
Mädchen auf Rädern schauen zwischen geparkten Autos hervor. Frei Sichtachsen würden zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. © ADFC_Deckbar
Forderung 1: Erlass zum konsequenten Vorgehen gegen Falschparken
einfach. sicher. radfahren.:
Das Land NRW soll mit einem Erlass eine landesweit einheitliche Vorgabe machen, nach der Falschparken auf Geh- und Radwegen sowie in Kreuzungsbereichen in ganz NRW konsequent kontrolliert und sanktioniert wird.
Erlass zum konsequenten Vorgehen gegen Falschparken
Forderung:
Das Land NRW soll mit einem Erlass eine landesweit einheitliche Vorgabe machen, nach der Falschparken auf Geh- und Radwegen sowie in Kreuzungsbereichen in ganz NRW konsequent kontrolliert und sanktioniert wird.
Erläuterung:
Falschparken auf Geh- und Radwegen sowie im Kreuzungsbereich gehört in ganz NRW zum Alltag und ist ein zentrales Sicherheitsproblem für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Besonders für Kinder, Ältere und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist es schwierig, wenn sie aufgrund falsch geparkter Autos auf dem Radweg in den KfZ-Verkehr ausweichen müssen und eingeschränkte oder keine freie Sicht auf die Fahrbahn haben. Unfallanalysen zeigen, dass schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen und Übergängen ein wiederkehrender Risikofaktor sind. Zugeparkte Ecken verschärfen dieses Problem deutlich.[1]
Die StVO verbietet das Parken auf Geh- und Radwegen sowie im 5‑Meter‑Bereich vor Kreuzungen und Einmündungen eindeutig. Dieser Bereich wird auf bis zu 8 Meter erweitert, wenn neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist. Die Bußgelder für Regelverstöße wurden mit der Novelle des Bußgeldkatalogs 2021 deutlich erhöht. In der Praxis kontrollieren jedoch zu wenige Kommunen regelmäßig konsequent das Kfz-Parken auf Geh- und Radwegen und schöpfen die Handlungsspielräume zur Ahndung des Falschparkens (Abschleppen, Bußgelder) nicht aus. Dies begründen sie häufig mit begrenzten Personalressourcen oder vermeintlicher „Geringfügigkeit“ der Verstöße.
Für Städte und Gemeinden in NRW ist ein landesweiter Rahmen hilfreich, der klarstellt, dass Falschparken eine relevante Gefährdung darstellt und entsprechend zu priorisieren ist. Ein Erlass kann Vollzugsschwerpunkte definieren und Gesetzesanpassungen können digitale Hilfsmittel (z.B. kameragestützte Erfassung, effiziente Meldewege) ermöglichen und sicherstellen, dass Fahrzeuge in besonders sensiblen Bereichen zeitnah umgesetzt oder abgeschleppt werden.
[1] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (2020): Unfallrisiko Parken für Fußgänger und Radfahrer. Erschienen in Unfallforschung kompakt Nr. 98, https://www.udv.de/resource/blob/74934/e2db07a131dc502c7c3ccbf35737dede/98-unfallrisiko-parken-fuer-fussgaenger-und-radfahrer-data.pdf