Europäischer Kulturmarken-Award für "Beuys & Bike" mit ADFC-Beteiligung

 

Zum 100. Geburtstag von Joseph Beuys hatte Tourismus NRW zusammen mit uns als Fahrrad-Club und weiteren Partnern die 300 Kilometer lange Radroute zu den Spuren und Zeugnissen des wohl einflussreichsten Künstlers vom Niederrhein entwickelt.

 

Beuys & Bike - mit dem Rad unterwegs am Niederrhein auf den Spuren des Künstlers © Dein Nordrhein-Westfalen

Der Niederrhein ist nun in der Kategorie „Europäische Kultur-Tourismusregion“ für das interdisziplinäre Projekt Beuys & Bike ausgezeichnet worden. Der Arbeitsgruppe gehörte auch der ADFC an. Gemeinsam wurden die Reisethemen "Aktiv" und "Kultur" verknüpft und in der Coronapandemie eine Reisemöglichkeit geschaffen, die pandemiekompatibel ist. Da Museumsbesuche wie bislang nicht möglich waren, entstand ein Konzept, von dem alle Beteiligten profitieren und sich mit ihren Stärken einbringen konnten, sagte Dr. Heike Heike Döll, die Geschäftsführerin von Tourismus NRW über die Zusammenarbeit.

Durch die Zusammenarbeit von vielen und vor allem verschiedenen Fachleuten aus Museen, lokalen und regionalen Tourismusorganisationen und dem ADFC ist ein wirklich neuartiges Angebot entstanden, das Aktivurlauber und Kulturfans gleichermaßen anspricht und die touristische Wertschöpfung an verschiedenen Stellen erhöht."

So konnten durch spezielle Angebote der Museen, eigens konzipierte Stadtführungen und Übernachtungspauschalen Einnahmen erzielt werden, die mit den bisherigen Projekten pandemiebedingt nicht hätten generiert werden können.
 

ADFC-Experten berieten bei Streckenauswahl
Die Radstrecken wurden von Experten der ADFC-Kreisgruppen am Niederrhein entwickelt und getestet. Einer der Aktiven ist Heribert Adamsky vom ADFC im Rhein-Kreis-Neuss. Ihm ist es wichtig,  dass die Touren einfach zu fahren sind und auch nach dem Beuys-Jubiläumsjahr als attraktives Angebot für Radtouristen bestehen bleiben.

Das Fahrrad ist das ideale Vehikel, um den öffentlichen Raum zu entdecken. Bei diesem Projekt erleben Touristen Kultur und Natur in allen ihren Facetten. Auch hier gilt wieder der Spruch "Der Weg ist das Ziel".

In Düsseldorf, das das Jubiläum mit einer großen Beuys-Ausstellung in der Kunstsammlung NRW gefeiert hat, konnte Beuys & Bike für eine deutliche Erweiterung des Besuchserlebnisses sorgen.

Die besondere Zusammenarbeit unter dem Dach von Tourismus NRW hat ein digitales Kulturangebot geschaffen, das viele touristisch relevante Highlights im Land – endlich – auf einer Strecke verbindet." 
 

Experten-Jury lobte Pandemie-Konzept
Die Expertenjury aus Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Fachmedien würdigte insbesondere, dass mit der Radroute ein kulturelles Angebot für Kulturtouristen geschaffen wurde, die wegen der Pandemie sonst in der gesamten Region vor verschlossenen Türen gestanden hätten.

Die Preisverleihung findet wegen der Corona-Pandemie zu einem späteren Zeitpunkt statt.

 

https://nrw.adfc.de/neuigkeit/europaeischer-kulturmarken-award-fuer-beuys-bike-mit-adfc-beteiligung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

    weiterlesen

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

Bleiben Sie in Kontakt