Radschnellverbindung: von der Idee zur Umsetzung - ADFC Nordrhein-Westfalen
Radschnellweg_in_Bremen_Philipp_Boehme

Radschnellweg in Bremen © Philipp Böhme

Radschnellverbindung: von der Idee zur Umsetzung

Grundsätzlich kommen überall dort Radschnellverbindungen in Frage, wo hohe Potenziale (>= 2000 Radfahrende pro Tag) nachgewiesen werden. Die äußeren Umstände machen meist umfassende Voruntersuchungen erforderlich. 

Die Landesregierung sieht in den Radschnellverbindungen eine sinnvolle Ergänzung des Radverkehrsnetzes. 2016 wurden folgerichtig die Radschnellverbindungen des Landes den Landesstraßen gleichgestellt. Damit ist das Land Träger der Baulast. Ausnahme bleiben aber die Radschnellverbindungen in Ortsdurchfahrten mit Städten mit mehr als 80.000 Einwohner*innen. 

 

Voruntersuchungen

Bevor die eigentliche Planung einer Radschnellverbindung beginnt, sind zur Orientierung, Problemanalyse und Maßnahmenuntersuchung bereits umfangreiche Voruntersuchungen durchzuführen:

  1. Am Anfang steht eine (regionale) Wunsch-Netzplanung für das Alltagsnetz.
  2. Potenzialanalysen und Bedarfspläne werden erstellt, um die Sinnhaftigkeit möglicher Radschnellverbindungen zu prüfen und Korridore aufzuzeigen.
  3. Ist diese grundsätzlich gegeben, wird in Machbarkeitsstudien die konkrete Realisierbarkeit potenzieller Trassen und Linien untersucht. 

Machbarkeitsstudien sollten gemäß dem Leitfaden des Landes bereits einen hohen Konkretitierungsgrad aufweisen:

  • Die Machbarkeit der untersuchten Radschnellverbindung grundsätzlich darstellen.
  • Die mögliche Trassenführung aufzeigen.
  • Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1,0 aufweisen.
  • Darlegung erwartbarer Planungshindernisse. 
  • Darlegung, dass die Rahmenbedingungen des Leitfadens eingehalten werden. 

 

Radschnellwege-Planungsprozess

Ist die Machbarkeitsstudie abgeschlossen, beginnt das eigentliche Planungsverfahren für die Radschnellverbindung. Dieses ist ein langwieriger Prozess, welcher sich in drei Abschnitte gliedern lässt. Ausgehend vom Planungsauftrag sind diese:

  1. Vorplanung: bestehend aus der Variantensuche und einer Voruntersuchung, Darauf folgt das Raumordnungsverfahren und die Linienbestimmung.
  2. Entwurfsplanung: enthält den Grobentwurf und den Vorentwurf. Es folgt der Gesehenvermerk.
  3. Genehmigungsplanung: beinhaltet den Festellungsentwurf und das Planfeststellungsverfahren.

Dieser idealltypische Planungsprozess sieht am Ende die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bau der Radschnellverbindung vor.

Erlangen des Baurechts

Grundsätzlich dürfen Radschnellverbindnungen nur auf der Grundlage einers Planfeststellungsbeschlusses, einer Plangenehmigung oder eines Bauleitverfahrens gebaut werden.

  • Baurecht durch unwesentliche Bedeutung
    Kommt dann in Frage, wenn keine UVP Pflicht vorliegt oder andere Belange/ Rechte nicht berührt sind. Die Entscheidung trifft Straßen.NRW.
  • Baurecht durch Plangenehmigung
    Hat die Rechtswirkung der Planfeststellung. Es entfällt ein förmliches Anhörungsverfahren.  
  • Baurecht durch Planfeststellung
    Kommt dann zum Einsatz, wenn Baurecht nicht durch Plangenehmigung/ Fall unwesentliche Bedeutung oder Bauleitplanverfahren (innerörtlich) erreicht werden kann. 

