Vorstellung des Referentenentwurfs „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ - ADFC Nordrhein-Westfalen

Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender des ADFC NRW

Vorstellung des Referentenentwurfs „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“

Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW (ADFC NRW) kritisiert den heute vorgestellten Gesetzentwurf zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW als nicht weitreichend genug.

Nach einer ersten Sichtung bleibe der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen des Fahrrad-Clubs und den Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zurück, sagte der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann:

„Der Gesetzentwurf geht auf den ersten Blick nur teilweise über die bereits im vergangenen Sommer genannten Eckpunkte hinaus. Uns fehlt es an Konsequenz, um die bisher landesweit nur rund 10 Prozent Radverkehrs-Anteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Das Fahrradgesetz muss die Mobilitätswende noch viel stärker festschreiben und das Land muss die Regionen und Kommunen besser unterstützen. Bislang ist es ja – wie beim Radschnellweg RS1- ein Zuständigkeits-Ping-Pong. Das darf es nicht mehr geben.“

Nun beginnt die mehrwöchige Anhörung der Verbände und Körperschaften, die zum Entwurf Stellung nehmen werden. Der ADFC NRW wird sich fachlich mit dem Referentenentwurf auseinandersetzen und eine Stellungnahme erarbeiten, damit sie in den Gesetzentwurf einfließen kann.

„Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ist zugleich Chance und Herausforderung. Das Land kann ganz neue Maßstäbe und verbindliche Regelungen für den Radverkehr schaffen und die Kommunen finanziell und organisatorisch dabei unterstützen. Nur so werden wir eine sichere, komfortable und klar erkennbare Radverkehrsinfrastruktur in ganz NRW realisieren. Über alles andere brauchen wir nicht zu diskutieren“, sagte der ADFC Landesvorsitzende in NRW, Thomas Semmelmann:

 

Vielversprechend ist aus Sicht des ADFC NRW die Absicht, Pläne für weitere Radschnellwege und ein landesweites Radvorrangnetz zu erstellen. Wie das Tempo zum Bau hunderter Kilometer Radwege, Radvorrangrouten und Radschnellwege erhöht werden soll und wie dies durch bessere Verfahrensweisen und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure auf die Straße gebracht werden soll, bleibt jedoch völlig unklar. Auch scheint die angekündigte Vorgehensweise, ein besseres Angebot für Radverkehr machen zu wollen, ohne den Straßenraum zu Gunsten des Radverkehrs umzuverteilen, wenig zielführend. Eine konsequente und zügige Steigerung des Radverkehrsanteils wird so nicht 2025, sondern tatsächlich erst irgendwann erreicht.

Thomas Semmelmann vom ADFC NRW sagte: „Das ambitionierte Ziel der Landesregierung, weiter Vorreiter in Sachen Radverkehrsförderung zu bleiben, sehen wir bei weitem nicht erfüllt. Dazu bedarf es einer ambitionierteren Ausgestaltung des Fahrradgesetzes für einen konsequenten Infrastrukturausbau, der für uns Voraussetzung ist, um Radfahren im Alltag und in der Freizeit zu fördern. Wir müssen uns einfach fragen, ob die Politik aus dem Fahrradboom während der Coronapandemie nichts gelernt hat."

Anhang:


ADFC NRW:  Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität im Hinblick auf ein „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“

·        Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero, eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ festgeschrieben werden.

·        Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen im „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ sichergestellt und beschleunigt werden.

·        Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an der Umsetzung, also Planung, Bau, Erhalt und Betrieb von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen sollen im „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ geregelt werden.

·        Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Expertise und Ressourcen in den beteiligten Bereichen sowie Monitoring, Berichterstattung und regelmäßige Evaluationen der Radverkehrsförderung und Verkehrssicherheit in NRW soll sichergestellt werden.

·        Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.

·        Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.

 

Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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