ADFC NRW: Mit der richtigen Beleuchtung sicher durch NRW - ADFC Nordrhein-Westfalen

ADFC NRW: Mit der richtigen Beleuchtung sicher durch NRW

Nr. 26 / Düsseldorf, 07.10.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) gibt angesichts der bevorstehenden dunklen Jahreszeit und der Zeitumstellung am 31. Oktober Tipps zum sicheren Radfahren.

In Nordrhein-Westfalen wollen immer mehr Menschen auch in Herbst und Winter mit dem Fahrrad zur Schule, Uni, Arbeitsplatz oder zum Einkaufen fahren, sagt Annette Quaedvlieg vom Landesvorstand des ADFC NRW.

Ihre Beobachtung: „Vor allem die vielerorts schlechte Fahrradinfrastruktur mit zu schmalen Radwegen und kaputten Oberflächen oder der oft nicht von Autofahrenden eingehaltene Abstand beim Überholen hält viele Menschen vom Radfahren ab.“  

Ihr Vorstandskollege Axel Fell ergänzt: „Dabei zeigen gerade Städte wie Kopenhagen oder Amsterdam, dass es anders geht. Winterdienst, viel Platz, gute Oberflächen und hervorragend ausgeleuchtete Radwege machen das Radfahren dort selbst bei schlechter Witterung attraktiv“.

Darum seien bis zu 85 Prozent der dortigen Radfahrenden auch im Winter auf dem Rad unterwegs. Abgesehen von der Forderung nach einer sicheren Fahrradinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen, empfiehlt der ADFC NRW ein funktionstüchtiges Rad mit einer guten Beleuchtung. 

Denn wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, müsse  sicherstellen, dass das Licht stets einsatzbereit ist, erläutert Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Radfahrende sind dafür verantwortlich, dass bei einem Ausfall der Lampen der Fehler gefunden und behoben wird. Ist das allein nicht möglich, muss eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Eine funktionierende Beleuchtung ist jedenfalls die zwingende Voraussetzung, um mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, kann eine nicht funktionierende Beleuchtung unter Umständen sogar als „grobes Alleinverschulden“ gewertet werden. Das wird dann richtig teuer.“  

Sehen und gesehen werden – Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • ein Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor (kann auch im Scheinwerfer integriert sein)
  •  ein Rücklicht mit großflächigem roten Rückstrahler (kann auch im Rücklicht integriert sein)
  • umlaufende Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Speichensticks an jeder Speiche
  • gelbe Reflektoren an beiden Pedalen

Helle und reflektierende Kleidung und Zubehör erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit

Mützen, Helme, Jacken, Hosen oder Handschuhe gibt es mit reflektierenden Nähten oder leuchtenden Applikationen. Zusätzlich sind im Handel Bänder, Gurte oder Westen erhältlich, die bei Bedarf übergestreift werden können und die Sichtbarkeit enorm verbessern.   

Für Fahrradanhänger gelten folgende Regelungen:

  • Anhänger ab 60 Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne, zwei roten Reflektoren nach hinten, sowie einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein, da das Rücklicht des Zugfahrzeugs verdeckt sein könnte.
  • Anhänger mit mehr als 1 Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.
  • Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist bei Fahrradanhängern erlaubt. 


Lichtanlagen: das müssen Sie wissen!
Neben naben- oder dynamobetriebener Beleuchtung dürfen seit 2013 auch Batterie- oder per Akku betriebene Lichtanlagen an Fahrrädern verwendet werden. Aber Achtung! Am Rad angebrachte Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, das an einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge zu erkennen ist. Produkten, denen das Prüfzeichen fehlt, dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) nicht angebracht werden. Das gilt auch für die beliebten Blinklichter, die zwar nett aussehen, aber nicht erlaubt sind. Zusatzleuchten dürfen aber am Körper getragen werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht beeinträchtigen. Verboten sind dagegen Stirnlampen, weil sie durch die Kopfbewegung andere Verkehrsteilnehmende gefährlich blenden können.

Tipps für Kinderräder: An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil externe Stecklampen vergessen werden können oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustands überfordert sind. Daher sollten Eltern unterstützen und prüfen, ob das Licht noch funktioniert. Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Kinderfahrräder und Jugendräder fallen halt mal um. Dabei löst sich schnell ein Draht. Mein Tipp: Wenn Sie nach der Rückkehr von der Schule kurz das Licht checken, erleben sie am nächsten Morgen in der Dunkelheit keine böse Überraschung. Das macht den Schulweg sicherer und ist verringert morgens den Stress für die ganze Familie.“  

Wartungsfreie und ausfallsichere Lichttechnik:
Allen Alltagsradlerinnen und Alltagsradlern rät der ADFC NRW zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum früheren Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom. LED-Leuchten sind auch langlebig und verkraften im Gegensatz zu Glühbirnen das Fahren über Schlaglöcher besser. Außerdem leuchten sie die Fahrbahn fast taghell aus, so dass Hindernisse frühzeitig im Blickfeld erscheinen. 

Frontscheinwerfer richtig einstellen: LED-Rücklichter gibt es inzwischen auch mit Standlicht und Bremslichtfunktion. Zusammen mit dem ausfallsicheren LED-Frontscheinwerfer sorgen sie dafür, dass Radfahrende besser wahrgenommen werden. Wichtig ist aber, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden, damit entgegenkommende Personen auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto nicht geblendet werden. Der ADFC-NRW-Tipp: Die hellste Stelle des Scheinwerfers sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf den Boden treffen. Das kann man an einer Wand mit dem entsprechenden Abstand gut kontrollieren.  

Jetzt Inspektionstermin vereinbaren

Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen kann oder möchte, sollte jetzt bei einem Fachgeschäft einen Inspektionstermin vereinbaren. Bedingt durch die oft wochenlangen Wartezeigen, können Verbraucher so noch pünktlich zur Zeitumstellung die Inspektion beauftragen und auch gleich die Bremsen, Kette und weitere Verschleißteile für den Winter fit machen lassen. 


Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 53.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Ludger Vortmann, Landespressesprecher ADFC NRW

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