Helau und Alaaf – keine Narrenfreiheit für Radfahrende

 

Nr. 02/2020, Düsseldorf, 20.02.2020

 

Bunte Verkleidungen, Masken, närrisches Treiben und Musik – die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür und wer sich mit dem Fahrrad sicher durch die jecken Karnevalstage bewegen möchte, sollte ein paar Dinge beachten:

  • Kostüme und Verkleidungen dürfen nach § 23 StVO weder das Sichtfeld noch die Hörfähigkeit des Radfahrenden einschränken. Im Zweifelsfall gilt, besser die Maske vor der Fahrt abnehmen.
     
  • Wer sein Fahrrad passend zum Kostüm dekorieren will, muss Sorge tragen, dass das Rad weiterhin verkehrstauglich bleibt. Lichter und Reflektoren müssen sichtbar sein, blinkende Lichter sind nicht erlaubt. Die Verkleidung Rad fahrender Narren darf nicht in die Speichen geraten, sonst ist die Unfallgefahr groß.
     
  • Sicherer Fahrradstellplatz und Achtung vor Glasscherben

Auch zur Karnevalszeit ist es wichtig, das eigene Rad mit einem soliden Schloss zu sichern und nach einem beleuchteten und sicheren Abstellplatz Ausschau zu halten. Anstatt an Schildern oder Laternen sollte das Fahrradparken an fest installierten Fahrradabstellplätzen geschehen, denn hier ist das Fahrrad vor Vandalismus besser geschützt.  

Wer sich mit dem Fahrrad durch die Stadt bewegt, sollte an den jecken Tagen auf der Fahrt besonders vorsichtig sein. Nicht nur Schmutz, sondern auch leere Flaschen und vor allem Glasscherben können eine große Gefahr für alle Radfahrenden darstellen. Hier ist vorausschauendes Fahren angesagt. Auch pannensichere Reifen helfen einen Platten zu vermeiden. Die wenigsten Narren sind alleine unterwegs. Auch wenn sich Gepäckträger oder Lenker gerade anbieten, dürfen auch in der närrischen Zeit keine weiteren Personen auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Eine Ausnahme stellen Kinder bis sieben Jahre dar, die auf dem Kindersitz oder im Anhänger Platz transportiert werden dürfen.

Bei Alkoholkonsum und Beleuchtung kein Risiko eingehen
Auch die beste Karnevalsparty hat irgendwann ein Ende. Wer den Heimweg auf dem Fahrrad antritt, sollte sichergehen, dass er oder sie noch dazu in der Lage ist. Bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall droht bereits ab 0,3 Promille eine Strafanzeige. „Promillegrenzen gibt es ja nur für die Autofahrer“ denken viele und ahnen nicht, dass auch der PKW-Führerschein in Gefahr sein kann, wenn man mit „Alkohol im Sattel“ am Straßenverkehr teilnimmt. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrende als absolut fahruntüchtig. Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat und kann den PKW-Führerschein verlieren.

Nicht nur beim Alkoholkonsum, auch beim Licht sollten die Radfahrende in der Karnevalszeit auf Nummer sicher gehen. Ob fest installiert oder Akkulicht zum Anstecken – in der dunklen Jahreszeit ist eine ausreichende Beleuchtung für das Heimradeln unerlässlich.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

 


https://nrw.adfc.de/pressemitteilung/helau-und-alaaf-keine-narrenfreiheit-fuer-radfahrende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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