erfolge erzielt werden. So ist trotz mehr zugelassener Pkw und mehr Autoverkehr die Zahl verunglückter Pkw-Insassen gesunken. Die Zahl der verunfallten Radfahrenden ist in den vergangenen Jahren allerdings gestiegen. Statistisch gesehen wurden im Jahr 2025 zwei Radfahrende in NRW im Straßenverkehr wöchentlich getötet. Der dramatische Anstieg der Unfallzahlen von Radfahrenden ist äußerst besorgniserregend und signalisiert akuten Handlungsbedarf, damit eine Entkoppelung der Unfallentwicklung vom Verkehrsaufkommen auch beim Radverkehr gelingt.
Der Anstieg der Unfallzahlen im Radverkehr steht im Widerspruch zu den Entscheidungen und Zielsetzungen der Landespolitik: Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) hat sich das Land Nordrhein-Westfalen klare Ziele für mehr Sicherheit, mehr Radverkehr und eine gleichberechtigte Rolle aller Verkehrsmittel gesetzt. Direkt in der Einleitung des FaNaG NRW wird die Vision Zero als Leitbild benannt.
Das Land Nordrhein-Westfalen orientiert sich bei der Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität auch an dem Ziel der Verkehrssicherheit, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder mit lebenslangen Schäden schwer verletzt wird („Vision Zero“).
FaNaG NRW, Präambel
Die Vision Zero ist ein international bekanntes Konzept der Verkehrssicherheit und setzt als Ziel, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird.
Auch in der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) ist das Ziel der Vision Zero gleich zum Beginn definiert. So heißt es:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (…) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
VwV-StVO, § 1
Das Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2030 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) und das FaNaG NRW ergänzen diese Vorgaben, indem sie Rad- und Fußverkehr ausdrücklich als gleichberechtigte Verkehrsmittel definieren. Die Bundesgesetzgebung geht an dieser Stelle sogar einen Schritt weiter und verlangt, dass dem Radverkehr eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird:
Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Leichtigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des nichtmotorisierten Verkehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
VwV-StVO, § 39-43
Die Verantwortung ist damit klar verteilt: Alle Ebenen handeln innerhalb eines bestehenden Rechtsrahmens, der bereits heute mehr wirksame Maßnahmen für Verkehrssicherheit verlangt, als vielerorts umgesetzt werden.
Die Diskrepanz zwischen den verkehrspolitischen Zielen des Landes und der realen Entwicklung der Unfallzahlen zeigt: Die Agenda und politischen Worte stimmen, doch Maßnahmen, Tempo und Konsequenz beim Verfolgen der Ziele reichen noch nicht aus, um Radfahrende und zu Fuß Gehende wirksam zu schützen. Die Vision Zero soll mehr als eine politische Floskel sein: Sie muss als verbindlicher Maßstab für alle Entscheidungen von Land, Kommunen, Polizei und Straßenbaulastträgern dienen.
Wie kann der Verkehr in NRW für alle Beteiligten, insbesondere für die Radfahrenden und die zu Fuß Gehenden, sicherer werden? Wie kann das Land und die Kommunen in NRW den Verkehr so gestalten, dass sich Infrastruktur nicht mehr primär am Auto-Verkehr orientiert? An welchen Stellschrauben muss gedreht werden, damit bestehende Regelungen besser zur Wirkung kommen?
Diese Fragen stellen sich vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl am 25. April 2027. Der ADFC NRW appelliert an die Politik und die Kandidierenden der Parteien, die besorgniserregenden Entwicklungen in der Verkehrsunfallstatistik ernst zu nehmen und sich dem Thema Radverkehrssicherheit anzunehmen.
Mit zehn Forderungen will der ADFC NRW ein konkretes Angebot an Politik, Behörden und Verwaltungen machen, wie die unzureichende Radverkehrssicherheit adressiert werden kann. Es gilt, den vorhandenen Rechtsrahmen konsequent im Sinne der Vision Zero zu nutzen und gleichzeitig wichtige Veränderungsprozesse in Verwaltung und Verkehrsplanung anzustoßen. In den Erläuterungen zu den Forderungen benennt der ADFC NRW Handlungsfelder, innerhalb derer das Land NRW Hürden abbauen, Orientierung geben, und Kommunen bei der praktischen Umsetzung unterstützen kann. So können Politik, Verwaltung und Verbände sich gemeinsam dem Ziel nähern, NRW sicherer, lebenswerter und zukunftsfähiger zu machen.
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