Wahlrecht ab 12 Jahren - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Die BHV 2017 hatte entschieden sich gezielt um das Thema junge Menschen im ADFC zu kümmern.

Im ADFC können junge Menschen bereits ab 12 Jahren mitbestimmen. © ADFC/Bauer

Wahlrecht ab 12 Jahren

Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, könnt ihr euch früh im ADFC einbringen: Bereits ab zwölf Jahren seid ihr wahlberechtigt und könnt mitbestimmen.

Ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr könnt ihr die Delegierten wählen, die euer Landesverband in die Bundeshauptversammlung, kurz BHV, entsendet (aktives Wahlrecht).

Die BHV ist die demokratische Vertretung der Gliederungen und Mitglieder und das oberste Beschlussorgan des ADFC-Bundesverbands. Sie tritt einmal im Jahr zusammen. Die BHV bestimmt die grundsätzliche, langfristige inhaltliche und strategische Ausrichtung des ADFC, wählt den Bundesvorstand und mehr.

Passives Wahlrecht

Wollt ihr euch selbst für ein ADFC-Bundesorgan zur Wahl stellen, müsst ihr mindestens 16 Jahre alt sein. Wollt ihr euch in den Bundesvorstand wählen lassen, müsst ihr mindestens 18 Jahre alt sein.

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