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Unfallzahlen 2019: Massiver Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur notwending

 

Die nordrhein-westfälische Polizei hat am Dienstag die NRW-Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Bezogen auf Radfahrende gibt es keine große Euphorie beim Blick auf die Unfallstatistik.

 

Die Zahl der getöteten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (inklusive Pedelec) liegt bei 73 Personen. 2018 waren 75 Radfahrende im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer ist noch viel zu weit von der Vision Zero, dem Ziel von Null Radverkehrstoten im Straßenverkehr, entfernt.

„Bezogen auf Radfahrende gibt es keine große Euphorie beim Blick auf die Unfallstatistik. Die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer ist noch viel zu weit von der Vision Zero, dem Ziel von Null Radverkehrstoten im Straßenverkehr, entfernt“, heißt es vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club in NRW. Der ADFC NRW verstärkt deshalb seine Forderungen nach mehr Investitionen in eine sichere Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende. Erforderlich sind geschützte Radwege, sichere Kreuzungen und der verpflichtende Einbau von LKW-Abbiegeassistenten. Außerdem sind stärkere Kontrollen nötig, wenn Autofahrer Radwege zuparken oder in einem zu geringen Abstand Radfahrende überholen und somit gefährden.

Massiver Ausbau der Fahrradinfrastruktur notwendig
Um der Vision Zero, dem Ziel von Null Verkehrstoten im Straßenverkehr näher zu kommen, fordert der Fahrrad-Club NRW einen massiven Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Das Angebot für Radfahrende in NRW besteht aus einem gefährlichen Flickenteppich veralteter, viel zu schmaler Radwege, die oftmals nachträglich auf der bestehenden Fahrbahn markiert wurden. Diese fehlende Priorisierung des Radverkehrs spiegelt sich auf tragische Weise in den Unfallzahlen wider.

Protected Bike Lanes – geschützte Radfahrstreifen – geben Sicherheit
Das Sicherheitsgefühl auf dem Fahrrad entscheidet darüber, ob Menschen Rad fahren oder nicht. Zuletzt hatte NRW beim großen ADFC Fahrradklima-Test mit der schlechten „Schulnote 4“ in Sachen Sicherheit und Komfort für Radfahrende abgeschnitten. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen, sind breite und geschützte Radwege notwendig -sogenannte „Protected Bike Lanes“ - die Radfahrende mit physischen Barrieren vor dem Autoverkehr schützen. 

Kreuzungen stellen Unfallschwerpunkte dar
Um Kreuzungen zu entschärfen, müssen Radfahrende im Sichtbereich des Kfz- und des Lastkraftwagenverkehrs geführt werden. Getrennte Ampelphasen für Abbieger und Geradeausfahrer und mehr Tempo 30-Zonen sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen. Auch muss der Mindestabstand von 1,50 Meter innerstädtisch beim Überholen von Radfahrenden kontrolliert und mit Bußgeld geahndet werden. Der Bundesrat hatte kürzlich den Weg für die gesetzliche Verankerung des Mindestüberholabstands in der StVO geebnet.

Lkw-Abbiegeassistenten zur Pflicht machen
Eins der Hauptprobleme im Fahrradalltag ist eine unzureichende Radinfrastruktur in Kombination mit rechts abbiegenden Autos oder Lastkraftwagen. Nicht selten enden diese Unfälle tödlich oder mit lebenslangen Verletzungen. Um Unfälle dieser Art zu verhindern fordert der ADFC NRW einen verpflichtenden Einsatz von Abbiegeassistenten und ein deutliches Umdenken in der Verkehrsplanung.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

 

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Sicheres Abstellen von Fahrrädern, Reparaturservice, Leihräder und weitere Angebote. Das alles vereinen Radstationen.

https://nrw.adfc.de/artikel/unfallzahlen-2019-massiver-ausbau-der-fahrrad-infrastruktur-notwending-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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