ADFC NRW lädt zum "Austausch Digital" ein

 

Am Samstag, 4. Februar 2023 ist es wieder soweit: ADFC NRW lädt zum virtuellen Austausch rund um aktive Mitarbeit beim größten Landesverband des Fahrrad-Clubs in Deutschland ein. Die Veranstaltung ist offen für alle.

 

Kostenlose Anmeldung per E-Mail

Programm: 

10.30 Uhr – 12.00 Uhr: Matinée mit dem Landesvorstand
Der Landesvorstand informiert über seine bisherige Arbeit und Vorhaben in 2023. Danach ist die Bühne frei für eure Fragen. Was wolltet ihr schon immer zur Landesvorstandsarbeit wissen? Was bewegt euch?

12.30 Uhr – 14.00 Uhr: Verbandsentwicklung in NRW
Die Pandemiejahre haben die Verbandsarbeit auf den Kopf gestellt. Was hat sich verändert? Vor welchen Herausforderungen stehen unsere Aktiven? Wir haben in den Kreisverbänden nachgefragt.

Die beiden folgenden Themen laufen parallel:

14.30 Uhr – 16.00 Uhr: Digitalisierung im Verband
Digitalisierung und IT müssen die Abläufe im ADFC unterstützen und vereinfachen. Was bedeutet das für eine Organisation wie den ADFC? Welche digitalen Initiativen haben wir bereits umgesetzt und welche weiteren kurz- und längerfristigen Ziele streben wir an? Welche Herausforderungen sind zu lösen?

14.30 Uhr – 16.00 Uhr: Verbandsklagerecht
Als anerkannte Umweltvereinigung gemäß §3 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wurde dem ADFC NRW im Jahr 2022 die Anerkennung zur Beteiligung an behördlichen Entscheidungsverfahren und zur Einlegung von Rechtsbehelfen gem. §3 UmwRG erteilt. Damit besteht u.a. die Möglichkeit einer Klage gegen umweltrelevante Pläne und Programme sowie gegen verschiedene sonstige umweltrelevante behördliche Maßnahmen. Doch wann und für wen ist die Verbandsklage tatsächlich zulässig? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Ab 16 Uhr öffnen wir die Runden Tische für weitere Gespräche in lockerer Runde.

 

Video: Weitere Infos zum "Austausch Digital" am 4. Februar 2023


https://nrw.adfc.de/neuigkeit/adfc-nrw-laedt-zum-austausch-digital

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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