Fahrräder an einem Geländer vor einer niederländischen Gracht

Europäische Mobilitätswoche vom 16. - 22. September 2022

 

Seit genau 20 Jahren gibt es die Europäische Mobilitätswoche. Die Europäische Kommission lädt damit die Kommunen aus ganz Europa ein, ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen und regionale Projekte zu präsentieren. Motto: "Besser verbunden."

 

Das für die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE 2022 ausgerufene Motto „Besser verbunden“ meint nicht nur das Verbinden von Orten, sondern auch die Verbindung von Menschen, Organisationen und unterschiedlichen Planungsebenen. Die EMW 2022 soll motivieren und anregen.

Wichtiges Mitmach-Element: PARKING-DAY

Der jeweils dritte Freitag im September ist der traditionelle internationale Parking-Day, an dem Städte, Initiativen und Vereine den knappen Platz im Öffentlichen Raum ins Gespräch bringen. Dabei werden Parkplätze kreativ für andere Aktionen genutz: Pop-Up-Cafés, Kunstaktionen, Spielflächen, Parklets, Nachbarschaftsfeste, Konzerte, Lesungen, Akrobatik und vieles mehr. Alle sind zum Mitmachen eingeladen. Auch durch Fotos in den Sozialen Medien mit den Hashtags #Mobilitätswoche #parkingday und #parkingday22

Die ADFC-Landesvorsitzenden Axel Fell und Annette Quaedvlieg fordern eine Umverteilung des öffentlichen Raums, bei dem bislang das Auto bevorzugt wird, dagegen Zufußgehende und Radfahrende an den Rand gedrängt werden: "Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen sehen wir viele gute Ansätze. Dass die Landesregierung das Verkehrssystem nachhaltig umbauen will, ist das gemeinsame große Ziel und dabei werden wir sie mit Rat und Tat unterstützen. Wir nehmen den Verkehrsminister gerne beim Wort, als er sagte, beim Infrastrukturausbau würden Radverkehr und der Öffentliche Verkehr die Schwerpunkte sein. Jetzt muss die Politik liefern!“  

Die Europäische Woche der Mobilität soll auch den Blick in unsere Nachbarländer anregen. Denn wie zum Beispiel die Niederlande haben viele Städte inzwischen die Bedeutung des Radverkehrs erkannt. Die ADFC-Reihe "InnoRADQuick" liefert Konzepte wie die Superblocks in Barcelona, Mini-Hollands in London und die innerhalb kürzester Zeit entstandenen Radnetze für Paris. Sie zeigen, was möglich ist. Gemeinsam mit dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr sind alternative Fortbewegungsmöglichkeiten auf dem Vormarsch. Allerdings fehlt es vielerorts noch an einladender Fahrrad-Infrastruktur und attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Parking-Day soll auch zeigen, wie angenehm und sicher es in der Stadt sein kann, wenn laute und stinkende Fahrzeuge herausgehalten werden. Er zeigt auch angesichts nicht ausgelasteter Parkhäuser, dass der öffentliche Raum nicht zu billigem oder sogar kostenlosem Parkraum verkommen darf.

Am Freitag, den 16.09.22 veranstalten viele Initiativen den Parking Day. Dabei werden Flächen, die sonst parkenden Autos vorenthalten sind, in öffentliche Flächen verwandelt. An dem Aktionstag beteiligen sich Künstler, Aktivist:innen und Bürger:innen, denen eine lebenswerte Stadt wichtig ist. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen ist in zahlreichen Städten aktiv und beteiligt sich mit Infoständen an den Aktionen.

Parking-Day-Aktionen gibt es in einigen NRW-Städten. Hier ein paar Beispiele.

StadtUhrzeitOrtWas?
Essen15-22 UhrGemarkenstr. 72-78Insektentränken basteln, Musik, Lastenrad-Carrerabahn, Fahrrad-Parcours, Kinder-Vorleseaktion, Vortrag "Verkehrswende in Paris"
Hagen16.09 - 18.09.2022Lange Straße (Hagen-Wehringhausen)Selbst gebaute Parklets, Kinderprogramm, Außen-Gastronomie, Musik und Infos zu Klimachutz und Nachhaltigkeit.
Dortmund15 - 20 UhrKaiserstraße"Zeltplatz statt Parkplatz" - Campingplatz mit Zelten, Hängematten, Liegestühlen. Mitmach-Spiele. Ab 18 Uhr: Mitmachpicknick.
Münsterab 13 UhrHammer Straße"Viertel for Future", Initiativen fordern eine lokale Verkehrswende, ausreichend Platz auf Geh- und Radwegen
Düsseldorf14 - 18 Uhrnördliche KÖ-nigsallee"Grüne Oasen", Spiele, Kunst und Kultur

 

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Fotomontage: ADFC NRW / Fotos: Jörg Greiwe Radentscheid Essen und duallogic

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https://nrw.adfc.de/artikel/europaeische-mobilitaetswoche-vom-16-22-september-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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