Forderung 5: Transformation der städtischen Mobilität - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

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Forderung 5: Transformation der städtischen Mobilität

Der Platz in Städten ist begrenzt.

Herausforderung: Verteilung des öffentlichen Raums

Forderung: Transformation der städtischen Mobilität, Parkraummanagement

Beschreibung: Autoverkehr verursacht Kosten, die in großen Teilen von der Gesellschaft getragen werden müssen. Der Klimawandel verlangt eine echte Transformation im Verkehrsbereich. Das Land soll konsequent alle Förderungen und Ausgaben auf ihre Klima- und Nachhaltigkeitswirkung prüfen. Mitgliedschaften in der AGFS und im Zukunftsnetz Mobilität sind nur für Kommunen möglich, die für die notwenige Transformation im Verkehrsbereich entsprechend Personalstellen in den kommunalen Haushaltsplänen verankert haben und sich dazu verpflichten, jährlich (mindestens für 20 Jahre) 3 % der Oberflächenparkplätze im öffentlichen Raum zurückzubauen und die freien Flächen in Fuß- und Radverkehrsflächen, Grün- und Aufenthaltsflächen umzubauen.
Parkraummanagement (Parkraumkonzepte und Parkraumbewirtschaftung) ist auf kommunaler Ebene ein zentraler Baustein, für die Transformation des Verkehrssektors. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW bietet Kommunen dazu ein breites Unterstützungsangebot. Das Land sollte Maßnahmen ergreifen, damit diese Angebote von Kommunen aufgegriffen und Konzepte und Vorgaben verlässlich erarbeitet und umgesetzt werden.

Wirkweise: Durch eine Neuaufteilung der Verkehrsräume und den Abbau klimaschädlicher Subventionen/Förderungen wird die Transformation hin zur klimaresilienten und lebensfreundlichen Stadt neu priorisiert. Eine kommunales Parkraummanagement eröffnet realistische Perspektiven, die Verkehrswende innerhalb des nächsten Jahrzehnts zu gestalten.

 


Autos beanspruchen wertvollen Platz in Städten

Ein großer Teil der Fläche wird aktuell von parkenden Autos blockiert, die im Durchschnitt 23 Stunden am Tag ungenutzt stehen1. Zahlen aus Bonn machen plakativ deutlich, wem wir historisch mehr Raum gegeben haben: 60.000 Parkplätzen im öffentlichen Raum2 stehen 459 Spielplätzen3 in der Stadt gegenüber. Die tatsächlich von Autos beanspruchte Stellflächenzahl in Bonn ist sogar noch höher, denn hier sind die Parkplätze in privat betriebenen Parkhäusern und auf Privatgrundstücken noch nicht einberechnet.

Umwidmung von Parkplätzen – ein Gewinn für Mensch und Stadt

Der Abbau von Parkplätzen am Straßenrand und auf Gehwegen am Beispiel der Endenicher Allee in Bonn und auf öffentlichen Plätzen am Beispiel des Schützenplatzes in Stuttgart zugunsten von Grünflächen, Spielplätzen sowie Fuß- und Radwegen fördert eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung und trägt zu mehr Verkehrssicherheit bei. Bonn und Stuttgart konnten durch die Reduzierung von Parkplätzen neue Aufenthaltsflächen mit Platz für Bäume schaffen, die zum Verweilen einladen und die Lebensqualität für die Stadtbewohner:innen steigern4.

Sichere Infrastruktur in den Städten geht nur mit weniger Parkplätzen im öffentlichen Raum

Laut einem Forschungsprojekt der Versicherer steht jeder fünfte Unfall innerorts mit Fußgänger:innen oder Radfahr:innen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Parken5. Der Einfluss des Parkens auf das Unfallgeschehen ist damit deutlich größer als zunächst vermutet. Die wesentlichen Probleme sind Radverkehrsunfälle mit geöffneten Fahrzeugtüren (sogenannte „Dooring“-Unfälle) und Unfälle mit Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge.

Parkraumkonzepte und Parkraummanagement

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW bietet Kommunen in NRW zum Thema effiziente und verträgliche Flächennutzung durch Parkraummanagement ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot an. Aus Sicht des ADFC wenden bisher viel zu wenig Kommunen die dort empfohlenen Strategien an. Ein Parkraumkonzept ist unerlässlich, um den verfügbaren Raum effizient zu nutzen. Es sorgt dafür, dass Parkflächen gezielt verteilt und der Parksuchverkehr – ein erheblicher Verursacher von Stau und Emissionen – reduziert wird.

Anwohnerparkgebühren als Ansatz zur effizienten und kostendeckenden Nutzung des öffentlichen Raums

Städte wie Freiburg haben bereits frühzeitig mit Parkraumkonzepten gute Erfahrungen gemacht. Freiburg hat klare Regelungen für Anwohner:innen und Besucher:innen geschaffen und kann durch die Gebühren zumindest teilweise die Bereitstellungskosten der Kommunen erwirtschaften. Eine Anhebung der Anwohnerparkgebühren ist gerecht, da sie die wahren Kosten des Parkens – etwa für den Erhalt und die Nutzung öffentlicher Flächen – widerspiegelt. Die Höhe der neuen Anwohner-Parkgebühr in Freiburg hat das Bundesverwaltungsgericht richterlich bestätigt6. In der Entscheidung ist zu lesen, dass das Verhältnis von Leistung und Gebühren angemessen sei (zum Vergleich: Mietskosten in einem Parkhaus 900 - 2280 € jährlich). Zudem sei es angemessen, die Parkgebühren als Lenkungswerkzeug zum Erreichen der Klimaschutzziele zu nutzen und dementsprechend die Gebühren zu erhöhen7

Das Land NRW hat mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ (Februar 2022) Kommunen ermöglicht, selbstständig über die Gebührenhöhe für das Bewohnerparken zu entscheiden. Bei der Festsetzung der Gebühren kann neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Städte wie Bochum, Bonn, Essen, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster und Xanten machen von dieser Möglichkeit auch schon Gebrauch.

 


1 https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/car-sharing#umweltvorteile-von-car-sharing

2 Zielbeschluss zum stätdischen Parkraumkonzept der Stadt Bonn

3 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Bonn

4 https://backend.repository.difu.de/server/api/core/bitstreams/5e0a7bf5-c714-4df1-ad1f-555e423ae587/content

5 https://www.udv.de/udv/themen/unfallrisiko-parken-fuer-zu-fuss-gehende-und-radfahrende-75564

6 https://www.bverwg.de/pm/2023/47

7 https://www.bverwg.de/de/130623U9CN2.22.0

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