Standards für Radschnellverbindungen - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Radschnellweg RS1 - Ausbauende Mülheim

Radschnellweg RS1 - Ausbauende Mülheim © Philipp Böhme

Standards für Radschnellverbindungen

Radschnellwege sollen ein schnelles Vorrankommen zwischen und innerhalb den Städten ermöglichen. Sie sind damit eine Ergänzung zum bestehenden Radwegenetz und müssen aufgrund des hohen Nutzer*innenpotenzials hohe Standards erfüllen.

Regelwerke und Leitfaden

Generell werden Radverkehrsanlagen in Deutschland nach den Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entworfen und betrieben. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) beschreiben die Mindeststandards für Radverkehrsanlagen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eigene Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen entwickelt, die teilweise über die Anforderungen der ERA hinausgehen und sich in weiten Teilen mit den FGSV „Hinweisen zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ (H RSV) decken.

Qualitätsstandards

Radschnellverbindungen kommen überall dort in Frage, wo mit hohen Radverkehrsaufkommen (> 2000 Radfahrende/Tag) gerechnet wird. Entsprechend ist ein hoher Qualitätsanspruch an Radschnellverbindungen unerlässlich:

  • Wenige Zeitverluste durch Warten und Anhalten, durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Mindestbreite im Begegnungsverkehr > 4 Meter.
  • Mindestbreite bei Einrichtungswegen > 3 Meter.
  • Getrennte Fußwege für mehr Verkehrssicherheit.
  • Zuverlässiger Betriebs- und Winterdienst.
  • Innerorts durchgehende Beleuchtung, außerorts in bestimmten Fällen.
  • Betriebs- und Notfallfahrzeuge können die Wege durchgehend befahren.

Das landesweite Radvorrangnetz sieht drei Ausbaustufen vor. In Abhängigkeit des Radverkehrspotenzials soll sich das Radvorrangnetz wie folgt zusammensetzen:

RadschnellverbindungenRadvorrangroutenSonstige Radverkehrsverbindungen
Zielgruppe:
Alltagsradverkehr (Pendelnde, Berufs- und Ausbildungsverkehr)
Zielgruppe:
Alltagsverkehr
Zielgruppe:
Alltags- und Freizeitverkehr
Einsatzbereich:
Verbindung mit > 2000 Radfahrenden pro Tag
Einsatzbereich:
Verbdinungen mit 500 - 2000 Radfahrenden pro Tag
Einsatzbereich:
Verbindungen mit (über)regionaler Verbindungsfunktion im Sinne eines Netzzusammenhangs. 

  

Entwurfstandards

In Anghängigkeit der Anforderungen an die Qualität der Radschnellverbindungen, sind die folgenden Entwurfstandards zu befolgen:

  • Trassierung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h
  • Zeitverluste durch Anhalten und Warten höchstens 15 Sekunden außerorts und 30 Sekunden innerorts je Kilometer
  • Direkte, umwegfreie Linienführung
  • Knotenpunkte mit möglichst bevorrechtigter Führung des Radverkehrs
  • Weitgehende Separation von Kfz-Verkehr
  • Separation von Fußgängerverkehr durch begleitende Gehwege
  • Hohe Belagsqualität in Asphalt oder in begründeten Ausnahmen in Pflaster ohne Fase
  • Freihalten von Einbauten in der RSV
  • Längsneigungen sollten 3 % nicht überschreiten, max. sind 6 % zugelassen
  • Keine Bordsteine quer zur RSV
  • Bei Auf- und Abfahrten sind Höhendifferenzen durch den Einsatz von Nullabsenkungen auszugleichen.
  • Stetige Gradientenführung
  • Barrierefreie Gestaltung der Gehwegbereiche und
  • Querungen nach dem Leitfaden Barrierefreiheit des Landesbetriebs Straßenbau NRW

Führungsformen

Entsprechen den Qualitäts- und Entwurfstandards kommen verschiedene Führungsformen in Frage. In Abhängigkeit der Örtlichkeiten ist abzuwägen welche Führungsform an welcher Stelle zum Einsatz kommt. Die FGSV Schriften sehen vor, dass maximal auf 10 % der Gesamtstrecke einer Radschnellverbindung ein Unterkriterium nicht eingehalten wird.   

Zugelassene Führungsformen sind:

  • Eigenständig geführte Radschnellverbindung im Zweirichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung im Zweirichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung im Einrichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung als Radfahrstreifen im Einrichtungsverkehr.
  • Radschnellverbindung als Fahrradstraße.

