© Dirk Schmidt

Statement des ADFC NRW zum vorläufigen Beschluss des Berliner OVG

 

Pop-up-Radwege sind rechtmäßig – juristische Hürden für Radwegebau müssen weg.

 

Der ADFC NRW begrüßt die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit von Pop-up-Radwegen in Berlin. Geschützte Radfahrstreifen, auch in Schnellbauweise als Popup-Radweg, können danach im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung überall eingerichtet werden, wo sie die Verkehrssicherheit verbessern.

Mit dieser Einschätzung sendet das OVG Berlin-Brandenburg ein wichtiges Signal. Damit könnten an fast jeder mehrspurigen Hauptstraße in Deutschland solche Pop-up-Radwege entstehen, sagt der Vorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann:

„Schon heute sind an diesen Strecken Beinaheunfälle an der Tagesordnung. Müssen wir erst warten, bis es zu Unfallschwerpunkten mit Verletzten und toten Radfahrer*innen kommt, um einen Radweg anlegen zu können? Das gefährdet Radfahrende, ist Steinzeit-Denken und nicht mit einer zukunftsorientierten Mobilität für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen zu vereinbaren.“

Nach Ansicht des ADFC NRW müssen nun rechtliche Hürden ausgeräumt werden. Es müsse reichen, dass ein solcher Radweg wichtig für das kommunale Radwegenetz ist. Das wäre sicher auch im Sinne der Bemühungen des NRW Verkehrsministeriums, das den Radverkehrsanteil auf 25 Prozent am Gesamtverkehrsanteil erhöhen will. Darum müsse da jetzt der Gesetzgeber ran.

 Pop-up-Radwege: Weltweit erprobtes Modell

Pop-up-Radwege sind Schnellbauversionen von sogenannten geschützten Radfahrstreifen. Sie werden mit einfachen Mitteln – meist Farbe und Poller oder Baken – auf der Fahrbahn errichtet, um schnell Lücken im Radwegenetz zu schließen. Ziel ist, diese Schnellbau-Radwege im zweiten Schritt dauerhaft zu machen, denn gute Radwege sind Mangelware. Schnellbau-Radwege kommen seit Jahren weltweit zum Einsatz, um Platz für den rapide ansteigenden Radverkehr zu schaffen. Während der Corona-Pandemie war das in vielen Metropolen verstärkt der Fall, vor allem in Bogotà, Mailand, Brüssel und Paris. In Deutschland war Berlin Vorreiter beim Bau von Pop-up-Radwegen. In NRW gibt es dieses Modell und Tests zum Beispiel in Aachen, Bochum, Düsseldorf, Hagen und Krefeld.   

Hintergrund zum Berliner Rechtsstreit

In Berlin hatte die AfD gegen acht neue Radwege geklagt. Gegen den ersten Beschluss im Eilverfahren hatte die Verkehrsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das OVG hat in seiner gestrigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Pop.up-Radwege vorläufig bestätigt und den Antrag, sie bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren abzubauen, zurückgewiesen.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/statement-des-adfc-nrw-zum-vorlaeufigen-beschluss-des-berliner-ovg-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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