Landescodierbeauftragte:r (ehrenamtlich)
Die Landescodierbeauftragten sind Schnittstelle zwischen den Gliederungen, dem Landesvorstand und dem Austausch auf Bundesebene. Zudem sind sie die feste Ansprechperson für alle Fragen rund um Codierung.

Aufgabenprofil für das ehrenamtliche Engagement eines/einer Landescodierbeauftragten in NRW
1. Woher kommt die Idee?
Die AG Codierung des Bund-Länder-Rats hat das ehrenamtliche Engagement von Landescodierbeautragten initiiert, um eine feste Ansprechperson für alle Fragen zum Codieren im Landesverband zu gewährleisten. Die Landescodierbeauftragten sind Schnittstelle zwischen den Gliederungen, dem Landesvorstand und dem Austausch auf Bundesebene.
2. Was bringst du mit?
Gute Dialogfähigkeit im Austausch mit Aktiven, Gliederungen sowie externen Ansprechpartner:innen und Interessent:innen
Empathie für die Bedürfnisse der Aktiven und der Gliederungen
Kenntnisse über die unterschiedlichen Codiermethoden
3. Was sind deine Aufgaben?
- Aufbau eines Netzwerks mit den Codierteams der KV,
- Wissenstransfer in digitalen Treffen anbieten,
- Zeitnahe und wertschätzende Beantwortung eingehender Anfragen,
- Akquise, Motivation und Beratung neuer Codierteams,
- Ansprechperson und Berichterstattung gegenüber dem Landesvorstand,
- Ansprechperson auf Landesebene für die AG Codierung und möglichst regelmäßige Teilnahme an digitalen Treffen der AG und des bundesweiten Netzwerks Codieren,
- Unterstützung bei der Umsetzung der Standards der Codierpraxis, respektive Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der AG Codierung,
- Unterstützung der AG Codierung in der Pflege der Straßenschlüssel bei Anfrage.
4. Welche Rahmenbedingungen gelten?
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Mandatierung durch den Landesvorstand
- E-Mail-Funktionsadresse durch den Landesverband
Veröffentlichung der Erreichbarkeit über die Internetseite des Landesverbands
Hinweis: Die Übernahme eventuell anfallender Reisekosten muss vor Antritt der Reise beantragt und durch den Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsführung genehmigt werden. Nicht zuvor genehmigte Ausgaben können nicht erstattet werden.
Interessent:innen melden sich bitte mit einer schriftlichen Kurzbewerbung an i.klarenaar [at] adfc-nrw.de bis zum 31.10.2026.


















