Radwegestandards

In NRW gibt es drei Standards, nach denen Radwege gebaut werden können. Sie unterscheiden sich durch die Höhe der Anforderungen an die Infrastruktur. Der ERA-Standard stellt die geringsten Anforderungen - der Radschnellweg-Standard die höchsten.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA) dienen vor allen Dingen der Planung innerstädtischer Radwege sowie Radwegen mit einer geringen Frequenz. Besonders ältere Radwege erfüllen diesen Standard jedoch häufig nicht.

Der "Radschnellweg-Standard" wird hingegen für Radverbindungen eingesetzt, die zwischen Städten verlaufen und stark befahren sind. Weil Radschnellwege schnelles Vorrankommen ermöglichen müssen, brauchen sie kreuzungsfreie und sehr breite Wege. Durch Winterdienst und Beleuchtung innerorts sind die Wege zu jeder Tages- und Jahreszeit befahrbar. Ein separater Fußweg verhindert zudem Konflikte mit Fußgänger*innen.

Wenn die Vorraussetzungen für den Bau eines Radschnellwegs nicht erfüllt sind, kann auf den Standard für Radvorrangrouten zurückgegriffen werden. Diese ermöglichen in der Regel auch ein schnelles Vorrankommen, jedoch sind die Anforderungen (z.B. die Mindestbreite) nicht so hoch.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/radwegestandards

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