Mithilfe von Sofortmaßnahmen Netzlücken schließen - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

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Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts zur Einrichtung einer Radverkehrsanlage ohne Trennelemente. Lage: Innerorts © ADFC NRW

Mithilfe von Sofortmaßnahmen Netzlücken schließen

Die AGFS NRW möchte mit dem im Mai 2024 veröffentlichten "Leitfaden Sofortmaßnahmen" Planungs- und Umsetzungsprozesse von Fuß- und Radverkehrsinfrastrukturen spürbar beschleunigen und damit zu schnellen Verbesserungen in NRWs Kommunen beitragen.

Es fehlen durchgehende, sichere und komfortable Radnetze

Die Wahl des Verkehrsmittels ist von sich gegenseitig bedingenden Aspekten der Verkehrssicherheit, des Komforts und der Durchgängigkeit maßgeblich beeinflusst. Wer in das Auto steigt, kann sich darauf verlassen, durchgängig nutzbare Straßen nutzen zu können. Anders sieht das beim Radfahren aus. Beim Radverkehr fehlt oftmals eine durchgehende, sichere und komfortable Führung.
Im ADFC-Fahrradklima-Test 2022 geben die Befragten in NRW der „Sicherheit beim Radfahren“ die Schulnote 4,0. Der „Komfort beim Radfahren“ wird mit 4,4 bewertet.

Lücken im Radwegenetz schnellstmöglich schließen

Meist war die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs und eine damit einhergehende Optimierung für den Autoverkehr in den vergangenen Jahrzehnten ein zentraler Grundsatz in der Verkehrsplanung. Entsprechend gibt es einen immensen Nachholbedarf was die Schaffung durchgehender und damit sicherer und komfortabler Radverkehrsnetzen ohne Lücken betrifft. Netzlücken gibt es auf der Strecke und an punktuellen Problemstellen wie Kreuzungen und Querungen.

Ziele des AGFS "Leitfaden Sofortmaßnahmen"

Das primäre Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch:

  • Effiziente Nutzung der knappen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen in den Stadtverwaltungen.
  • Richtige Auslegung der Ermessensspielräume der StVO.
  • Darlegung, dass sich gemäß der StVO und VwV zur StVO Kommunen aktiv mit Radverkehrsanlagen befassen müssen.
  • Aufzeigen der Ermessensspielräume auch unter Einbeziehung der entsprechend für Nordrhein-Westfalen (NRW) gültigen Erlasse.

Der Leitfaden ist damit eine Arbeitshilfe für Kommunen, um die rechtssichere und ressourcenschonende Schließung von Lücken im Radverkehrsnetz, ohne langwierige Recherchen, vornehmen zu können. Der Leitfaden soll stetig fortgeschrieben und durch weitere in der Praxis bewährte Maßnahmen ergänzt werden.

Identifikation von Netzlücken im Alltagswegenetz

Vorhandene Planungen eines Radverkehrsnetzes und eine Bestandsanalyse sind Voraussetzung für die Identifikation vorhandener Netzlücken.

Vier Grundlagen zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen

1. Verkehrsversuche erlauben eine Neuaufteilung des Verkehrsraum

§45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 StVO erlaubt Verkehrsversuche auf Basis der Erprobungsklausel. Für die Anordnung von Verkehrsversuchen muss eine „einfache“ oder eine „konkrete“ Gefahr für die Verkehrssicherheit oder -ordnung vorliegen und sie muss im Einklang mit dem Straßenverkehrsrecht stehen.
Verkehrsversuche können mithilfe bekannter Verkehrszeichen und -einrichtungen erfolgen. Im Rahmen von Verkehrsversuchen sind Analysen zum Fahrverhalten und Unfällen zu berücksichtigen. Verkehrsversuche sind zeitliche begrenzte Erprobungen (i.d.R. ein Jahr) und müssen sich für eine dauerhafte und übertragbare Lösung eignen. Zielführende Verkehrsversuche können in einen Dauerzustand überführt werden.

Beispiel:

  • (geschützter) Radfahrstreifen mit Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts

 

2. Beschränkungen des fließenden (Kfz-)Verkehrs aufgrund besonderer Gefahrenlagen

Liegt eine besondere Gefahrenlage vor, dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs (beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Reduzierung der Kfz-Belastung) angeordnet werden. Grundsätzlich muss die Überprüfung der Gefahrenlage im Einzelfall (Vorgehen wie bei einem Bestandsaudit) erfolgen. Kommt die Prüfung zum Ergebnis, dass eine Gefahrenlage besteht, ist zu entscheiden, welche Maßnahmen gemäß StVO zwingend erforderlich sind.

Beispiele:

  • (geschützter) Radfahrstreifen mit Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts
  • Piktogrammkette, wenn parallel eine Ordnung des ruhenden Verkehrs erfolgt
  • Verbesserung der Querungsbedingungen an Knotenpunkten mit und ohne bauliche Anpassung
     

3. Sichtfelder beeinflussen wesentlich die Verkehrssicherheit

Für eine hohe Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sind freie Sichtfelder an Querungsstellen, Einmündungen und Knotenpunkten wesentlich. Parkende Autos, Bewuchs und Aufbauten sind häufige Ursachen für fehlende Sichtbeziehungen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind an Knotenpunkten Mindestsichtfenster freizuhalten. Sollten erforderliche Sichtweiten nicht eingehalten werden können, können diese auch durch Halteverbote und Geschwindigkeitsreduzierungen erreicht werden.

Beispiele:

  • Sichere Überleitung des Radverkehrs vom Seitenraum auf die Fahrbahn
  • Verbesserung der Querungsbedingungen an Knotenpunkten mit und ohne bauliche Anpassung
     

4. Markierung und Beschilderung zur eindeutigen Kenntlichmachung

Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen helfen Straßenverkehrsbehörden die Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen, deren Funktionsweise und die verkehrsrechtlichen Regelungen eindeutig und erkennbar darzustellen.

Beispiele:

  • Piktogrammkette
  • Radverkehrsführung im Bereich des Ortseingangs

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https://nrw.adfc.de/artikel/leitfaden-sofortmassnahmen

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