In Großstädten sind die Radwege häufig zugeparkt. Abhilfe schaffen nur strikte Kontrollen. © ADFC / April Agentur

Fahrradklima-Test 2020: Schlechtes Zeugnis für Metropolen in NRW

 

Die NRW-Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schneiden im bundesweiten Vergleich schlecht ab. Nur Düsseldorf schafft es ins mittlere Feld. Bremen erhält erneut das beste Ergebnis.

 

Köln belegt mit einer Gesamtbewertung der Fahrradfreundlichkeit von 4,37 erneut den letzten Platz unter den 14 Mega-Großstädten. Die Ruhrgebietsstädte Essen und Dortmund werden von den Teilnehmer*innen mit 4,22 und 4,35 nur minimal besser bewertet und sind mit den Plätzen 12 und 13 vor Köln am Tabellenende.  Düsseldorf schafft es zumindest auf Platz 8 mit einer Gesamtbewertung von 4,12 und rangiert im unteren Mittelfeld.

Das sind die Haupt-Kritikpunkte:
Die Radfahrerinnen und Radfahrern bemängeln in den NRW-Großstädten vor allem fehlende Kontrollen von Falschparkenden, ungünstige Ampelschaltungen für Radfahrer*innen sowie zu schmale Radwege. Auch gebe es häufig Konflikte mit Autofahrer*innen, welche besonders im Mischverkehr zu einem Gefühl von Unsicherheit führten. In Köln weisen die Teilnehmenden zudem auf die schlechte Oberfläche der Radwege und in Essen auf den fehlenden Winterdienst hin.

Viele Verbesserungsmöglichkeiten
Positiv bewerteten die Befragten hingegen die vorhandenen Leihfahrräder sowie die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung. Insgesamt überwiegt aber die Kritik an der kommunalen Radverkehrspolitik. Dabei könnten bereits kurz- und mittelfristige Maßnahmen zu einer deutlichen Steigerung des Komforts beim Radfahren bewirken und die Sicherheit verbessern.  Hierbei sind ein konsequentes Vorgehen gegen Falschparkende, eine klare und sichere Führung in Baustellen sowie ein schneller Winterdienst zu nennen. Um den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen signifikant zu erhöhen, braucht es aber auch möglichst schnell ein zusammenhängendes Netz aus breiten, vom Autoverkehr getrennten Radwegen.

Nur Düsseldorf nutzt Möglichkeiten der Pandemie
In einer Sonderbefragung des Fahrradklima-Tests wurden die Teilnehmer*innen auch nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Radverkehr befragt. Hierbei schneiden die NRW-Großstädte zwar besser ab, allerdings ist dies größtenteils auf die gestiegene Bedeutung des Radverkehrs zurückzuführen. Handfeste Signale der Politik für mehr Radverkehr sehen die Befragten hingegen mehrheitlich nur in Düsseldorf. Es zeigt sich also, dass die Städte mit Ausnahme von Düsseldorf die Chancen der Corona-Pandemie nicht genutzt haben.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/fahrradklima-test-2020-schlechtes-zeugnis-fuer-metropolen-in-nrw-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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