
Kreidezeichnung Mehr Platz fürs Fahrrad © ADFC | Deckbar
Schulstraßen Erlass NRW, Einrichtung von Schulstraßen einfach gemacht
Das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen erleichtert Kommunen ab sofort die Einrichtung von Schulstraßen, die Schulwege für Kinder sicherer machen sollen.
Für Schulstraßen werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule für den Kraftverkehr gesperrt und die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. So sollen Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher zur Schule kommen, ohne dass sie durch Elterntaxis gefährdet werden. Meistens ist die Sperrung zeitlich auf eine halbe Stunde bis Stunde vor Schulbeginn oder nach Schulende begrenzt.
Um den Schulweg für Kinder sicherer zu machen, ist das Einrichten von Schulstraßen in Deutschland möglich. Beleg dafür ist ein Rechtsgutachten, das vom KidicalMass-Aktionsbündnis, dem auch der ADFC angehört, dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD in Auftrag gegeben wurde.
NRW als Vorreiter - Schulstraßen Erlass NRW
Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten, Schulstraßen einzurichten und sie nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben. Dennoch waren die Kommunen bislang zögerlich. Entsprechende Erlasse auf Landesebene fehlten. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine landesweite Regelung (Erlass) für Schulstraßen herausgegeben: „Schulstraßen“ - Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen.
Schulstraßen Projekte in NRW
Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage in Deutschland. Vor allem durch das KidicalMass-Aktionsbündnis, das zweimal im Jahr die Kidical Mass-Aktionstage organisiert, ist das Konzept bundesweit bekannt geworden.
Die Stadt Köln startete 2023 einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Bonn und Essen.