Du bist Mitglied beim ADFC, zwischen 10 und 26 Jahre alt* und möchtest dich im Verband einbringen? Dann komm zur allerersten Landesjugendversammlung vom ADFC NRW! Dort wirst du den ersten Landesjugendvorstand wählen und kannst mit anderen fahrradbegeisterten jungen Menschen in Kontakt kommen. Hier geht es direkt zur Anmeldung:
Anmeldung Landesjugendversammlung 2026
*Ob du an der Versammlung teilnehmen kannst und wählen darfst, erfährst du im Abschnitt „Stimmberechtigter Mitglieder“ weiter unten.
Die Landesjugendversammlung 2026 ist eine Versammlung, zu der alle jungen Mitglieder des ADFC NRW zwischen 10 und 26 Jahren eingeladen sind. Auf der Versammlung im Jahr 2026 wird der Junge ADFC NRW gegründet, da es ihn bisher noch nicht offiziell gibt. Im Rahmen der Landesjugendversammlung wird es Wahlen geben, bei denen du über den zukünftigen Jungen ADFC NRW mitbestimmen kannst. Deshalb ist die Landesjugendversammlung 2026 gleichzeitig auch die Gründungsversammlung des Jungen ADFC NRW.
Das wird gewählt:
Insgesamt wählst du also voraussichtlich 7 Personen. Das hängt davon ab, wie viele Menschen Beisitzer:in werden.
Ob du an der Landesjugendversammlung teilnehmen und wählen darfst, kannst du nochmal genauer nachlesen im Abschnitt “Stimmberechtigte Mitglieder”.
Du musst zwischen dem 01.03.1999 und dem 28.02.2016 geboren sein, um bei der ersten Landesjugendversammlung 2026 des ADFC NRW wählen zu dürfen. Anders gesagt: Du musst am Tag der Versammlung 10 Jahre oder älter sein und jünger als 27 Jahre sein. Außerdem musst du bereits Mitglied im „regulären“ ADFC NRW sein (als eigenständiges Mitglied oder als Familienmitglied, z.B. über deine Eltern).
Wenn du 27 Jahre oder älter bist und den Jungen ADFC unterstützen möchtest, dann melde dich trotzdem sehr gerne bei uns! Wir können dich mit einem Netzwerk an Aktiven verbinden, die sich für den Jungen ADFC einsetzen, selbst aber nicht mehr zu Zielgruppe gehören. Schreib einfach eine kurze Mail an junger [at] adfc-nrw.de.
Du kannst den Jungen ADFC auch unterstützen, indem du dich zum Beispiel in ADFC-Gremien für junge Themen einsetzt oder im ADFC bei dir vor Ort junge Menschen beim Aufbau einer lokalen Gruppe unterstützt. Melde dich dafür beim ADFC in deiner Nähe.
Die Landesjugendversammlung findet statt am
28. Februar 2026
10:30 - 16:00 Uhr
in der Jugendherberge Düsseldorf.
Adresse:
Jugendherberge Düsseldorf
Düsseldorfer Str. 1
40545 Düsseldorf
Link Google Maps
Die Jugendherberge Düsseldorf liegt 10 Gehminuten vom U-Bahnhof Luegplatz entfernt. Von dort fahren Züge direkt zum Düsseldorfer Hauptbahnhof.
Bus: Jugendherberge (0 km)
U-Bahn: Luegplatz, Linien: 74, 75, 76, 77 (1 km)
Mit dem Rad: es sind ca. 5 km vom Hbf Düsseldorf bis zur Jugendherberge. Vor der Jugendherberge gibt es Fahrradbügel, an die du dein Fahrrad anschließen kannst.
Für die Wahl zum Landesjugendvorstand und die weiteren Materialien der Landesjugendversammlung bekommst du einen Zugang zu dem digitalen Abstimmungstool namens „Open Slides“. Dafür brauchst du:
Deine E-Mail-Adresse teilst du uns im Anmelde-Formular mit. Dann bekommst du von uns an diese E-Mail-Adresse die Login-Daten für deinen Account in Open Slides zugeschickt.
Falls du einen Laptop für die Abstimmung brauchst, melde dich bitte per Mail an junger [at] adfc-nrw.de.
Hier findest du bald die vorläufige Tagesordnung. Sie wird im Vorfeld der Versammlung aktualisiert.
Du bist unter 27 Jahren alt und möchtest gerne für den ersten Landesjugendvorstand kandidieren? Dann findest du hier Infos dazu, was du als Teil des Landesjugendvorstandes im ADFC bewegen kannst und welche Aufgaben dich erwarten:
Aufgabenprofil Landesjugendvorstand ADFC NRW
Bei Fragen zur Kandidatur kannst du dich bei Anna melden unter junger [at] adfc-nrw.de.
Wenn dein Kind unter 18 Jahre alt ist und alleine ohne Begleitung zur Landesjugendversammlung kommen möchte, musst du uns diese ausgefüllte Einverständniserklärung bis spätestens 25. Februar 2026 per Mail schicken an anmeldung [at] adfc-nrw.de:
Einverständniserklärung Landesjugendversammlung 2026
Wichtig: Ohne die rechtzeitig eingeschickte Einverständniserklärung kann dein minderjähriges Kind nicht an der Veranstaltung teilnehmen!
Du kannst dein Kind direkt zum Veranstaltungsort (Jugendherberge Düsseldorf, Düsseldorfer Str. 1, 40545 Düsseldorf) zum Anmelde-Tisch bringen. In der Jugendherberge wird die Anmeldung ausgeschildert sein.