Beteiligung Regionalrat und Bezirksregierung

Jede Region des Landes soll über den Regionalrat an der Aufstellung der jährlichen Ausbauprogramme auch für Radschnellverbindungen des Landes beteiligt werden. Die Beteiligung soll dazu dienen, einen Planungskonsenses über Kommunalgrenzen hinweg zu schaffen.

Grunderwerb

Für die zum Bau von Radschnellverbindungen benötigte Flächen sind unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen frühzeitig zu erwerben. Liegt für eine Radschnellverbindung ein Planfeststellungsbeschluss, eine Plangenehmigung oder ein Bebauungsplan vor, kann Grundeigentum gemäß geltender Entschädigungs- und Enteignungsvorschriften erlangt werden.


Dem Bau von Radschnellwegen zugrundeliegenden Regelwerken, Qualitäts- und Entwurfstandards haben wir im Artikel "Standards für Radschnellverbindungen" zusammengefasst. 

alle Themen anzeigen

Werde teil der RadVolution!

Die Verkehrspolitik hat schon lange einen Platten: Lärm, Abgase, verstopfte Straßen – und zu wenig Platz für Menschen und fürs Fahrrad. Straßenraum heißt in Deutschland vor allem Autoraum. Aber jetzt stellen wir die Weichen für die Zukunft: Das Fahrrad muss endlich ins Zentrum der Verkehrspolitik rücken, denn ohne Fahrrad können wir die Verkehrswende nicht schaffen. Wir brauchen mehr Platz und ein mutiges, neues Straßenverkehrsrecht. Keine faulen Kompromisse!

Viva la RADvolution!
Im Gesetz. Und auf der Straße.
Verkehrswende jetzt!

 

 

 

Und das muss passieren für die RadVolution!

Verwandte Themen

ADFC-Fahrradklima-Test knackt alle Rekorde!

Der aktuelle Fahrradboom zeigt sich auch beim ADFC-Fahrradklima-Test 2020. Die bundesweite Umfrage zur…

Radschnellweg durch Bonn: NRW-Verkehrsministerium muss endlich planen und bauen!

Wird Verkehrsminister Hendrik Wüst nun doch durch den Verkehrsausschuss gezwungen, den ersten Radschnellweg in NRW…

Serie Ehrenamt im ADFC: Kurt Krefft geht gern auf Menschen zu

Kurt Krefft liegt der Kontakt zu den Leverkusenern am Herzen. Mit seiner motivierenden und freundlichen Art kann er sie…

Radstationen

Sicheres Abstellen von Fahrrädern, Reparaturservice, Leihräder und weitere Angebote. Das alles vereinen Radstationen.

Bundesweiter "Aktionstag Pop-Up-Radspuren" auch in vielen Städten NRWs

Am Samstag, den 23. Mai 2020, fanden in mehr als 40 Städten in Deutschland Aktionen für fahrradfreundliche Mobilität…

Roter Teppich mit Fahrradsymbol

Rad fahren hält fit

Regelmäßige Bewegung ist die beste Investition in die Gesundheit. Das betrifft auch das Radfahren. Zu diesem Ergebnis…

Radentscheid Bonn (NRW)

Am 04. Februar 2021 wurde der Radentscheid im Hauptausschuss der Stadt Bonn angenommen. Die Stadt muss daher nun die im…

Radschnellweg 1 (RS1) bei Essen.

Vier Forderungen zur Fertigstellung von Radschnellverbindungen in NRW

Der ADFC NRW fordert die Landesregierung dazu auf, vier Maßnahmen zu ergreifen und damit einen Neustart beim Ausbau…

Anna Limbach, Beisitzerin ADFC NRW

Serie Ehrenamt beim ADFC NRW: Anna Limbach - die Vielseitige.

Von der Veranstaltungsorganisation vor Ort zur Beisitzerin im NRW Landesvorstand und Gründerin des Frauennetzwerk…

https://nrw.adfc.de/artikel/radschnellverbindung-von-der-idee-zur-umsetzung

Häufige Fragen von Radfahrenden

Bleiben Sie in Kontakt