Stadtradeln: Weltgrößte Fahrradkampagene auch in NRW gestartet

 

Vom 1. Mai bis zum 30. September läuft die STADTRADELN-Saison. Zahlreiche Kommunen aus NRW beteiligen sich auch 2022 wieder. Dazu wählen sie einen 21-tägigen Aktionszeitraum aus und messen sich mit anderen Städten gleicher Größe.

 

Radfahrende sitzt auf Parkbank und trägt Kilometer über die Stadtradeln App ein
STADTRADELN - Radeln für ein gutes Klima © Scholz Volkmer

Bereits am ersten Tag der STADTRADELN-Saison gingen mehr als 30 NRW-Städte ins Rennen. Nach und nach werden viele weitere hinzu kommen. Ihre Aufgabe: Innerhalb des dreiwöchigen Aktionszeitraums so viele Autofahrten wie möglich durch das umweltfreundliche Fahrrad oder Pedelec ersetzen und möglichst viele Radkilometer sammeln. Alle Teilnehmenden sehen nach der Eingabe der gefahrenen Strecke über die App oder Internetseite, wie viel CO2 sie dadurch vermieden haben.

Perspektivwechsel ist wichtig:
Bis Ende September können Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen in die Pedale treten und ein Zeichen für mehr Radförderung setzen. Denn wenn wir unsere Städte nicht allein durch die Windschutzscheibe sehen, erfahren wir viel über die Mobilitätsbedürfnisse aller Menschen in unserer Kommune.

André Muno, der Gesamtleiter des Stadtradelns, sagt: "Für eine erfolgreiche Verkehrswende braucht es die entsprechende Radinfrastruktur. Mit der Stadtradeln-App liefert die Kampagne den Kommunen auch in diesem Jahr wieder die passenden Daten dafür." 
Die über die Trackingfunktion der App generierten Radverkehrsdaten werden anonymisiert und wissenschaftlich aufbereitet, um sie für die Radverkehrsplanung nutzbar zu machen.  

2021: Wieder neuer Rekord an Teilnehmenden
Im vergangenen Jahr beteiligten sich mehr als 800.000 Menschen aus 2.172 Kommunen an der Stadtradeln-Kampagne. Sie legten mehr als 160 Millionen Kilometer auf dem Fahrrad zurück. Noch bis September können sich weltweit Kommunen und Radler*innen für das Stadtradeln 2022 anmelden.
Stadtradeln ist eine internationale Kampagne des Klima-Bündnis. Innerhalb des STADTRADELN-Wettbewerbs können sich auch Schulen in Nordrhein-Westfalen am SCHULRADELN beteiligen.

 


https://nrw.adfc.de/neuigkeit/stadtradeln-weltgroesste-fahrradkampagene-auch-in-nrw-gestartet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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