Die Anmeldung wird ab 10:00 Uhr offen sein.
Ende der Veranstaltung: 16:00 Uhr
Abholung ca. ab 16:15 Uhr.
Bitte hole dein Kind nach Ende der Veranstaltung (16:00 Uhr) möglichst pünktlich ab.
Der späteste Abholzeitpunkt ist 17:00 Uhr.
Infos zur Anreise findest du weiter oben unter den allgemeinen Infos im Abschnitt “Anreise”.
Du kannst als Begleitung an der Landesjugendversammlung teilnehmen. Dafür muss dein Kind bzw. ein persönlich eingeladenes Mitglied des Jungen ADFC NRW dich als Gast mit anmelden. Jedes Mitglied kann nur einen Gast mitbringen. Als Gast auf der Landesversammlung hast du kein Stimmrecht und wirst in einem separaten Bereich sitzen.
Du möchtest informiert bleiben rund um den Jungen ADFC und andere Themen im ADFC-Kosmos? Dann teile uns jetzt hier deine E-Mail-Adresse mit deinem Formular und deiner Mitgliedsnummer mit. Falls du Familienmitglied bist und deine Mitgliedsnummer nicht kennst, frage deine Eltern oder die Person, die Hauptmitglied ist.
Triff am 1. Dienstag im Monat um 20 Uhr online junge Menschen im ADFC auf Bundesebene und diskutiere aktuelle Themen rund ums Rad. Termine und Zugangsdaten findest du auf adfc.de/termine oder schick eine Mail mit deinen Kontaktdaten an junger [at] adfc.de.
Für den Austausch zwischendurch gibt es eine Messenger-Gruppe. Du willst dabei sein? Schick deine Kontaktdaten an: junger [at] adfc.de.
Bald gibt's hier mehr Infos rund ums Radfahren und Junge Menschen in NRW! #rolltbeiuns
Folge uns bist dahin gerne schon einmal auf Instagram!
Du willst unsere Arbeit unterstützen? Dann melde dich bitte bei Kerstin: junger [at] adfc-nrw.de
Gerne laden wir dich auch in unser landesweites Netzwerk ein.
Du bist unter 27 Jahre alt? Dann kannst du zum vergünstigten Preis Mitglied im ADFC werden!
Mit deinem Beitrag unterstützt du unsere Lobbyarbeit für das Fahrrad – damit das Radfahren im Alltag und auf Reisen noch sicherer und komfortabler wird. Dafür arbeiten wir tagtäglich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
April 2025: Grundstein für landesweite Jugendorganisation in NRW
Die richtungsweisende Entscheidung zur Gründung einer landesweiten Jugendorganisation trafen die Delegierten der ADFC Landesversammlung in Aachen im April 2025. Auf der Landesversammlung wurde ein entsprechender Antrag für eine Satzungsänderung von den Delegierten angenommen.
Landesjugendordnung des ADFC NRW, 2025
Hintergrund: Der ADFC hat als erster Fahrradclub eine eigene Jugendorganisation
Zuerst auf Bundesebene, jetzt auf Landesebene: Der ADFC als gesamter Verband hat bereits im April 2025 damit begonnen, eine Jugendorganisation innerhalb seiner Verbandsstrukturen zu etablieren. Der Startschuss dafür war die Gründung des Jungen ADFC auf Bundesebene am 26. April 2025. Damit ist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club der erste Fahrradverband mit einer eigenen Jugendorganisation. Für den sechsköpfigen Bundesjugendvorstand sprechen Lilia Vogt und Sebastian Vogel. Junge ADFC-Mitglieder aus dem ganzen Land wählten am 26. April 2025 auf der Bundesjugendversammlung in Frankfurt am Main den sechsköpfigen Vorstand. Die rund 30.000 Mitglieder zwischen 10 und 26 Jahren werden ab sofort vom Jungen ADFC vertreten. Der Junge ADFC will eine starke Stimme der jungen Menschen in der Verkehrspolitik sein.
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC NRW) ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW mit über 60.000 Mitgliedern.
Für uns steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt und wir sind:
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Die ADFC Mitgliedskarte bietet noch weitere Vorteile:
Jedes Mitglied macht den ADFC stärker!
weiterlesenWie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest.
Vorgesehen sind darin zwei Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer Klingel. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Diverse Reflektoren sind ebenfalls vorgeschrieben.
weiterlesenCodierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer*in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer*innen zuzuordnen.
Weitere Infos zur Codierung und Tipps zum Diebstahlschutz.
Anstehende Codiertermine in Nordrhein-Westfalen sind in unserer Termin- und Tourendatenbank hinterlegt.
weiterlesenUnser aktuelles Radtourenangebot in Nordrhein-Westfalen findet sich im Tourenportal.
Alles Wissenswerte zu Radreisen und Ausflüge mit dem Rad hat der ADFC auf der Internetseite www.adfc-radtourismus.de zusammengestellt:
Die gute Nachricht: Jede Kommune, jede Stadt und jede Gemeinde kann fahrradfreundlich werden und das auch schnell. Grundlage ist ein zusammenhängendes Radwegenetz, auf dem alle Menschen sicher und komfortabel Rad fahren können.
In der ADFC-Toolbox für Kommunen und Aktive geben wir Tipps, Infos und Anleitungen für den Ausbau kommunaler Fahrradinfrastruktur.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren zur Förderung einer nachhaltigen und aktiven Mobilität sind: