Neuigkeiten

Ein Muß! Rad+Freizeit Die größte Radtouristikmesse in NRW am Sonntag, 2. April.

93 Radregionen, Reiseveranstalter und Radanbieter präsentieren sich am Sonntag, 2. April im Kongress- und Messezentrum Siegburg.

Radfahrende bei NRW-Radtour

Jetzt anmelden zur NRW-Radtour 2023!

Die NRW-Radtour findet in diesem Jahr vom 29. Juni bis zum 02. Juli 2023 statt. Unsere ADFC-TourGuides begleiten die rund 1.000 Radbegeisterten durch ein starkes Stück NRW.

Erzbahntrasse in Bochum-Hamme wieder befahrbar.

Gute Nachrichten für Radfahrerinnen und Radfahrer im Ruhrgebiet. Ein wegen Reparaturarbeiten gesperrter Bereich der Erzbahntrasse ist wieder befahrbar.

Blick ins Internationale Festival des Fahrradfilms

Filmkunst trifft Kettenfett: Das 17. International Cycling Film-Festival

Internationale Filmkunst, ein roter Teppich und eine gute Portion Kettenfett:

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Keyvisual

Ergebnisse der Radreiseanalyse 2023

09.03.2023

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 zeigt: Der Radtourismus wächst und ist krisenfest. 2022 haben sich 4,6 Millionen Menschen für eine Reise mit dem Rad entschieden und damit fast so viele wie vor der Pandemie.

Übergabe 4-Sterne-Zertifikat an die Hohe-Mark RadRoute

Vier neue Sterne am Radrouten-Himmel in NRW: Die Hohe Mark RadRoute

Aus alt wird neu! Die Hohe Mark RadRoute hat sich in den zurückliegenden dreieinhalb Jahren enorm entwickelt. Das war dem ADFC vier Sterne wert! Damit ist der attraktive Rundkurs erstmals als Qualitätsradroute ausgezeichnet worden.

Die generelle Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerörtlich auf 30 km/h wäre ein großer Schritt für die Sicherheit von Radverkehr und Fußgängern. Es bleibt vorerst aber bei extra ausgewiesenen 30-Zonen.

Tempo 30: Online-Konferenz der Initiative für Lebenswerte Städte

Heute (02.02.23) um 16 Uhr startet die Online-Konferenz der Städteinitiative für Lebenswerte Städte, die sich für angepasste Geschwindigkeiten beim PKW-Verkehr einsetzt.

Eine Fahrradmesse mit einem Fahrrad im Vordergrund

Diese Fahrradmessen in NRW starten im Frühjahr 2023

Ein spannender Fahrradfrühling erwartet uns. Der ADFC NRW präsentiert sich 2023 auf der Messe Fahrrad Essen und auf der RAD+Freizeit 2023 in Siegburg. Wir geben einen Überblick über weitere Fahrradmessen im ersten Halbjahr.

Buch-Cover "Lieblingstouren Ruhrgebiet"

Auszeichnung für spannende Bücher über das Fahrradfahren

Noch spannender als ein Krimi sind manchmal spannende Fahrradbücher von Leuten, die Fahrrad fahren.

zur Seite Neuigkeiten

Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

    weiterlesen

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

Bleiben Sie in Kontakt