Ein weißes Ghostbike und brennende Kerzen.

Ein weißes Ghostbike und brennende Kerzen. © Foto: Ludger Vortmann

Ride of Silence 2021 in NRW

 

In Nordrhein-Westfalen erinnern heute (19. Mai 2021) ADFC-Gruppen, Fahrradaktivist*innen und Rad-Initiativen an getötete und schwerverletzte Fahrradfahrer*innen.

 

Der „Ride of Silence“ ist eine Schweigefahrt, bei der Menschen weltweit der im Straßenverkehr getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer gedenken. In weißer Kleidung begeben sie sich an Unfallorte, wo Radfahrende getötet oder schwer verletzt wurden. Wegen der Coronapandemie finden viele dieser Aktionen in diesem Jahr wie schon 2020 nicht oder in anderer Form statt. So verweist der ADFC Köln auf seine letztjährige Aktion, bei der über Geo-Koordinaten verschiedene Unfallstellen im Stadtgebiet gefunden werden können. Ein Video erläutert die Gefahrenstellen.

An vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen erinnern weiße Fahrräder (Ghost-Bikes) an Unfälle. Allein 2020 kamen laut Unfallstatistik der nordrhein-westfälischen Polizei 106 Fahrer*innen von Fahrrädern und Pedelecs durch Unfälle ums Leben. Für Annette Quaedvlieg und Axel Fell, die den ADFC-Landesverband als Doppelspitze führen, ein trauriger Tag. Daher fordern sie die Politiker*innen aller Landtagsfraktionen auf, sich im Rahmen der anstehenden Beratungen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz konsequent für die ‚Vision Zero‘ und die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit einzusetzen.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW: „Wir müssen die Vision Zero umsetzen, also das Ziel von null Verkehrstoten und schwerverletzten Radfahrenden. Dazu brauchen wir aber endlich die Umverteilung des vorhandenen Platzes, um eine Fahrradinfrastruktur zu schaffen, die menschliche Fehler verzeiht: Also genug Abstand zu parkenden Autos sowie sichere Kreuzungen und Einmündungen, denn dort passieren ja immer noch die meisten Unfälle durch Kollisionen mit Autos.“

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW: “Unsere Forderungen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW machen sichere Radwege zur Pflicht: räumlich getrennte Geh- und Radwege - und da, wo Fahrräder und Autos auf einer Spur unterwegs sein müssen, maximal Tempo 30! Die Politik muss jetzt die Weichen dafür stellen. Durch ein Fahrradgesetz, das verbindliche Ziele vorgibt, ausreichendes Personal und finanzielle Mittel bereitstellt und dauerhaft sichert.“

Der ADFC-Fahrradklimatest 2020 legte die Kernprobleme offen: Mehr als 60.000 Menschen in NRW haben abgestimmt und empfinden das Radfahren in Städten oft als Stress: Fehlende Abstände beim Überholvorgang, gefährlich nahe Autotüren oder kaputte oder zu schmale Oberflächen von Radwegen sowie Falschparker auf Radwegen und Radfahrstreifen. Daher fordert der Fahrrad-Club in NRW ein "Fahrradgesetz", das Radfahren sicherer macht. 

 

Verwandte Themen

ADFC-Fahrradklima-Test 2020: NRW-Metropolen auf den letzten Plätzen

5 NRW-Städte zählen zu den bundesweit 25 Kommunen, die heute von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Rahmen des…

Überblick: Sternfahrten

Bei Sternfahrten fahren die Teilnehmer*innen aus verschiedenen Himmelsrichtungen auf einen zentralen Treffpunkt zu. In…

Stadtradeln

STADTRADELN ist eine seit 2008 stattfindende und nach Nürnberger Vorbild weiterentwickelte Kampagne des Klima-Bündnis,…

Kidical Mass: Mehr als 30 Fahrrad-Demos in NRW

Am 18./19. Septenmber fordern Kinder und Eltern in vielen NRW-Städten eine bessere Fahrradinfrastruktur. Bei der Kidical…

Fahrradklima-Test 2020: Schlechtes Zeugnis für Metropolen in NRW

Die NRW-Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schneiden im bundesweiten Vergleich schlecht ab.…

Kidical Mass

Bei Kidical-Mass-Aktionen erobern Kinder den Platz auf der Straße. Ein breites Bündnis organisiert Aktionen für sichere…

ADFC-Fahrradklima-Test knackt alle Rekorde!

Der aktuelle Fahrradboom zeigt sich auch beim ADFC-Fahrradklima-Test 2020. Die bundesweite Umfrage zur…

Danke fürs Mitmachen! Fahrradklima-Test 2022 beendet.

Beim Fahrradklima-Test haben sich in NRW fast 62.000 Menschen online beteiligt. Um die Papierfragebögen auszuwerten,…

And the Winner is... Wettringen!

Die kleine Gemeinde Wettringen im Kreis Steinfurt hat beim Fahrradklima-Test 2020 den ersten Platz in ihrer…

https://nrw.adfc.de/artikel/ride-of-silence-2021-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

    weiterlesen

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

Bleiben Sie in Kontakt