Terminhinweis: 24.04.2023 Vorstellung NRW-Ergebnisse Fahrradklima-Test 2022

 

Terminhinweis

 

Düsseldorf, 06.April 2023

 

Nr.11/2023

 

Veröffentlichung der NRW-Ergebnisse des Fahrradklima-Test 2022

am Montag, 24. April 2023 ab 13.30 Uhr (Landespressekonferenz) mit dem ADFC-NRW-Landesvorstand.   

und auf  https://nrw.adfc.de/presse

Wie ist das Radfahren in Nordrhein-Westfalen?
Mehr als 62.000 Menschen aus unserem Bundesland haben sich 2022 am dreimonatigen Fahrradklima-Test (FKT) beteiligt und das Radfahren in ihrer Stadt nach Schulnoten bewertet. Dabei kamen überraschende Ergebnisse ans Tageslicht, die wir nun vorstellen. Denn sowohl bei den Spitzenplätzen als auch bei den Schlusslichtern gibt es Veränderungen.  

  • Erfreulich: gleich sechs NRW-Städte zählen in ihren nach der Einwohnerzahl unterteilten Kategorien zu den am besten bewerteten Städten und Gemeinden in Deutschland.
  • Leider kommen aber auch die Schlusslichter in Deutschland in allen sechs Kategorien wieder aus Nordrhein-Westfalen.

Warum ist das so? Und was macht die „Aufsteiger“ im Vergleich zum Fahrradklima-Test 2020 so erfolgreich? Wie hat Ihre Stadt abgeschnitten?  

Das beantworten wir am Montag, 24.04.2023 um 13.30 Uhr in der LPK und mit unserer Pressemitteilung und umfangreichem Infopaket. Dabei können Sie die Ergebnisse für Städte und Gemeinden in Ihrem Verbreitungsgebiet direkt abrufen, Entwicklungen der vergangenen Jahre vergleichen und auf einen Blick sehen, was sich verbessert hat und wo die jeweilige Kommune schlecht bewertet wird.   

Hinweise zur Berichterstattung:
Ab 13.30 Uhr sind wir zu Gast bei der Landespressekonferenz, zu der ausschließlich LPK-Mitglieder oder Journalist:innen nach Anmeldung Zugang haben.
Nach Beginn der LPK veröffentlichen wir die Ergebnisse des Fahrradklima-Test 2022 auf unserer Internetseite https://nrw.adfc.de/presse
Dort finden Sie auch Portraitfotos unserer Landesvorsitzenden sowie Themenfotos.

Wenn Sie Interesse an Interviews oder O-Tönen haben, melden Sie sich bitte frühzeitig: presse [at] adfc-nrw.de  oder 0151-67534402.  
Gerne vermitteln wir auch Gesprächspartner:innen in den ADFC-Kreisverbänden und Ortsgruppen, die die Ergebnisse in Ihrem Verbreitungsgebiet einordnen können.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 56.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

 


https://nrw.adfc.de/artikel/terminhinweis-ergebnisvorstellung-fahrradklima-test-2022-in-nordrhein-westfalen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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