
Ein Banner weist auf den gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstand von 1,5 Metern innerorts hin. © ADFC NRW
Materialien einfach. sicher. überholen.
Im Rahmen der Kampagne einfach. sicher. radfahren. hat der ADFC NRW eine gemeinsame Aktion zum Überholabstand mit dem Slogan "einfach. sicher. überholen." mit der Polizei angestoßen. Hier werden verschiedene Materialien dafür zur Verfügung gestellt.
Aktion einfach. sicher. überholen.
Warum eine Aktion zum Überholabstand?
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020 ist ein Mindest-Überholabstand von Radfahrenden von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts in der StVO festgeschrieben. Viele Autofahrende haben aber vor 30, 40 oder gar über 50 Jahren den Führerschein erworben und sind nur unzureichend über Neuerungen in der StVO informiert. Die neue Regelung ist daher nur wenigen bekannt und findet zu wenig Anwendung im täglichen Verkehrsgeschehen. Gemeinsam mit der Polizei in NRW arbeitet der ADFC daran, dass diese sicherheitsrelevante Regelung zunehmend systematisch kontrolliert und thematisiert wird.
Bisherige Aktionserfolge
- Erfoglreiche Pilotaktion in Siegen-Eiserfeld
- Erarbeitung eines Konzepts für die Polizei-Arbeit
- Engere Zusammenarbeit zwischen lokaler Polizei und lokalem ADFC
- Verstetigung von Kontrollen zum Überholabstand
- Druckvorlagen für Aktionen vor Ort
Aktionsmaterialien in der Übersicht
Druckvorlagen
Hier kann mit Klick auf “Download” das jeweilige Aktionsmaterial als Druckvorlage heruntergeladen werden.
Hinweis: Bei den Bannern können auf der rechten Seite zwischen dem Logo des ADFC NRW und dem Logo der Initiative #sicherimstraßenverkehr weitere Logos des lokalen ADFC und sonstiger Kooperationspartner ergänzt werden. Dafür sollten die Logos in hoher Auflösung, bestenfalls als skalierbare Datei (eps-, ai- oder svg-Format) vorliegen und entweder mit einem professionellen Grafikprogramm oder mit Acrobat Reader als Bilddatei an der entsprechenden Stelle eingefügt werden.
| Bezeichnung | Download | Spezifikationen |
|---|---|---|
| Flyer Überholabstand | Download | Produzent: www.wir-machen-druck.de Produkt: Flyer DIN A6 (10,5 cm x 14,8 cm), Offsetpapier 150g Link: https://www.wir-machen-druck.de/flyer-din-a6-105-cm-x-148-cm-beidseitig-bedruckt.html |
| Brückenbanner 1,5 m | Download | Produzent: www.wir-machen-druck.de Produkt: Hochwertige PVC-Plane, Sondermaße (250 x 80 cm), 4/0-farbig bedruckt, Ösen im Abstand von 50 cm oben und unten Link: https://www.wir-machen-druck.de/hochwertige-pvcplane-40farbig-bedruckt-oesen-im-abstand-von-50-cm-oben-und-unten.html#content-view |
| Bauzaunbanner 1,5 m | Download | Produzent: www.wir-machen-druck.de Produkt: Bauzaunbanner 340 x 173 cm, 4/0-farbig bedruckt, Ösen im Abstand von 50 cm rundum Link: https://www.wir-machen-druck.de/bauzaunbanner-340-x-173-cm-40farbig-bedruckt-oesen-im-abstand-von-50-cm-rundum.html |
Rechtliche Hintergründe zum sicheren Überholen von Radfahrenden
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 dürfen Radfahrende nur mit mindestens 1,5 Meter innerorts und 2,0 Meter außerorts überholt werden. Gerichte haben entschieden: Auch bei radelnden Kindern gelten 2,0 Meter. Zu enges Überholen von Radfahrenden ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich – viele Radfahrer*innen fühlen sich dadurch unsicher. Das führt wiederum dazu, dass viele Menschen das Fahrrad erst gar nicht nutzen. Denn nur wer sich sicher fühlt, steigt auch aufs Rad!
Deshalb ist das Thema Überholabstand eines unserer Kernthemen der Kampagne “einfach. sicher. radfahren.”
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es klare Regeln, die eingehalten werden müssen: Innerorts sind 1,5 Meter als Mindestüberholabstand festgeschrieben, außerorts 2,0 Meter. Beim Überholen von Kindern oder anderen erkennbar unsicheren Radfahrenden müssen Autofahrende auch innerorts einen Sicherheitsabstand von 2,0 Metern einhalten. Letzteres ist zwar nicht in der StVO festgeschrieben, frühere Gerichtsurteile haben dies aber entschieden und sind weiterhin gültig.
Die Realität sieht aber anders aus: Noch immer wird zu eng überholt, auf dem Land wie in der Stadt. Der ADFC fordert von Auto- und Lkw-Fahrenden, ihr Verhalten zu ändern und stets einen ausreichenden und sicheren Seitenabstand beim Überholen einzuhalten. Zum Schutz von Radfahrenden fordert der Fahrrad-Club außerdem systematische polizeiliche Kontrollen sowie Aufklärung: Viele Autofahrende sind nur unzureichend über die neuen Regelungen zum Überholabstand informiert..












