
1,4 Kilometer ist die Fahrradstraße zwischen Wormeln und Calenberg lang. Die Baukosten haben lediglich 290.000 € betragen und wurden zu 90 % vom Bund und Land gefördert. © ADFC NRW, Jürgen Heidenreich
Gutes Beispiel: Fahrradstraße außerorts im Kreis Höxter
In der Hansestadt Warburg wurde im Sommer 2025 zwischen den Dörfern Wormeln und Calenberg außerorts eine Fahrradstraße eingerichtet. Mit der Sanierung wurde die Gemeindestraße zu einer Fahrradstraße. Der Radverkehr genießt nun Vorrang.
Sichere und komfortabler Radverkehrsverbindung auf einer “Fahrradstraße außerorts”
Eine Gemeindestraße (ehemals eine Kreisstraße) zwischen zwei Gemeinden im Landkreis Höxter ist im Rahmen ein er Sanierung zu einer sicheren und komfortablen Verbindung für den Radverkehr aufgewertet worden. Dabei handelt es sich um keine echte Fahrradstraße. Pkw und landwirtschaftlicher Verkehr dürfen die Straße weiterhin nutzen, der Radverkehr genießt aber Vorrang. Entsprechende Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme und Verkehrszeichen lassen die Route eindeutig als Fahrradstraße erkennen.
Die Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße beträgt 30 km/h. In der Region erfüllt die Route eine wichtige Verbindungsfunktion und ergänzt das bestehende Radnetz.
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die dem Radverkehr vorbehalten sind, eingeschlossen sind auch Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Tretroller und Velo-Cars. Der Kfz-Verkehr darf Fahrradstraßen nicht oder nur sehr eingeschränkt mitnutzen. Die Fahrradstraßen sind dann entsprechend ausgeschildert.
Im Unterschied zum übrigen Straßennetz hat der Radverkehr in Fahrradstraßen immer Vorrang. Das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad ist in Fahrradstraßen – auch in Gruppen – ausdrücklich erlaubt.
In Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr sein Tempo weiter drosseln, auf die Radfahrenden Rücksicht nehmen und langsam hinterherfahren. Radfahrende dürfen vom Kfz-Verkehr weder behindert noch gefährdet werden.
Wirkung für den Radverkehr
- Infrastruktur
- Verkehrssicherheit
- Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln
- Soziale Dimension
- Kommunikation und Verhalten
- Radtourismus und Sport
- Forschung, Innovation und Fahrradwirtschaft
- Rahmenbedingungen
Hintergrundinfos - rechtliche und technische Grundlagen, Förderung
- Leitfaden Fahrradstraßen, Planungshinweise für die Praxis (AGFS)
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Förderrichtlinie Nahmobilität, Land NRW, Förderung durch das Land und den Bund zu 90 % in Höhe von 290.000 €
Die Maßnahme ist umgesetzt:
- Lankreis Höxter, Gemeinden Wormeln und Calenberg
- Sanierung von 1,4 km Gemeindestraße und Umgestaltung als Fahrradstraße
- Ingenieurbüro Volmer