Nach Corona-Zwangspause: Messe "Fahrrad Essen" öffnet 2023 wieder

 

Mit den Schwerpunkten "E-Bikes" und "Urban Biking" meldet sich die Messe "Fahrrad Essen" im Februar 2023 wieder aus der Corona-Zwangspause zurück. Wie gewohnt, parallel zur Urlaubsmesse "Reise + Camping".

 

Das Logo der Messe Fahrrad Essen.  Ein gelbes Fahrrad auf blauem Grund mit gelbem Rand, was insgesamt wie ein Rad eines Fahrrades aussieht.
Logo Messe Fahrrad Essen © Messe Fahrrad Essen

Die Fahrrad Essen öffnet vom 23. bis 26. Februar 2023 wieder ihre Tore. In Halle 5 der Messe Essen präsentieren rund 200 Aussteller aus zehn Ländern ihr Angebot. Zu sehen ist alles rund ums Fahrrad, Zubehör und Radtouristik.

 

Nicht nur Freizeitradler sollen auf ihre Kosten kommen: Aus dem Sportgerät Fahrrad ist längst auch ein Verkehrsmittel geworden, das in Nordrhein-Westfalen Tag für Tag Millionen Menschen nutzen. Wer sich über die neuesten Trends und Angeobte informieren will, findet in Essen ein umfangreiches Angebot: E-Bikes, Pedelecs und Lastenräder sind aus den Messehallen nicht mehr wegzudenken.

Gunter Arndt, Projektleiter der Fahrrad Essen, sagt:


Wir haben auf der Fahrrad Essen ein rundes Angebot für fast alle Einsatzzwecke: vom gelegentlichen Freizeitvergünügen über den regelmäßigen Sport bis hin zu Kurztrips und Urlaubstouren."

Informieren und sofort ausprobieren: Test-Parcours

Auf einem rund 2.000 Quadratmeter großen Test-Parcours können Interessierte Fahrräder direkt ausprobieren. Für Kinder gibt es einen eigenen Kids-Parcours.

Auch der ADFC NRW ist mit einem Messestand auf der Fahrrad-Essen vertreten. Der Fahrrad-Club informiert über seine Serviceangebote rund ums Rad und sein verkehrspolitisches Programm.

Der ADFC NRW informiert an seinem Messestand über seine Serviceangebote rund ums Rad. Zum Beispiel über sein verkehrspolitisches Engagement und das umfangreiche Touren- und Veranstaltungsprogramm. Auch Verbrauchthemen stehen ganz oben auf der Agenda: So die Serviceleistungen, von denen die Mitglieder des Fahrrad-Clubs profitieren: Pannenhilfe, Rechtsschutz und Haftflicht sowie die Zeitschrift RADWELT.

Was kostet der Eintritt?

Reguläre Tickets kosten 13 Euro, ermäßigt 11 Euro. Für Kinder von 7 bis 13 Jahren beträgt der Eintritt 1 Euro. Kinder bis 6 Jahre erhalten ein kostenfreis Kinderticket an der Tageskasse. Ein 2-Tages-Ticket kostet 20 Euro. Mit der Eintrittskarte für die Fahrrad Essen erhalten die Besucher:innen automatisch auch Zutritt zur Reise + Camping, die bereits am 22. Februar 2023 öffnet. 


https://nrw.adfc.de/neuigkeit/nach-corona-zwnagspause-messe-fahrrad-essen-oeffnet-2023-wieder

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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