Im Frauennetzwerk des ADFC-NRW sind inzwischen rund 90 Frauen vernetzt.
Ziele des Netzwerks sind:
Weitere Informationen auf Anfrage per E-Mail unter frauennetzwerk [at] adfc-nrw.de
Weitere Ansprechpartnerinnen haben wir z.B. vor Ort in den Kreisverbänden Aachen/Düren, Bielefeld, Bochum, Bonn, Essen, Gladbeck, Dortmund und Münsterland.
Termin: 1. Dienstag / Monat um 18 Uhr (Online-Konferenz).
ACHTUNG: wir machen Sommerpause im Juni und Juli gibt es keine Online-Treffen des Frauennetzwerk NRW.
Die AG Mobilität tauscht sich regelmäßig zu aktuellen Themen und Entwicklungen der Radverkehrsförderung und Fahrradmobilität aus.
Ziele sind Austausch und Zusammenarbeit auf Landesebene zu NRW-weit relevanten verkehrspolitischen Themen und die Erarbeitung gemeinsamer Positionen.
Themen der AG sind unter anderem
Die Treffen finden als Videokonferenz statt. Weitere Informationen auf Anfrage per E-Mail unter a.fell [at] adfc-nrw.de.
Termin: 1. Mittwoch / Monat um 19 Uhr.
Die AG Presse des ADFC NRW richtet sich an die Pressesprecher:innen unserer 37 Kreisverbände in NRW.
Ziele des Netzwerks sind:
Die Treffen finden als Videokonferenz statt. Weitere Informationen auf Anfrage per E-Mail unter l.vortmann [at] adfc-nrw.de
Termin: 2. Dienstag / Monat um 19 Uhr.
Das "Netzwerk IT & Digitalisierung" bietet Austausch für alle, die sich für IT-Themen im ADFC interessieren. In einer Mailingliste tauschen sich aktive IT-Admins aus. Außerdem gibt es Online-Austauschtreffen für alle Interessierten.
Weitere Informationen auf Anfrage per E-Mail unter mitmachen [at] adfc-intern.de
NRW-Ansprechpartner:
Jan Bartels
j.bartels [at] adfc-nrw.de
Das Netzwerk bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich in lockerer Atmosphäre über Fahrradthemen auszutauschen und zu vernetzen. Du bist herzlich eingeladen, eigene Themen, Probleme und Anregungen mitzubringen, über die Du gerne sprechen möchtest.
Weitere Informationen im bundesweiten Aktivenbereich (Login auf Anfrage).
NRW-Ansprechpartnerin:
Anna Limbach
a.limbach[at] adfc-nrw.de
Die Arbeitsgruppe „Codierung“ beschäftigt sich neben technischen Fragen und der Vernetzung von Akteuren, mit der Bereitstellung und einfachen Zugänglichkeit von Wissen und Informationen rund um das Thema „Fahrradcodierung“.
Weitere Informationen im bundesweiten Aktivenbereich (Login auf Anfrage).
NRW-Ansprechpartner:
Gereon Broil
gereon.broil [at] adfc.de
ADFC-Radfahrschulen bringen Menschen aufs Fahrrad und vermitteln Freude am Fahrradfahren. Die bundesweite AG Radfahrschule hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, die Weiterentwicklung der bestehenden und den Aufbau weiterer neuer Radfahrschulen zu unterstützen sowie über das vielfältige bundesweite Radfahrschulangebot des ADFC auf www.radfahrschule.adfc.de zu informieren.
NRW-Ansprechpartner:
Klaus Helmke & Klaus Kabst
radfahrschule [at] adfc.de
Zugangsdaten erhalten Interessentinnen auf Anfrage über diese e-Mail: frauennetzwerk [at] adfc-nrw.de
Zugangsdaten erhalten Interessent*innen auf Anfrage über diese e-Mail: m.schaarwaechter [at] adfc-nrw.de
Zugangsdaten erhalten Pressesprecher*innen der ADFC Kreisgruppen auf Anfrage über diese e-Mail: l.vortmann [at] adfc-nrw.de
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.
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Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V.
Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.