Gutes Beispiel: Fahrradstraßen in Bonn - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Fahrradstraße am Rhein in Bonn, Brassertufer. Früher standen an der Hangseite Autos.

Fahrradstraße am Rhein in Bonn, Brassertufer/ Erste Fährgasse. Früher standen an der Hangseite Autos. © ADFC NRW

Gutes Beispiel: Fahrradstraßen in Bonn

Seit 2024 weist die Stadt Bonn weitere Fahrradstraßen aus und markiert sie entsprechend. Zukünftig sollen sie die Grundlage für ein durchgängiges Netz für den Radverkehr in der Stadt bilden.

40 neue Fahrradstraßen in Bonn

Im April 2024 hat die Stadt Bonn mit der Umsetzung vieler Fahrradstraßen begonnen. Auf Fahrradstraßen geben Radfahrende das Tempo vor und genießen besondere Rechte. Sie kommen dort zügig, komfortabel und sicher voran.

Insgesamt sollen 40 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 21,5 Kilometern eingerichtet und markiert werden. Dabei wendet die Stadt Bonn seit 2023 einen neuen Markierungs- und Planungsstandard an, der neue Mindestbreiten sicherstellt und allen Verkehrsteilnehmenden die Fahrradstraßen noch deutlicher zeigt. 

Die Stadt Bonn hat die Einrichtung der Fahrradstraßen eigens mit einer Kommunikationskampagne und umfangreichen Informationen für Bürger:innen begleitet. 

Das Projekt befindet sich in der Umsetzung. Die Umsetzung wurde zuletzt wegen einer Klage ausgebremst. Das Projekt befindet sich momentan in Überarbeitung. 

 

Wirkung für den Radverkehr

  • Infrastruktur
  • Verkehrssicherheit
  • Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln
  • Soziale Dimension
  • Kommunikation und Verhalten
  • Radtourismus und Sport
  • Forschung, Innovation und Fahrradwirtschaft
  • Rahmenbedingungen

Hintergrundinfos - rechtliche und technische Grundlagen, Förderung

Das ursprüngliche Konzept zur Einrichtung der Fahrradstraßen wurde bereits 2012 beschlossen. 

Die neuen Fahrradstraßen sollen 4,5m breit sein. Die beschlossene Regelbreite von 4,5m ergibt sich maßgeblich aus dem immensen Platzbedarf von Kraftfahrzeugen. In der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) ist geregelt, dass eine Fahrradstraße mindestens 4m breit sein muss, damit Autos überhaupt - und ohne Radfahrende zu gefährden - auf ihr fahren dürfen. Damit Kfz nicht nur auf einer Fahrradstraße fahren, sondern auch sicher parken können, ist ein zusätzlicher Sicherheitsabstand notwendig. Dadurch lassen sich Dooring-Unfälle vermeiden. Zusammengefasst entstand so die Forderung nach mind. 4,5m Regelbreite. 

Außerdem sollen die angeschlossenen Gehwege durchgehend mindestens 1,5m breit und frei von parkenden Kfz oder anderen Hindernissen sein. Die Regelbreite von Gehwegen von minimal 1,5m stellen ebenfalls die absoluten Mindestanforderungen an eine regelhafte Nutzung des Gehweges durch alle Personengruppen (Mobilitätseingeschränkte, Kinderwagen, Kinder auf Laufrädern… ) dar. 

In den geplanten Fahrradstraßen befinden sich nach Angaben der Stadt aktuell 2.104 Kfz-Parkstände im öffentlichen Raum. Um die beschlossenen Mindestanforderungen an eine Fahrradstraße und an die Gehwegbreite zu erfüllen müssen nur etwa 30% der Parkstände entfernt werden. Der überwiegende Teil der Kfz-Parkstände – rund 70% – bleibt bestehen.

Über die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) werden Kommunen bei der Planung und dem Bau von Fahrradstraßen mit bis zu 90 % gefördert. 

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung:

  • Stadtgebiet Bonn
  • Baulastträger: Stadt Bonn
  • Ansprechpartner vor Ort: Stadt Bonn 

 

 

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/vorbild-fahrradstrasse-bonn

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