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14. Februar 2020: "Winter bike to work day!"

 

Ab aufs Rad. Mit dem Rad zur Arbeit - bei Wetter und Wetter. Wer täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit pendelt, ist durchschnittlich zwei Tage pro Jahr weniger krank als Auto- und ÖPNV-Nutzer.

 

Immer mehr Menschen wollen auch im Winterhalbjahr Radfahren. Das ist gut so, denn wenn das Tageslicht fehlt und der Körper auf Sparflamme läuft, bringt Radfahren den Kreislauf und das Immunsystem in Schwung. Dunkelheit, Regen und etwas Schnee sind also kein Grund, das Fahrrad in den Keller zu stellen.

Ganzjahresradler sind besonders gesund. Arbeitnehmer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, sind durchschnittlich zwei Tage pro Jahr weniger krank als Auto- und ÖPNV-Nutzer. Das hat eine Studie „Mobilität und Gesundheit“ von EcoLibro und der AG Mobilitätsforschung der Universität Frankfurt gezeigt. Dabei ist es für die Gesundheit besonders gut, wenn man sich ganzjährig für das Fahrrad entscheidet. Reine „Sommerradler“ sind genauso häufig krank, wie Autofahrer und ÖPNV-Nutzer, nämlich etwas mehr als 5 Tage im Jahr.

ADFC-Mitglieder profitieren von der ADFC-Pannenhilfe. Diese ist in der ADFC-Mitgliedschaft automatisch enthalten. Sie funktioniert ganz ähnlich wie die Pannenhilfe für das Auto: Sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag können ADFC-Mitglieder anrufen, wenn sie liegengeblieben sind. Der Service bietet eine Beratung und sorgt für die passende Lösung. Je nach Ort und Notfall kommt auch ein mobiler Helfer oder ein Abschleppdienst vorbei.

Werkstätten, Fahrradläden, Firmen und Betriebe können sich als ADFC-Pannenhelfer registrieren lassen. ADFC-Mitglieder teilen der Hotline unseres Versicherungspartners mit, wo ihnen die Panne passiert ist und was defekt ist. Die Hotline sucht einen passenden Pannenhelfer in der Nähe und bringt die anrufenden Mitglieder und die Pannenhelfer vor Ort zusammen.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/14-februar-2020-winter-bike-to-work-day

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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