Ministerpräsidentenwahl 2021 und "Fahrradgesetz" NRW

 

Am 27. Oktober soll der bisherige Verkehrsminister Hendrik Wüst zum Ministerpräsidenten des Landes NRW gewählt werden. Wir als ADFC NRW wollen, dass Radverkehr künftig Chefsache ist und wir ein starkes Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz bekommen.

 

Der Slogan zum Fahrradgesetz NRW als überdimensionale Holzskulptur © Aufbruch_Fahrrad

Dass das Gesetz kommt, steht fest. Das haben wir den mehr als 200.000 Menschen zu verdanken, die für unsere Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ unterschrieben haben. Doch was wird das Gesetz bewegen können, wenn es voraussichtlich am 1.1.2022 in Kraft treten wird?

Expertinnen und Experten: Es fehlt das Verkehrswendekonzept

Die Vorzeichen für eine massive Radverkehrsförderung, die für die Verkehrswende erforderlich ist, stehen schlecht. Denn der Gesetzentwurf, den Hendrik Wüst und seine Landesregierung vorgelegt haben, ist mutlos. Es fehle an Durchschlagskraft, sagen auch unsere ADFC Landesvorsitzenden Axel Fell und Annette Quaedvlieg, die den ADFC als Doppelspitze führen. Daher werden sie am 27. Oktober ab 12 Uhr am Landtag sein, um Hendrik Wüst in sein neues Amt zu begleiten. Gemeinsam mit Vertreter*innen von BUND, NABU, Radkomm und VCD - stellvertretend für das breite Bündnis „Aufbruch Fahrrad“.

Überdimensionale Skulptur soll Aufmerksamkeit schaffen

Unübersehbar: unser meterhoher Slogan aus signalroten Lettern „25 % bis 2025“. Das steht für einen Radverkehrsanteil von 25 Prozent in NRW bis zum Jahr 2025 – eines der Ziele unserer Volksinitiative. Der von weitem sichtbare Slogan in signalroter Farbe betont die Dringlichkeit eines starken Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes für NRW und ist zugleich die zentrale Botschaft, mit der wir Hendrik Wüst in sein neues Amt begleiten und dabei Nachbesserungen an seinem Fahrradgesetzentwurf fordern werden.

Die "Aufbruch Fahrrad"-Skulptur ist ab 12 Uhr vor der Landtagswiese zu sehen. Interessierte sind herzlich eingeladen.

 


https://nrw.adfc.de/neuigkeit/ministerpraesidentenwahl-2021-und-fahrradgesetz-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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