Förderprogramme für den Radverkehr in NRW
Radverkehrsförderung gibt es von Bund, Land und EU. Neben Planung und Bau von Infrastruktur werden auch Kommunikationsmaßnahmen und Fachkonzepte gefördert. Welche Finanzierungen und Anlaufstellen es gibt, zeigen wir in unserer Fördermittelübersicht.
Stand: Juli 2023
Das wichtigste Förderprogramm für den kommunalen Rad- und Fußverkehr ist die Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah). Gefördert wird die ganze Bandbreite verkehrswichtiger Radverkehrsinfrastruktur. Zusätzlich können Radverkehrskonzepte gefördert werden.
Bestehende Förderprogramm für den Radverkehr in NRW sind unten aufgelistet. Beim Aufklappen der einzelnen Förderprogramme werden weitere Inhalte sichtbar.
Neben Fördermöglichkeiten durch das Land NRW, gibt es auch Fördermöglichkeiten für den Radverkehr vom Bund.
Welche Finanzierungen des Landes gibt es, und an wen kann ich mich mit Fragen wenden?
- Planungen, Radwege, Abstellanlagen Öffentlichkeitsarbeit u.v.m. - Infrastrukturförderung nach FöRi-Nah
Die FöRi-Nah ist das wichtigste Förderprogramm für den Radverkehr in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes. Gefördert wird die ganze Bandbreite verkehrswichtiger Radverkehrsinfrastruktur. Zusätzlich können Radverkehrskonzepte gefördert werden. Für die Vergabe der Mittel sind die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster verantwortlich. Mehr Informationen und eine Übersicht über die geförderten Baumaßnahmen finden sich in der Förderdatenbank und dem Fördertableau.
Die Finanzhilfen des Bundes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden mithilfe der Förderrichtlinie FöRi-Nah in NRW abgewickelt. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung.
- Mobilstationen, Mobilitätskonzepte - Konzeptförderung nach FöRi-MM
Mit der Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) unterstützt das Land bei Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen (Luftschadstoffe, Treibhausgase und Lärm). Die Förderung richtet sich an alle Gemeinden in NRW. Für die Vergabe der Mittel sind die Bezirksregierungen verantwortlich.
Im Fördertableau Vernetzte Mobililtät und Mobilitätsmanagement sind förderfähige Vorhaben, Fördersätze, Zuwendungsempfänger*innen und Beschreibungen einzelner Vorhaben aufgeführt. Die Projektförderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen ist auch eine Zuwendung von 100 % möglich. - Radwegeverbesserungen beim Neu-, Aus- und Umbau wichtiger Straßen - FöRi-kom-Stra
Die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) schließt Maßnahmen zur Verbesserung von Rad- und Gehwegen im Zusammenhang mit dem Neu-, Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen ein. Der Regelfördersatz beträgt 70 % und schließt Rad- und Gehwegmaßnahmen ein. Das Fördertableau zur Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau gibt eine Übersicht.
- Lastenradförderung - progres.NRW
Gefördert wird der Erwerb von Lastenfahrrädern in der Grundausstattung nebst einem festverbauten Transportaufbau. Nicht gefördert werden Anhänger. Antragsberechtigt sind u.a. Vereine und Freiberufler*innen. Sie erhalten eine Förderquote von 30 %.
Gemeinden erhalten bis zu 60 % Förderquote. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.Auch der Bund fördert den Erwerb von schweren Lastenrädern (Nutzlast mind. 120 kg, nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen).
- Lückenschlüsse, Beschilderungen, Rastplätzen - Erlebnis.NRW
Mit der Förderrichtlinie Erlebnis.NRW unterstützt das Land Kommunen bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus.
Förderfähig sind Investitionen in Lückenschlüsse touristischer Radwege, Beschilderungen sowie Bau und Gestaltung von Rastplätzen. - Radwege an Landesstraßen - Bürgerradwege
Radwege an Landesstraßen, für die im normalen Bauprogramm kurzfristig keine Mittel verfügbar sind, können mithilfe bürgerlichen Engagements als Bürgerradwege umgesetzt werden. Das Land setzt auf engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort und den Einsatz lokaler Bauunternehmen in Kooperation mit den beteiligten Kreisen und Kommunen. Straßen.NRW berät und beteiligt sich an den Kosten.
Erfolgreiche Umsetzungsbeispiele von Bürgerradwegen gibt es beispielsweise im Kreis Lippe. - Wegenetzkonzepte im ländl. Raum - Flurbereinigungsgesetz
Die Entwicklung und Erstellung von ländlichen Wegenetzkonzepte kann mithilfe des Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.
Für die Vergabe der Mittel sind die Bezirksregierungen verantwortlich. - Aus- und Neubau von Wirtschaftswegen für den Radverkehr - FöRL Wirtschaftswege
Das Land unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur. Gefördert werden u.a. der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem überregionalen Radverkehr dienen, Durchlässe oder Brücken, der Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse) und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Für die Vergabe der Mittel (FöRL Wirtschaftswege) sind die Bezirksregierungen verantwortlich.
- Bike+Ride-Anlagen - ÖPNV-Gesetz (VV-ÖPNVG)
Zweckverbände erhalten pauschalierte Zuwendungen und können diese in Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen und Haltestellen investieren.
- Strukturentwicklung des ländlichen Raums
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Gemeinden im ländlichen Raum (Orte mit max. 10.000 Einwohner:innen, Gebietskulisse "Ländlicher Raum") Zuwendungen für Maßnahmen der Strukturentwicklung. Zuwendungen sind insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen (beispielsweise Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen und Wegen) und Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens 20.000 Euro zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien vorgesehen.