Der ADFC NRW ist mit mehr als 56.000 Mitgliedern der größte Landesverband im ADFC.
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Bereits in Umsetzung: Die Radentscheide Aachen, Bielefeld, Bonn, Essen und Marl.
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Neuigkeiten

Eindrücke von der Velo-city 2023 in Leipzig

Unter dem Motto „Leading the Transition” fand vom 9.-12. Mai 2023 die inzwischen 28. Velo-city in Leipzig statt. Sie gilt als weltweit wichtigste Experten- und Netzwerkveranstaltung zur Fahrradmobilität.

Von Parks bis Platz – Über die wahren Kosten, Autos am Straßenrand abzustellen

Seit letztem Jahr können Städte selbst über die Gebühren von Anwohnerparken entscheiden. Was hat sich seitdem in den Großstädten von NRW getan? Und welcher Preis ist angemessen?

Radfahrende bei NRW-Radtour

Jetzt anmelden zur NRW-Radtour 2023!

Die NRW-Radtour findet in diesem Jahr vom 29. Juni bis zum 02. Juli 2023 statt. Unsere ADFC-TourGuides begleiten die rund 1.000 Radbegeisterten durch ein starkes Stück NRW.

Drei ADFC-Sterne für die Paderborner Land Route

Die Paderborner Land Route hat das vierte Mal in Folge die Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute erhalten. Im Rahmen des Paderborner Fahrradtags überreichten Andreas K. Bittner und Martina Kocik vom ADFC NRW die begehrte Urkunde an Landrat Rüther.

Rebecca Heinz und Axel Fell, Landesvorsitzende ADFC NRW

"Unfassbar starkes Fahrrad-Wochenende in NRW"

Nordrhein-Westfalen hat am 7. Mai mehr als 6.000 Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Straße gebracht. Mit den Fahrrad-Demos der Kidical-Mass und der NRW-Fahrradsternfahrt.

Fahrraddemo auf Autobahnbrücke über den Rhein

Heute! FahrradsternfahrtNRW über Rheinbrücken und durch Rheinufertunnel

Der ADFC NRW erwartet zur Fahrradsternfahrt NRW heutigen Sonntag tausende Radfahrerinnen und Radfahrer aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens. Ziel ist die Landtagswiese in Düsseldorf.

Die AGFS NRW überreicht an die Stadt Emmerich am Rhein das Schild "Fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt in NRW"

AGFS NRW: Seit 30 Jahren Einsatz für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte

30 Jahre AGFS und zugleich die Aufnahme der 100. fahrradfreundlichen Stadt in NRW: Das wurde gefeiert - mit 100 geladenen Gästen.

Jetzt für nur 19 Euro im ersten Jahr: Einstiegsmitgliedschaft beim ADFC NRW

Noch bis zum 30. April läuft unsere Einstiegsmitgliedschaft "Ach, Du dickes Ei!" Für nur 19 Euro im ersten Jahr (statt 66 €) sicherst Du dir deine ADFC-Mitgliedschaft. Mit drin: Pannenhilfe, Haftpflicht, Rechtsschutz und unsere Zeitschrift Radwelt.

Titelbild für ADFC-Seite zum Deutschen r Fahrradpreis 2023

Drei Projekte aus NRW für Deutschen Fahrradpreis 2023 nominiert

Die Jury des Deutschen Fahrradpreises 2023 hat drei Projekte aus Münster, Köln und Mönchengladbach für den Deutschen Fahrraddreis nominiert. Sie setzten sich gegen 120 Bewerber aus ganz Deutschland durch.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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