ADFC-Fahrradklima-Test knackt alle Rekorde!

 

Der aktuelle Fahrradboom zeigt sich auch beim ADFC-Fahrradklima-Test 2020. Die bundesweite Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit hat zur Halbzeit längst die 100.000er-Marke bei den Teilnahmezahlen geknackt.

 

Fahrradklimatest steuert auf Teilnahmerekord zu

Beim vergangenen ADFC-Fahrradklima-Test 2018 hatten sich in NRW 41.000 Menschen beteiligt. Diese Zahl dürfte bereits in Kürze geknackt sein, denn der Halbzeitstand im dreimonatigen Befragungszeitraum liegt bereits bei 35.000. 

Der Vorsitzende des ADFC-NRW, Thomas Semmelmann, sagt: „Immer mehr Menschen wollen mitreden und erreichen, dass das Fahrradfahren in ihrer Stadt sicher und komfortabel ist. Das spüren wir an der hohen Zahl der Teilnehmenden. Sie sind die wahren Verkehrsexperten. Denn die Radfahrerinnen und Radfahrer erleben täglich, wo die Radverkehrsinfrastruktur gut ist und wo dringend etwas getan werden muss. Das müssen die Verantwortlichen in der Politik endlich zur Kenntnis nehmen und handeln. Wer das auch so sieht, sollte jetzt unbedingt beim Fahrradklima-Test mitmachen.“

Bereits 147 NRW-Städte und Gemeinden in der Wertung, 80 kurz davor. 

Damit fundierte Ergebnisse erzielt werden können, müssen pro Klein- und Mittelstadt mindestens 50 Bewertungen vorliegen. Bei größeren Städten sind je nach Einwohnerzahl mindestens 75 beziehungsweise 100 Abstimmungsergebnisse nötig. Besonders hoch im Verhältnis zu den Einwohnern ist die Beteiligung zum Beispiel im münsterländischen Stadtlohn. Die NRW-Stadt mit den meisten Bewertungen zur Halbzeit ist Köln mit 3090, was etwa den Zahlen von Berlin entspricht. Der Stadt Köln auf den Fersen sind Dortmund (1602) und Düsseldorf (1328).   

Rund 80 NRW-Städte könnten es noch in die Wertung schaffen. Darunter Sundern im Sauerland, Monheim und Viersen im Rheinland, Warendorf im Münsterland, Rheda-Wiedenbrück in OWL, Oer-Erkenschwick und Waltrop im Ruhrgebiet und Xanten am Niederrhein.  

Wie fahrradfreundlich ist deine Stadt?    

Noch bis zum 30. November 2020 können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf www.fahrradklima-test.adfc.de an der Online-Umfrage des ADFC teilnehmen. Bei den 27 Fragen geht es darum, ob man sich auf dem Rad sicher fühlt, wie gut die Radwege sind und ob die Stadt in Zeiten von Corona das Fahrradfahren besonders fördert. Der ADFC-Fahrradklima-Test wird alle zwei Jahre mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt und findet 2020 zum neunten Mal statt. Die NRW-Ergebnisse werden im Frühjahr 2021 in Düsseldorf vorgestellt. Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Städte in sechs Einwohner-Größenklassen. Beim ADFC-Fahrradklima-Test 2018 lagen Bremen, Karlsruhe, Göttingen, Bocholt, Baunatal und Reken in ihrer jeweiligen Größenklasse vorn. Die NRW-Großstädte landeten meist auf den hinteren Rängen.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/adfc-fahrradklima-test-knackt-alle-rekorde

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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