Ein voller Erfolg - die Aktion der Pop-Up-Bike-Lanes in Düsseldorf, Bielefeld, Münster und Köln. © Dirk Schmidt

Bundesweiter "Aktionstag Pop-Up-Radspuren" auch in vielen Städten NRWs

 

Am Samstag, den 23. Mai 2020, fanden in mehr als 40 Städten in Deutschland Aktionen für fahrradfreundliche Mobilität statt. Aktive von ADFC, Greenpeace und weiteren Organisationen richteten temporäre, geschützte Fahrradspuren ein.

 

Auch in Düsseldorf demonstrierten Fahrradaktivisten für #MehrPlatzFürsRad. "Wie auch in weiteren 30 deutschen Städten wollen wir am Samstag für neue Radwege demonstrieren", so ADFC Vorstandsmitglied Jan-Philipp Holthoff im Voraus der Veranstaltung. "Mit Pylonen und Piktogrammen werden wir einen Pop-up Radwege auf der Oststraße eröffnen. Fahrräder sind DAS Verkehrsmittel: Gut fürs Klima, gut für die Gesundheit und - das zeigt sich in Zeiten von Corona umso mehr - sicher, denn wir können besser Abstand halten als in Bus und Bahn. "

In Düsseldorf steigen immer mehr Menschen aufs Fahrrad und schützen damit nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch das Klima. Wie auch in vielen deutschen Großstädten fehlt in der Landeshauptstadt Platz für Fahrradfahrende und Fußgänger.

"Wir brauchen mehr Platz fürs Rad", argumentiert Jan-Philipp Holthoff. "Die Abstandsregeln, um uns gegen das Coronavirus zu schützen, unterstreichen das. Wir stehen im Stau – auf Fuß- und Fahrradwegen: Menschen zwängen sich mit angehaltenem Atem aneinander vorbei, weichen aus, alles mit einem entschuldigenden Lächeln und Schulterzucken – die Stadt macht es uns nicht leicht, den Corona-gebotenen Abstand einzuhalten. Wir fordern deshalb erneut, dass Düsseldorf jetzt aktiv wird und Pop Up Bike Lanes einrichtet!"

Weltweit nutzen schon über 150 Metropolen die Corona-Krise, um den Platz auf der Straße neu zu verteilen und gleichzeitig die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Zuletzt ordnete Brüssel die Verhältnisse neu und erklärte die komplette Innenstadt zur Tempo-20-Zone. Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrende haben Vorrang vor Autos. Mailand und Madrid widmeten zahlreiche Straßen in Fahrrad- und Fußgängerzonen um, damit sich Menschen in sicherem Abstand bewegen können. In Deutschland hat bisher nur das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Fakten geschaffen: Auf 15 Kilometern wurden Straßenspuren mit Warnstreifen, Piktogrammen oder Baustellenbarken zu sogenannten Pop-up Radwegen verwandelt. Bisher ist noch keine weitere deutsche Stadt dem Berliner Beispiel gefolgt – obwohl die Straßenverkehrsordnung dies ermöglicht.

„Die rechtlichen Möglichkeiten für sichere Radwege sind da, der Bedarf auch. Was fehlt, ist der politische Wille in Düsseldorf“, sagt Jan-Philipp Holthoff.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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