Roter Teppich mit Fahrradsymbol

Fahrradsymbol © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Weltfahrradtag: ADFC NRW appelliert an Kommunen und Land

 

Nr. 11/2021, Düsseldorf, 01.06.2021

 

Zum Weltfahrradtag (03. Juni) fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen die Kommunal- und Landespolitiker*innen auf, den Radverkehr als Chance zu nutzen. Denn dem Fahrrad komme in mehrfacher Hinsicht große Bedeutung zu, sagte der Landesvorsitzende in NRW, Axel Fell: „Die Fahrradbranche ist Wirtschaftsfaktor, Jobmotor und unverzichtbar für eine nachhaltige Mobilität. Kein Wunder, dass die UN am Weltfahrradtag das Fahrrad als das Verkehrsmittel der Zukunft bezeichnet. Denn es fördert die Gesundheit, macht Städte attraktiver und entlastet sie von Lärm und schlechter Luft, wie wir es ja bei unseren niederländischen Nachbarn erleben.“  

Davon seien aber die meisten Städte in NRW noch weit entfernt. Hier würden die Menschen vom Radfahren abgehalten, weil es an sicheren und komfortablen Radwegen fehlt oder Radinfrastruktur zu schmal oder kaputt sei, sagte die stellvertretende ADFC-Landesvorsitzende in NRW, Annette Quaedvlieg: „Niemand will wahrhaben, dass hier bei uns noch Kinder an Landstraßen ohne Geh- und Radweg unterwegs sein müssen, um zur Schule zu kommen, wo Fahrzeuge mit 70 Stundenkilometern an ihnen vorbeirasen. Oder, dass innerorts Radwege schlicht Buckelpisten und viel zu schmal sind, so dass Eltern ihre Kinder sicherheitshalber mit dem Auto bringen, obwohl sie das eigentlich ja gar nicht wollen.“

Pop-Up-Radwege als klare Forderung an die Politik

Darum demonstrieren ADFC, die Bündnisse Changing Cities und Bundesrad sowie  Fahrradinitiativen am Weltfahrradtag in sechs NRW-Städten mit „Pop-Up-Radwegen“ für eine bessere Fahrradinfrastruktur. Unter dem Motto „Pop-Up-Weltfahrradtag“ werden „Schnellbau-Radwege“ erstellt, um symbolisch zu zeigen, dass eine sichere und attraktive Radinfrastruktur schnell und kostengünstig hergestellt werden kann.

In NRW gibt es am 3. Juni 2021 Aktionen in folgenden Städten:

Stadt

Veranstalter*in

Ort

Uhrzeit

Bergisch Gladbach

ADFC

zwischen Turbo-und  Driescher-Kreisel

14-18 Uhr

Bochum

Radentscheid Bochum, Radwende

Alleestr.

14 Uhr

Köln

Kidical Mass

Luxemburger Straße

13 Uhr

Marl

Radentscheid Marl / ADFC

Hervesterstr. / Brüderstr.

11 – 13 Uhr  

Mönchengladbach

Radentscheid MG

Hittastraße

11 Uhr

Wuppertal

Mobiles Wuppertal

Adlerbrücke, Wuppertal Barmen

11 – 13 Uhr

Axel Fell, ADFC-Landesvorsitzender NRW: „Am Weltfahrradtag sollten sich Politiker*innen fragen, ob sie ihre Kinder guten Gewissens allein mit dem Rad zur Schule schicken würden. Falls ja, herzlichen Glückwunsch! Falls nein, lassen Sie uns das gemeinsam ändern. Dazu ist aber ein mutiges und ambitioniertes Fahrradgesetz in NRW nötig. Denn nur so werden wir den Fahrradanteil von heute unter zehn auf 25 Prozent im Jahr 2025 steigern können.“

Dazu erforderlich sei aber die Bereitschaft zur Neuverteilung des vorhandenen Verkehrsraums zu Lasten des Autoverkehrs. Auch müssten die Kommunen beim Bau lückenloser Radwegenetze unterstützt und die Finanzierung der Radverkehrsinfrastruktur langfristig sicherstellt werden.

Axel Fell: „Nur so kann NRW zum Fahrradland werden. Diese Chance ist greifbar. Denn nie zuvor war es so einfach für Politiker*innen in Stadt und Land mit so viel Rückenwind aus der Gesellschaft die Mobilität der Zukunft zu gestalten.“ 

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

 

Downloads

Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende ADFC NRW

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Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Copyright: Daniela Schönewald

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https://nrw.adfc.de/pressemitteilung/weltfahrradtag-adfc-nrw-appelliert-an-kommunen-und-land

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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