ADFC fordert Nachjustierungen beim NRW-Fahrradgesetz - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

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Gruppenarbeit © ADFC

ADFC fordert Nachjustierungen beim NRW-Fahrradgesetz

Düsseldorf, 28. Januar 2025

Nr. 2/25

ADFC fordert Nachjustierungen beim NRW-Fahrradgesetz

Neues Papier mit Lösungsvorschlägen veröffentlicht

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Fahrrad- und Nahmobilitäts-Gesetzes (FaNaG) in NRW veröffentlicht der Fahrradclub ADFC NRW das Forderungspapier “Soforthilfe FaNaG”, in dem er zusätzliche Maßnahmen und Bemühungen zur Umsetzung des Gesetzes von der Landesregierung anmahnt. In dem Papier identifiziert der Fahrradclub sechs zentrale Herausforderungen und schlägt konkrete Lösungsansätze vor. Zu den als problematisch benannten Feldern gehören unter anderem Fachkräftemangel in der Radverkehrsplanung, unsichere Finanzierung und eine veraltete Auslegung rechtlicher Rahmenbedingungen.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW stellt fest: „Die Landesregierung hat sich im FaNaG die Ziele gesetzt, alle Verkehrsarten gleichberechtigt zu behandeln, dabei den Radverkehrsanteil auf 25% zu heben und die Vision Zero umzusetzen. Wir beobachten jedoch, dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung nicht ausreichen, um diese Ziele angemessen zu adressieren. Deshalb weisen wir mit unserem Papier auf zentrale Handlungsfelder hin und bieten Lösungsvorschläge an. Wir brauchen jetzt noch vor Ende der aktuellen Legislaturperiode adäquate und effektive Maßnahmen. Nur so kann Radfahren in NRW sicherer werden und das Rad für alle Menschen ein praktisches Verkehrsmittel im Alltag und auf Berufswegen sein.“

Sechs zentrale Herausforderungen für den Radverkehr in NRW

Fachkräftemangel, unsichere Finanzierung, ein unklarer rechtlicher Rahmen, zu wenig Fläche fürs Rad, fehlende Geschwindigkeits- und Parkkontrollen des Kfz-Verkehrs, mangelnde Transparenz über vorhandene und geplante Radinfrastruktur: „Aktuell hakt es noch an einigen Stellen“, sagt Heinz. „NRW hat als Flächenbundesland mit dem FaNaG bundesweit das erste Gesetz für die gezielte Förderung des Radverkehrs. Aber leider fehlen in vielen Kommunen sowohl die fachlichen Kompetenzen, als auch die Ressourcen zur Umsetzung. Außerdem sind manche Kommunen - insbesondere die zuständigen Straßenverkehrsbehörden - teils verunsichert, wie progressiv sie das geltende Verkehrsrecht in der Radverkehrsplanung auslegen können.“

Heinz‘ Einschätzung nach könnten hier Erlasse von der Landesregierung helfen. Sie sagt: „Die Landesregierung kann mit einem landesweiten Erlass einen geeigneten Orientierungsrahmen zur Auslegung des bestehenden Verkehrsrechtes definieren. Insbesondere da, wo das Recht Spielräume und verschiedene Lesarten zulässt, können Erlasse die sich hieraus ergebenden Möglichkeitsräume für lokale Entscheidungsträger besser definieren. Das würde den Kommunen und Straßenverkehrsbehörden mehr Sicherheit geben, zum Beispiel bei der Planung und Anordnung von neuen Fahrradstraßen und Radwegen oder bei der Umwidmung von Parkplätzen.“ Durch den klar aufgezeigten Handlungsrahmen in einem Erlass könne das Land auch dazu beitragen, dass die knappen Personalressourcen in den Kommunen und beim Landesbetrieb Straßenbau.NRW geschont werden. 

Mit dem Papier regt der ADFC NRW an, dass Landesregierung, Verkehrsministerium und Innenministerium bis zum Ende der Legislaturperiode adäquate und effektive Maßnahmen erarbeiten. Das Papier steht ab sofort online zur Verfügung unter https://nrw.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/nordrhein-westfalen/2_Dokumente_und_Downloads/2024/Soforthilfe_FaNaG__sieben_Forderungen_des_ADFC_NRW_zum_FaNaG.pdf.

Downloads

Rebecca Heinz © ADFC NRW, Dieter Debo

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https://nrw.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-nachjustierungen-beim-nrw-fahrradgesetz

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