Mitglieder des NRW Landesvorstand mit der ADFC Bundesvorsitzenden Rebecca Peters auf der Bundeshauptversammlung Bremen © ADFC NRW / Vortmann

Ehrenamtlich beim ADFC NRW

 

Ohne sie geht es nicht: Ehrenamtliche ermöglichen überhaupt erst Vereinsarbeit. Das gilt in besonderem Maße für den ADFC. Wir portraitieren hier nach und nach einige Radfahrer*innen, die aktiv mitarbeiten.

 

Mitarbeit im ADFC

Mit mehr als 55.000 Mitgliedern ist der ADFC NRW der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In fast 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort in Kreisen, Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aktiv. Wir setzen uns für eine umwelt- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Angelegenheiten rund um das Fahrradfahren.

Für unsere Arbeit suchen wir regelmäßig neue Talente, die ehrenamtlich oder hauptamtlich Spaß daran haben, in einem engagierten Team rund um das Thema Fahrradmobilität in NRw zu arbeiten. Wir bieten vielseitige und spannende Arbeitsbereiche und ein kollegiales Arbeitsklima. Sprechen Sie uns an!

 

Wahlurne
Symbolbild einer Wahlurne © ADFC NRW

Du willst die Fahrradmobilität in Nordrein-Westfalen nachhaltig und aktiv verbessern? Dann bring dich ein und engagiere dich im ADFC Vorstand des Landesverbands.
Weitere Informationen findest Du in der blauen Medienbox. Zum Beispiel eine Beschreibung deiner Aufgaben und einen Steckbriefvordruck, in dem Du uns mehr erzählst über deine Motivation.

Video: Engagier´dich im ADFC-NRW-Landesvorstand! Video!

 

Spende Zeit! Ehrenamtliches Engagement im ADFC

Unsere ehrenamtlich Aktiven haben Freude daran, anderen Menschen das Radfahren beizubringen, Fahrräder zu codieren und am Infostand mit Interessierten ins Gespräch kommen. Sie erarbeiten GPS Daten für Radtouren oder führen die Radtouren gleich selber an. Sie organisieren Veranstaltungen und bringen sich und den Verein in die politische Diskussion ein.

Ehrenamtliches Engagement hat viele Facetten. Es muss nicht immer gleich eine Vorstandsfunktion sein. Aber die Vereine vor Ort sind für jede Unterstützung dankbar - außerdem bieten wir eine hervorragende Möglichkeit, eigenes Wissen einzubringen oder fachlich an den Aufgaben zu wachsen. Wer auf den Geschmack gekommen ist und sich für das Thema Fahrrad engagieren möchte, wendet sich am besten direkt an die Ansprechpartner*innen vor Ort

Unsere Grundsätze für die Zusammenarbeit im Ehrenamt findest du zum Download im blauen Infokasten.

Die ADFC-Akademie ist die Fort- und Weiterbildungseinrichtung des ADFC. Die Akademie bietet ein vielfältiges Bildungsangebot für ehrenamtlich Aktive im ADFC, ADFC-Mitglieder und solche, die es noch werden wollen, an.

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https://nrw.adfc.de/artikel/ehrenamtlich-beim-adfc-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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