Statement des ADFC NRW zum vorläufigen Beschluss des Berliner OVG
Pop-up-Radwege sind rechtmäßig – juristische Hürden für Radwegebau müssen weg.
Der ADFC NRW begrüßt die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit von Pop-up-Radwegen in Berlin. Geschützte Radfahrstreifen, auch in Schnellbauweise als Popup-Radweg, können danach im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung überall eingerichtet werden, wo sie die Verkehrssicherheit verbessern.
Mit dieser Einschätzung sendet das OVG Berlin-Brandenburg ein wichtiges Signal. Damit könnten an fast jeder mehrspurigen Hauptstraße in Deutschland solche Pop-up-Radwege entstehen, sagt der Vorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann:
„Schon heute sind an diesen Strecken Beinaheunfälle an der Tagesordnung. Müssen wir erst warten, bis es zu Unfallschwerpunkten mit Verletzten und toten Radfahrer*innen kommt, um einen Radweg anlegen zu können? Das gefährdet Radfahrende, ist Steinzeit-Denken und nicht mit einer zukunftsorientierten Mobilität für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen zu vereinbaren.“
Nach Ansicht des ADFC NRW müssen nun rechtliche Hürden ausgeräumt werden. Es müsse reichen, dass ein solcher Radweg wichtig für das kommunale Radwegenetz ist. Das wäre sicher auch im Sinne der Bemühungen des NRW Verkehrsministeriums, das den Radverkehrsanteil auf 25 Prozent am Gesamtverkehrsanteil erhöhen will. Darum müsse da jetzt der Gesetzgeber ran.
Pop-up-Radwege: Weltweit erprobtes Modell
Pop-up-Radwege sind Schnellbauversionen von sogenannten geschützten Radfahrstreifen. Sie werden mit einfachen Mitteln – meist Farbe und Poller oder Baken – auf der Fahrbahn errichtet, um schnell Lücken im Radwegenetz zu schließen. Ziel ist, diese Schnellbau-Radwege im zweiten Schritt dauerhaft zu machen, denn gute Radwege sind Mangelware. Schnellbau-Radwege kommen seit Jahren weltweit zum Einsatz, um Platz für den rapide ansteigenden Radverkehr zu schaffen. Während der Corona-Pandemie war das in vielen Metropolen verstärkt der Fall, vor allem in Bogotà, Mailand, Brüssel und Paris. In Deutschland war Berlin Vorreiter beim Bau von Pop-up-Radwegen. In NRW gibt es dieses Modell und Tests zum Beispiel in Aachen, Bochum, Düsseldorf, Hagen und Krefeld.
Hintergrund zum Berliner Rechtsstreit
In Berlin hatte die AfD gegen acht neue Radwege geklagt. Gegen den ersten Beschluss im Eilverfahren hatte die Verkehrsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das OVG hat in seiner gestrigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Pop.up-Radwege vorläufig bestätigt und den Antrag, sie bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren abzubauen, zurückgewiesen.