Übergabe der rund 207.000 Unterschriften am Landtag am 2. Juli 2019 © Ludger Vortmann

NRW hat das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW in einem Flächenland

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 04. November 2021 das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) in einem Flächenland verabschiedet. Der ADFC NRW bemängelt das Gesetz jedoch als völlig unzureichend und mutlos.

 

Ziele der Verkehrswende unter den Tisch gefallen

Der ADFC NRW hatte zusammen mit weiteren Bündnispartnern wie der RADKOMM, BUND, NABU und VCD im Rahmen der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ fast 207.000 Unterschriften gesammelt. Eines der Ziele: der Radverkehrsanteil in NRW soll von aktuell unter zehn Prozent bis 2025 auf mindestens 25 Prozent steigen. 

Die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad fordert außerdem z.B.:  

  • 1.000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025
  • 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
  • Unterstützung der Kommunen
  • bessere Zusammenarbeit zwischen Land und Städten
  • deutlich mehr Aus- und Fortbildung von Radverkehrsplaner*innen
  • eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Radverkehrsförderung

All das bleibt im Gesetzestext aber unberücksichtigt, unkonkret und ohne zeitliche und finanzielle Aussagen. Damit fehlt dem Gesetz die Durchschlagskraft, die es für eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen benötigt. 

Der ADFC NRW hat sich im Rahmen der Anhörungen im Verkehrsausschuss des Landtages und mit ausführlichen Stellungnahmen und zahlreichen Verbesserungsvorschlägen konstruktiv beteiligt. Leider sind unsere und die Einwände anderer Verbände und Sachverständiger nicht berücksichtigt worden.

 

Portrait von Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW
Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW:

Der Landesvorsitzende Axel Fell kritisierte den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, der bis zu seiner Wahl als Verkehrsminister in Nordrhein-Westfalen auch für den Radverkehr zuständig war. Er sei "keinen Millimeter" auf den Fahrrad-Club und die anderen Verbände zugegangen:

Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen. So ist das erste Fahrradgesetz in einem Flächenland, das wir angestoßen haben, leider wirklich nur das Erste. Sie, Herr Wüst, hätten es zum Besten machen können.“ 

Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW
Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW © Privat

„Herr Ministerpräsident Wüst, Sie enttäuschen nicht nur die mehr als 53.000 Mitglieder des größten Landesverbands unseres Fahrrad-Clubs, sondern hunderttausende Menschen, die auch im Namen ihrer Kinder für ein starkes Fahrradgesetz und die Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen unterschrieben haben. Sie selbst feiern das Gesetz als Erfolg. Aber es ist unpräzise, unverbindlich und mutlos und wird daher nicht die Wirkung entfalten, die wir damit erreichen wollen: Sicherheit im Straßenverkehr, Klimaschutz und Lebensqualität.“  

Roter Teppich mit Fahrradsymbol
Fahrradsymbol © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Fazit:

Der ADFC NRW wird sich mit diesem Gesetz nicht zufriedengeben. Er kündigt bereits jetzt an, die Verkehrswende bei der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai 2022 zu thematisierten.

Unser Ziel: ein besseres Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz,

  • das Radverkehr massiv fördert
  • Radfahren sicherer und komfortabler macht
  • und damit auch zum Klimaschutz beiträgt

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https://nrw.adfc.de/artikel/nrw-hat-das-erste-fahrrad-und-nahmobilitaetsgesetz-nrw-in-einem-flaechenland

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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