ADFC NRW zur 1. Lesung Fahrrad- und Nahmobilitäts-Gesetz NRW - ADFC Nordrhein-Westfalen

ADFC NRW zur 1. Lesung Fahrrad- und Nahmobilitäts-Gesetz NRW

Nr. 16/2021, Düsseldorf, 17.06.2021

Im nordrhein-westfälischen Landtag haben die Beratungen über das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland begonnen. Das Verkehrsministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute in erster Lesung thematisiert wurde und ab nächster Woche im Verkehrsausschuss des Landes beraten wird. Der ADFC NRW hält den Entwurf für nicht weitreichend genug. Auch SPD und Bündnis 90/Grüne teilten die Auffasung des Fahrrad-Clubs und sehen erheblichen Beratungsbedarf. Bündnis 90/Grüne kündigten einen eigenen Gesetzentwurf an. 

Der ADFC NRW sieht in dem Entwurf der Landesregierung zwar gute Ansätze, doch habe das Verkehrsministerium nur wenige der mehr als ein Dutzend Verbesserungsvorschläge des Fahrrad-Clubs und anderer Verbände in dem Gesetzentwurf berücksichtigt, über den heute in erster Lesung beraten wird.

Damit bleibe das Land NRW insgesamt deutlich hinter den Erwartungen und Forderungen des Fahrrad-Clubs zurück, sagten Annette Quaedvlieg und Axel Fell, die als Doppelspitze den Landesverband des ADFC NRW vorstehen: „Wir sehen bislang leider nur kosmetische Änderungen und Ergänzungen und setzen jetzt auf den Gestaltungswillen der Fraktionen im Landtag. Mit dem vorliegenden Entwurf jedenfalls wird es nicht möglich sein, den Radverkehr von aktuell rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln.“

Die Kritik des Verbands: Der Gesetzentwurf bedarf grundlegender Änderungen bzw. zielführender Nachbesserungen und ergänzender Regelungen, die bisher im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung finden. Viele Regelungen müssten weiter konkretisiert und verbindlich gemacht werden. Der ADFC NRW macht dazu in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge.

Weiterhin fehle es an konkreten Zahlen und Zielen. Zum Beispiel, bis wann das Fahrrad in NRW einen Anteil am Verkehrsaufkommen von 25 Prozent erreichen soll und mit welchen finanziellen Mitteln der Radverkehr künftig dauerhaft gefördert wird.

Kernfrage: „Wie soll der vorhandene Platz gerecht aufgeteilt werden?“

Axel Fell: „Die Kernfrage bleibt offen: Wie soll der vorhandene Platz in den nordrhein-Westfälischen Städten, der bislang für das Auto reserviert ist, neu aufgeteilt werden? Dazu finden wir im Gesetzentwurf kein Wort. Das ist aber die Grundvoraussetzung für die vom Verkehrsminister angekündigte Mobilitätswende. Solange das nicht verbindlich geregelt ist, bleibt es ein mutloses Gesetz, das nichts von einer Aufbruchstimmung hat.“  

Der ADFC NRW hatte 2019 zusammen mit weiteren Verbänden die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gestartet, bei der fast 207.000 Menschen in NRW ein Fahrradgesetz für NRW forderten, um unter anderem folgende Ziele umzusetzen:

·         Die Vision Zero für Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen

·         Den konsequenten Ausbau von Radwegen und Fahrradabstellanlagen (u.a. 1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr, 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr, Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen.)

Um die Ziele eines Radverkehrsanteils von 25% am Modal Split bis zum Jahr 2025, der Vision Zero sowie die Forde­rungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ erfüllen zu können, müssen diese explizit in einem Paragraphen zur Ziel- und Zweckbestimmung im Gesetzestext festgeschrieben werden.

Vielversprechend seien für den ADFC NRW Pläne für weitere Radschnellwege und ein landesweites Radvorrangnetz. Aber wie das Tempo zum Bau hunderter Kilometer Radwege, Radvorrangrouten und Radschnellwege erhöht werden soll und wie dies durch bessere Verfahrensweisen und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure auf die Straße gebracht werden soll, bleibe völlig unklar.

Der ADFC-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Axel Fell, fordert die Politiker*innen im Landtag auf, den Entwurf um die Vorschläge des ADFC zu ergänzen: „Wir wünschen uns, dass das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland einen echten „Aufbruch Fahrrad“ bewirkt. Alles andere wäre Symbolpolitik. Wir brauchen nicht nur das erste Fahrradgesetz in einem Flächenland, sondern das Bestmögliche. Nur dann wird es ein wirkungsvolles Gesetz, das auch eine Blaupause für andere Bundesländer sein kann.“ 

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende: „Die Politiker*innen haben ab heute die Chance, mit Mut und Weitsicht die Mobilität unseres Landes innerhalb weniger Jahre positiv zu beeinflussen. Sie können jetzt die Weichen stellen und damit die Zukunft vieler Kinder und Erwachsener positiv beeinflussen. Wie das gehen kann, dazu haben wir konkrete und zielführende Vorschläge gemacht. Wir stehen zur Zusammenarbeit und Gesprächen bereit.“

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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