Nicht zugelassene Führungsformen für Radschnellverbindungen sind:

  • Gemeinsame Geh- und Radwege
  • Gehwege oder Fußgängerzonen mit zugelassenem Radverkehr (Schrittgeschwindigkeit für Radverkehr)
  • Verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit für Radverkehr)
  • Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (in der Regel Tempo 20)
  • Tempo-30-Zone
  • Fahrradzone
  • Schutzstreifen

Weitere ausführliche Ausführungen zur Gestaltung von Fahrradstraßen sind im Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in NRW zu entnehmen. Diese beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen zur Unterbindung von unerwünschtem Durchgangsverkehr und der Ausgestaltung von Knotenpunkten (Kreuzungen, Kreisverkehre, Querungen und Einmündungen). 

alle Themen anzeigen

Werde teil der RadVolution!

Die Verkehrspolitik hat schon lange einen Platten: Lärm, Abgase, verstopfte Straßen – und zu wenig Platz für Menschen und fürs Fahrrad. Straßenraum heißt in Deutschland vor allem Autoraum. Aber jetzt stellen wir die Weichen für die Zukunft: Das Fahrrad muss endlich ins Zentrum der Verkehrspolitik rücken, denn ohne Fahrrad können wir die Verkehrswende nicht schaffen. Wir brauchen mehr Platz und ein mutiges, neues Straßenverkehrsrecht. Keine faulen Kompromisse!

Viva la RADvolution!
Im Gesetz. Und auf der Straße.
Verkehrswende jetzt!

 

 

 

Und das muss passieren für die RadVolution!

Verwandte Themen

Straßen.NRW hält in Ergänzung zur Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen (NWSIB) eine Auswahl an meist NRW-weiten und regionalen thematischen Karten oder Übersichten bereit.

Landesbetrieb zum Bau und Erhalt von Radwegen: Aufbau und Ansprechpersonen

Etwa achttausend Kilometer Radwege an Bundes- und Landesstraßen liegen in der Verwaltung des Landes und damit in der…

getrennter-geh-und-radweg-radschnellweg-qualitatsstandard_Philip Böhme

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen Nordrhein-Westfalen

Laut Fahrradgesetz sollte ein "Bedarfsplan für Radschnellverbindungen" für den Bau neuer Radschnellverbindungen (RSV)…

RijnWaalpad_-_Radschnellweg_Arnhem-Nijmegen

Bereits umgesetzte Radschnellwege – weltweit und in Deutschland

Ganz neu ist die Idee mit den Radschnellwegen nicht. Bereits im Jahr 1900 verband ein Radschnellweg die US-Städte Los…

Menschen in Areal der Radwache, im Hintergrund das Stadion.

ADFC Netzwerk Mobilität und Verkehr trifft sich 2025 in Dortmund

Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren hat sich 2025 das Netzwerk Verkehr und Mobilität auch in diesem Jahr zu einer…

Radschutzstreifen_Stuttgart_Zeppelinstrasse_ADFC_NRW

Schutzstreifen außerorts sind keine sichere Infrastruktur

Aus Sicht des ADFC NRW gefährden die nun in NRW erlaubten Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften die…

Entwurf für ein landesweites Radvorrangnetz.

Landesweites Radvorrangnetz Nordrhein-Westfalen

Ein lückenloses und sicheres Radvorrangnetz in NRW ist die Grundlage dafür, dass 25 % Radverkehr erzielt werden. Auf dem…

Bingo Karte vor blauem Hintergrund

Changemaker Bingo für die sozialverträgliche Mobilitätswende

Du denkst, dass es viel zu viel Zeit braucht und eh viel zu kompliziert ist, sich für die Mobilitätswende in NRW…

Radentscheid Detmold (NRW)

Der Stadtrat der Stadt Detmold hat den Radentscheid als formal unzulässig eingestuft. Die Initiative überlegt nun das…

Kreidezeichnung Mehr Platz fürs Fahrrad

Schulstraßen-Erlass NRW, Einrichtung von Schulstraßen einfach gemacht

Das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen erleichtert Kommunen ab sofort die Einrichtung von Schulstraßen, die…

https://nrw.adfc.de/artikel/standards-und-planungshinweise-fuer-radschnellverbindungen

Bleiben Sie in Kontakt