Initiative wirbt mit Transparenten für den Radentscheid Kaarst

Radentscheid Kaarst © Foto: Radentscheid Kaarst

Radentscheid Kaarst (NRW)

 

In Kaarst ist am 6. März 2022 der erste Radentscheid in Deutschland als Bürgerentscheid an der Wahlurne gescheitert.

 

Die Wähler*innen in Kaarst hatten am 06. März 2022 als bundesweit erster Radentscheid an der Wahlurne über ihre Fahrradinfrastruktur zu entscheiden. 3076 Stimmberechtigte entschieden sich für den Radentscheid, 4136 stimmten dagegen.  Damit verfehlte der Bürgerentscheid das notwendige Quorum von mindestens 7.000 Ja-Stimmen. Trotz der geringen Wahlbeteiligung von nur 20,8 Prozent stimmten sogar noch mehr Bürger für den Radentscheid als schon bei der vorausgehenden Unterschriftensammlung. Das ist ein Achtungserfolg, zu dem der Fahrrad-Club den Initiatoren des Radentscheids gratuliert.  

Initiative wollte Ziele in sechs Jahren umsetzen
Die Initiative Kaarster for Future hatte gefordert, dass die Kommune in den nächsten sechs Jahren die Ziele des Radentscheids umsetzen muss. Dazu zählen zum Beispiel der sichere Ausbau von Radwegen und Kreuzungen und ein hauptamtlicher Fahrradbeauftragter.

Axel Fell, der Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagte: „Der Radentscheid hat die Probleme beim Radverkehr in Kaarst zum Top-Thema gemacht und dafür das Bewusstsein in der Öffentlichkeit geschaffen. Die Politik hat klar verstanden, dass es nicht mehr reicht, einfach nur von der Verkehrswende zu reden und Konzepte zu erarbeiten. Sie müssen auch mutig umgesetzt werden. Nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten sechs Jahre. Und die Radentscheid-Initiative und Bürger*innen und Bürger müssen endlich dabei mitreden dürfen.“

Erstmals in Deutschland hatten die Bürgerinnen und Bürger der NRW-Stadt Kaarst es an diesem Wochenende selbst in der Hand, mit ihrer Wahlentscheidung Einfluss auf die Fahrradinfrastruktur ihrer Kommune zu nehmen. Denn die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen hatte das Konzept der Initiative Kaarster for Future abgelehnt, obwohl die erforderliche Unterschriftenzahl (Quorum) erreicht war. Deshalb musste die Entscheidung wie von der Gemeindeordnung NRW vorgegeben an der Wahlurne entschieden werden.

Fahrrad-Club sieht jetzt Kommune in der Pflicht
Heribert Adamsky, Vorsitzender des ADFC im Rhein-Kreis-Neuss, sagte: „Nach dem gescheiterten Radentscheid werden wir jetzt die Arbeit von Verwaltung und Politik sehr genau beobachten und begleiten, damit deren Radverkehrsmaßnahmen auch wie versprochen bald umgesetzt werden.“

Der Radentscheid Kaarst ist einer von mehr als 50 Radentscheiden in Deutschland, allein elf gibt es in NRW. Diese Bürgerbegehren stoßen die Verkehrswende von unten an. Zuvor hatten bereits die Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Essen und Marl die Forderung der jeweiligen Radentscheide übernommen, wo sie bereits in der Umsetzung sind. In manchen Städten wie der mit Kaarst vergleichbaren Mittelstadt Marl sind bereits zusätzliche Radverkehrsplaner*innen eingestellt und die ersten Millionen Euro in die Radinfrastruktur investiert worden.
 

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/radentscheid-kaarst-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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