Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber - ADFC Nordrhein-Westfalen
Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig, das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW und Dr. Andreas Bittner (ADFC) bei der Auszeichnung des Finanzministeriums als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" in Gold am 29. September 2023.

Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig, das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW und Dr. Andreas Bittner (ADFC) bei der Auszeichnung des Finanzministeriums als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" in Gold am 29. September 2023. © ADFC NRW

Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber

Pressemitteilung

Düsseldorf, 04.10.2023

 

Nr. 21/2023

Nordrhein-Westfalen sieht sich gern als „Fahrradland Nr. 1“. Auch der „Arbeitgeber Land“ erkennt seine Vorbildfunktion. Nun wurde das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) als zweites Landesministerium vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet. Das soll auch auf die landesweite Verpflichtung zu einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 einzahlen.

Als zweites von elf Fachministerien in NRW ist das Finanzministerium im Rahmen der EU-ADFC-Initiative "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet worden. Neben dem früheren Verkehrsministerium, jetzt Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), nimmt das Haus von Minister Dr. Marcus Optendrenk damit eine Vorreiterrolle ein. Das Ministerium unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, mit zahlreichen Maßnahmen. Das bringt viele Vorteile: Das Ministerium kann so beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmanagement punkten.

Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber

Dr. Andreas K. Bittner, Auditor der EU-ADFC-Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber und Mitglied im ADFC-Landesvorstand betont: „Die Auszeichnung in Gold zahlt einerseits auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 ein, wie im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes vom Juli 2021 festgelegt. Andererseits gibt es mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz einen aktuelleren und konkreteren Anknüpfungspunkt.“ Im besagten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG, in Kraft seit Januar 2022) wird geregelt, dass bis Ende 2026 alle Landesbehörden und -betriebe, einschließlich der Gerichte und Finanzämter, u.a. wettergeschützte Radabstellplätze und Duschgelegenheiten in ausreichender Zahl vorweisen sollen. Aktuell sind die Förderbank NRW.Bank (in Münster und Düsseldorf) sowie drei Niederlassungen des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW auditiert worden. Weitere Vorbereitungen und Workshops laufen mit drei weiteren Landesministerien, den übrigen BLB-Niederlassungen sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW). Letzter ist u.a. für die Planung und den Bau von Radschnellwegen in NRW zuständig.

Das Zertifikat in Gold wurde in der letzten Woche an Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig und das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW übergeben. Unter der Leitung von Carmen Erkelenz und Günter Plewnia wurden in den letzten Monaten zahlreiche fahrradfreundliche Maßnahmen im Bereich Kommunikation, Infrastruktur und Parkraummanagement umgesetzt. Erörtert wurde auch das Thema Fahrradleasing für Landesbeamte und Tarifbeschäftigte, für das das Finanzministerium maßgeblich federführend ist. Anders als beispielsweise in Baden-Württemberg erlauben Gesetz bzw. Tarifvertrag in NRW diesen „Booster für die innerbehördliche Verkehrswende“ noch nicht, bedauert Bittner.

Notwendige Verbesserungen für den Alltagsradverkehr

Die Auszeichnung des Finanzministeriums zeigt, dass einzelne Aspekte des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schon erfolgreich umgesetzt werden. Der ADFC stellt aber auch fest, dass maßgebliche Verbesserungen für den Alltagsradverkehr weiterhin nur unzureichend und zu langsam in Angriff genommen werden. Zur Fahrradfreundlichkeit gehört insbesondere ein sicheres, durchgehendes und komfortables Radwegenetz. Mobilitätsexperte Bittner: „Nur durch ein lokales und überörtlich durchgehendes Radwegenetz wird das Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 % zu erreichen sein. Aus der repräsentativen Befragung „Fahrrad-Monitor“ wissen wir, dass die Potenziale beim Vorhandensein kreuzungsarmer Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten bei Arbeitnehmer*innen riesig sind und viele entsprechend den Umstieg vom PKW aufs Rad vollziehen würden.“

 

 

 


Fahrrad-Monitor 2021, repräsentative Online-Befragung des Bundes: „Bewertung der Radschnellweg-Initiative des Bundes“. Folien 131 - 133. 


„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden - die Chancen und Vorteile im Schnellcheck:

  • Fahrradfreundlichkeit ist nachhaltig und klimaneutral: Mit geringem Aufwand kommen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitszielen näher.
  • Mit dem Rad pendelt es sich besser: Mitarbeiter sind unabhängig unterwegs und starten ohne Stau und Warten in den Tag.
  • Entspannte Parksituation: Je mehr Mitarbeiter mit dem Rad kommen, desto weniger Parkraum wird benötigt und vorhandene Flächen können anders genutzt werden.
  • Gesunde Mitarbeitende: Aktive Mobilität hilft, Stress abzubauen. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, beugt zudem Bewegungsmangel und damit einhergehenden Einschränkungen vor.
  • Gestärkter Teamgeist: Gemeinsame Fahrradaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ fördern die Kommunikation und das Wir-Gefühl.
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Fahrradfreundliche Arbeitgeber haben die Nase vorn beim Wettbewerb um Fachkräfte, die bei der Stellensuche nicht nur aufs Gehalt achten.

Diese Meldung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse
Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.


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