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Wer ist für welchen Radweg zuständig? Ein kurzer Überblick für NRW
Radfahren in NRW ist beliebt. Aber wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass Radwege gebaut und gepflegt werden?
Diese obenstehende Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Es kommt darauf an, an welcher Art von Straße ein Radweg liegt. Davon ist abhängig, welche Verwaltungsebene zuständig ist und die sogenannte Straßenbaulast trägt. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Begriffe und verraten, an wen man sich für welchen Radweg wenden muss.
Was bedeutet Straßenbaulast?
Die Zuständigkeit für den Bau und die Pflege eines Radwegs wird von der sogenannten Straßenbaulast festgelegt. Unter Straßenbaulast versteht man die Verpflichtung des Bundeslands oder der Kommune, alle Aufgaben zu übernehmen, die mit dem Bau und der Unterhaltung einer Straße oder eines Radwegs zusammenhängen (vgl. dazu auch § 9 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)). In Nordrhein-Westfalen sind in der Regel entweder das Land, die Kreise oder die Kommunen für einen Radweg verantwortlich.
Wer ist der Baulastträger für Radwege in Nordrhein-Westfalen?
Wenn eine Verwaltungsebene wie zum Beispiel ein Landkreis oder eine Kommune für einen bestimmten Radweg zuständig ist, ist sie Baulastträger. Der Baulastträger ist für den Bau, die Unterhaltung und die Instandhaltung eines Radwegs zuständig. In NRW gibt es hauptsächlich drei Baulastträger, entsprechend der jeweiligen Verwaltungsebene:
- Land NRW, Landesbetrieb Straßen.NRW: Radwege an Bundes- und an Landesstraßen liegen in der Verwaltung des Landes und damit in der Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW.
- Landkreise: Radwege anKreisstraßen liegen in der Baulast der Kreise.
- Gemeinden: Für Radwege entlang von Gemeindestraßen sind in der Regel die jeweiligen Gemeinden zuständig.
Warum ist es wichtig zu wissen, wer für welchen Radweg verantwortlich ist?
- Betrieb: Bei Problemen oder Beschwerden (Winterdienst, Verschmutzungen usw.) bezüglich eines Radwegs ist es wichtig, die richtige Ansprechperson zu kennen.
- Unterhalt und Sanierung: Wenn ein Schaden am Radweg auftritt, muss man wissen, an wen man sich wenden kann, um eine Reparatur anzuregen.
- Neubau: Bei Projekten und Ideen für neue Radwege kann der aktuelle Planungsstand beim verantwortlichen Baulastträger erfragt werden.
Besonderheiten bei Radwegen in Ortsdurchfahrten (§ 44 StrWG NRW):
Radwege an Landstraßen in Ortsdurchfahrten (§ 5 StrWG NRW) liegen grundsätzlich in der Baulast des Lands. Es gibt aber Ausnahmen:
- Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohner:innen sind Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten und entsprechend der begleitenden Radwege.
- Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen können vom Land die Baulast für Ortsdurchfahrten übernehmen.
- Gehwege und Parkplätze entlang der Ortsdurchfahrten verbleiben in der Baulast der Kommunen, selbst dann, wenn dem Land oder dem Kreis die Straßenbaulast obliegt.
Wer trägt die Baulast von Radschnellwegen und Radvorrangrouten?
- Radschnellwege: 2016 hat das Land NRW entschieden, dassRadschnellwege des Landes (mit regionaler Verbindungsfunktion) den Landesstraßen gesetzlich gleichgestellt sind. Träger der Baulast von Radschnellwegen ist somit das Land NRW mit Ausnahme in Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern (§ 43 StrWG NRW).
- Radvorrangrouten: Radvorrangrouten (auch Radpendlerrouten) sind den Landesstraßen nicht gleichgestellt. Das hat zur Folge, dass Radvorrangrouten nicht automatisch in der Baulast des Landes liegen, sondern die Baulast – wie bei anderen Radwegen auch – davon abhängig ist, welche Straßenart die Radvorrangroute begleitet.
Was bedeutet die Baulast von Radwegen für Radfahrende?
Wer für einen Radweg als Baulastträger zuständig ist, hat für Radfahrende verschiedene Auswirkungen. Zum Beispiel kann es Einfluss auf die Qualität eines Radweges haben. Das Land NRW kann beispielsweise andere finanzielle und personelle Ressourcen haben, um einen Radweg zu bauen oder zu sanieren, als eine bestimmte kleinere Kommune. Außerdem kann es Einfluss auf den Betrieb, Sanierung, Lückenschlüsse und Neubauprojekte nehmen. Die Prioritäten und politischen Zielsetzungen der Baulastträger können sich zudem verschieben, beispielsweise aufgrund anderer Verkehrsprojekte oder veränderter politischer Mehrheiten. Insgesamt ist eine gute Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Baulastträgern wünschenswert, um ein lückenloses Radwegenetz zu schaffen.
Fazit: Die Zuständigkeiten für Radwege in NRW sind komplex und hängen von der jeweiligen Straßenkategorie, Ortslage und Gemeindegröße ab. Als Radfahrer:in ist es hilfreich zu wissen, wer für welchen Radweg zuständig ist, um bei Problemen oder Anregungen die richtige Ansprechperson zu erreichen. Die Kommune oder der ADFC vor Ort kann im Einzelfall dazu Auskunft geben.
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