Kinder mit Helmen auf einem Radweg

Kinder mit Helmen auf einem Radweg zur Kidical Mass © ADFC | Deckbar Photographie

NRW-Wahl: 38 Kinder- und Fahrraddemos erhöhen Druck auf künftige Regierung

 

Nr. 16 / 2022, Düsseldorf, 12.05.2022

 

14./15. Mai: Kinder- und Fahrraddemos in 38 Orten in Nordrhein-Westfalen / "Uns gehört die Straße" – Kidical Mass fordert Vorfahrt für ungeschützte Verkehrsteilnehmende

Am bevorstehenden NRW-Wahlwochenende (14. und 15. Mai 2022) bringt das Kidical Mass Aktionsbündnis bundesweit zehntausende Kinder und Familien auf die Straße. Allein in Nordrhein-Westfalen laden dutzende Fahrrad-Initiativen, Radentscheide und Kreisverbände des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs zum Mitradeln ein. Dabei geht es um ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht. Die entsprechende Petition haben bereits mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. 

Das Ziel: Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Doch das aktuelle Straßenverkehrsrecht verhindert das, denn es bevorzugt allein das Auto. Das muss sich dringend ändern.

Simone Kraus vom Kidical Mass Aktionsbündnis sagt: „Damit die Verkehrswende gelingt, ist es wichtig, dass sich alle Menschen auf dem Rad und zu Fuß sicher fühlen können. Wir brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen Vorfahrt haben – vor allem die Kinder. Davon profitieren wir alle.“

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Kinder außerhalb von Autos sind im Verkehrsrecht eigentlich gar nicht vorgesehen. Das Straßenverkehrsrecht schützt Kinder nur dann, wenn sie in Autos kutschiert werden – das ist diskriminierend und verkehrspolitisch völlig kontraproduktiv. Klimafreundlicher Verkehr in lebenswerten Städten und Dörfern funktioniert nur, wenn das Radfahren und Zufußgehen für die kürzeren Stecken die naheliegendste und attraktivste Option ist. Dann können Kinder selbständig und sicher von A nach B kommen – ganz ohne Elterntaxi.“  

Die Forderungen des Kidical Mass-Aktionsbündnisses

Das neue Straßenverkehrsrecht muss

  • die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote und Schwerverletzte – zum Ziel haben
  • die selbständige und sichere Mobilität der Kinder ermöglichen – auf dem Weg zur Schule, zu Freund:innen, zum Sportverein oder Spielplatz.

Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst zum Beispiel:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen und Landstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegnetz
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (zum Beispiel wie Kiezblocks in Berlin oder Superblocks in Barcelona)

„Wer sagt, dass Straßen nur für Autos da sind und nicht für Kinder?“, fragt Paula (13) aus Berlin. Und Wenzel (10) aus Guayaquil in Ecuador fordert: „Die Politiker sollen endlich aufhören, uns Kinder zu ignorieren!“

Startschuss noch in diesem Jahr

Die Kidical Mass fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu auf, umgehend die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen. Parallel zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes muss er frühzeitig das Gespräch mit den Ländern aufnehmen, um 2023 die Umsetzung der neuen Gesetzesziele in der Straßenverkehrsordnung sicherzustellen.

Über das Kidical Mass Aktionsbündnis
Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Die Kidical Mass setzt sich für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück des Aktionsbündnisses sind über 250 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner:innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD.

Hinweise an Redaktionen:
In Nordrhein-Westfalen gibt es Fahrraddemos in den folgenden Städten: Bergisch-Gladbach, Bochum, Bonn, Bottrop, Dinslaken, Dortmund, Duisburg (Innenstadt / Nord / Süd / West), Düren, Düsseldorf, Erkelenz, Gelsenkirchen, Gladbeck, Gütersloh, Hamm, Hattingen, Hennef, Herten, Kempen, Köln (Innenstadt und rechtsrheinisch), Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Nottuln, Paderborn, Recklinghausen-Süd, Remscheid, Rösrath, Schmallenberg, Unna, Werne, Weßling, Wetter, Witten und Wuppertal.
Vor-Ort-Kontakte finden Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Ort auf der Karte, die Sie auf der Aktionswebsite www.kinderaufsrad.org finden. Dort gibt es auch Foto- und Filmmaterial.

Termin: 
Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters steht am Samstag, 14. Mai, ab 14.30 Uhr bis zu Beginn der Fahrraddemo (ca. 15 Uhr) am Aachener Weiher in Köln für Interviews und Statements zur Verfügung.


Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen. Der ADFC wird von den beiden Landesvorsitzenden Axel Fell und Annette Quaedvlieg als Doppelspitze geführt.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse
 

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

 


https://nrw.adfc.de/pressemitteilung/38-kinder-und-fahrrad-demos

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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