ADFC und Städte Essen und Dortmund gewinnen beim Projekt "Klimaaktive Kommune"

 

Essen und der Fahrrad-Club ADFC sind beim Projekt Klima-Kommune mit dem 1. Preis in der Sparte Mobilität ausgezeichnet worden. Prämiert wurde das Engagement der Stadt, mehr Menschen zum Umstieg vom Auto aufs Rad zu motivieren.

 

ADFC und Stadt Essen - Preisträger 2021 © HM-Difu

Das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik würdigen damit das Engagement der Stadt, die ortsansässige Unternehmen bei der Zertifizierung als fahrradfreundliche Arbeitgeber unterstützt.  

Sara Tsudome, ADFC-Projektleiterin Fahrradfreundlicher Arbeitgeber sagt: „Städte können richtig viel tun, um mehr Menschen auf das Rad zu locken. Das Wichtigste sind natürlich gute Radwege. Die Stadt Essen zeigt, dass noch viel mehr geht. Die Stadtverwaltung ist selbst als gutes Beispiel vorangegangen und hat sich als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ vom ADFC zertifizieren lassen. Darüber hinaus wirbt die Stadt aber auch bei den Unternehmen vor Ort aktiv für die Zertifizierung und fördert diese auch finanziell. Sechzehn Essener Arbeitgeber sind jetzt schon als fahrradfreundlich zertifiziert – das ist bundesweit einzigartig. Toll, dass das Engagement der Stadt Essen pro Rad jetzt mit dem Bundespreis gewürdigt wird. Ein Vorbild für alle Kommunen in Deutschland!“     

Gesamtstrategie zur Förderung des Radverkehrs

Der ADFC lobt auch, dass das Projekt „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ bei der Stadt Essen Teil einer umfassenden Gesamtstrategie ist. Sie hat zum Ziel, den Radverkehr auf 25 Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen zu steigern und die Stadt vom Autoverkehr zu entlasten. Die fahrradfreundlichen Arbeitgeber in Essen haben sich auf Anregung der Stadt sogar zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Dabei geben sie ihre Erfahrungen weiter und erweitern das Angebot für radfahrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig.

Immer mehr Kommunen werden „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“

Mehr als 150 Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen hat der ADFC seit 2017 mit dem Zertifikat als „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ ausgezeichnet, darunter bekannte Namen wie E.ON, die R+V-Versicherung und die Aktion Mensch. Aber auch viele Kommunen und Landkreise sind schon zertifiziert, neben Essen auch die Städte Potsdam, Siegen und Erlangen sowie die Landkreise Kassel, Grafschaft Bentheim und Augsburg. Der ADFC hat sich vorgenommen, die Zahl der Zertifizierten weiter deutlich zu steigern.

ADFC-Zertifikat in Bronze, Silber und Gold

Bei der Zertifizierung wird die Fahrradfreundlichkeit in verschiedenen Aktionsfeldern bewertet. Die Kriterien sind des ADFC sind europaweit einheitlich. Die Benennung einer zentralen Ansprechperson für Mobilitätsfragen ist Grundvoraussetzung für die Zertifizierung in Gold, Silber oder Bronze. Punkte gibt es außerdem für ausreichend vorhandene und gut ausgestattete Fahrradstellplätze, Umkleidemöglichkeiten und Duschen, saisonale Fahrrad-Check oder die Anschaffung von Diensträdern.

Stadt Dortmund warb fürs Lastenrad

Auch die Stadt Dortmund zählt zu den Preisträgern. Sie motivierte Familien, den Wagen stehen zu lassen und gegen ein Lastenrad zu tauschen. Die Ergebnisse wurden täglich gebloggt und haben zum Mitmachen angeregt. 

Aus Sicht der Radfahrenden aber noch viel zu tun
Auch wenn Essen und Dortmund mit ihren Projekten zur Mobilität mit gutem Beispiel vorangehen, haben sie noch viel Nachholbedarf, um die Fahrradinfrastruktur zu verbessern. So schneiden beiden Reviermotropolen unter den 14 deutschen Großstädten über 500.000 Einwohner beim Fahrradklima-Test des ADFC seit Jahren zusammen mit Köln als bundesweite Schlusslichter ab: Die Teilnehmenden kritisieren fehlende Radwege, kaputte Oberflächen und zugeparkte Radwege mit zu wenig Falschparkerkontrolle.  .

 

https://nrw.adfc.de/neuigkeit/adfc-und-stadt-essen-gewinnen-beim-projekt-klimaaktive-kommune

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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