© ADFC HH/Cajus Pruin

Ride of Silence 2020 – Gedenktag für getötete Radfahrer*innen

 

Von digitalem Gedenken bis hin zur Gedächtnis-Solo-Route zum Selber Nachfahren - die Corona-Vorgaben verändern die Aktivitäten und Gedächtnisfahrten, die heute anlässlich des Ride of Silence, dem Gedenktag für getötete Radfahrer*innen, geplant sind.

 

Statt einer Ride of Silence-Fahrrad-Demonstration soll das Gedenken an die getöteten Radfahrenden in einigen Städten digital stattfinden. Der Radentscheid Marl gedenkt mit einem Trauerfoto in den sozialen Netzwerken einem 18-jährigen Jungen, der auf einer Marler Straße ohne Geh- oder Radweg tödlich verunglückte. Noch heute hat sich an der gefährlichen Situation für Radfahrende an dieser Stelle nichts verändert. Das Foto zum Gedenktag zeigt das weiße Ghostbike, das zur Erinnerung und Mahnung aufgestellt wurde, neben dem weiß-blauen Lastenrad des Marler Radentscheids – davor stehen Kerzen. Weitere Informationen unter www.radentscheid-marl.de

Der ADFC Köln, der jedes Jahr zum Ride of Silence zahlreiche Mit-Radler*innen erwartet, die weiß gekleidet und schweigend durch die Stadt fahren, hat sich in diesem Jahr für eine neue Form der Gedächtnisfahrt entschieden. Da durch die Corona-Einschränlungen die Ansammlung großer Menschenmassen vermieden werden muss, gibt es die Ride-of-Silcene-Route als Track auf der Homepage zum Download und Selbst fahren. Wer die Strecke in Eigenregie nachfährt kommt auch am Friesenplatz vorbei, wo vergangene Woche eine Radfahrerin bei einem LKW-Abbiegevorgang auf tragische Weise ums Leben gekommen ist, weil der LKW-Fahrer keine technische Unterstützung in Form eines Abbiege- oder Notbremsassistenten in seinem LKW hatte. Hier muss sich zum Schutz der Radfahrenden in unseren Städten unbedingt etwas ändern, damit Unfälle dieser Art endlich der Vergangenheit angehören. Es gibt auf Youtube ein Video des Ride of Silence 2020 als digitale Gedenkfahrt. Weitere Informationen zur Route unter www.adfc-koeln.de

Der Bonner Radentscheid gedenkt Radfahrer*innen mit einer Fahrrad-Demo - natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln - den im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden. Treffpunkt ist um 18 Uhr am Hofgarten. Die Strecke führt vorbei an Geisterrädern, die an den Unfallstellen der getöteten Radfahrenden aufgestellt wurden. Leider kam auch im letzten Jahr eine Radfahrerin in Bonn bei einem Abbiegeunfall mit einem LKW ums Leben. An dem für sie aufgestellten Geisterrad wird der Ride of Silence gegen 18:30 Uhr vorbeiführen und zum Gedenken anhalten. Der Ride of Silence endet wieder am Hofgarten. Weitere Informationen unter www.radentscheid-bonn.de

Woher kommt die Idee des Ride of Silence?
Diese stillen Gedenkfahrten an schwer verunfallte oder getötete Radfahrer*innen hat ihren Ursprung in den USA. Nachdem im Jahr 2003 ein Radfahrer in Dallas, Texas, im Straßenverkehr tödlich verunglückte, organisierten seine Freunde zur Erinnerung und Mahnung den ersten „Ride of Silence“. In Deutschland wurde 2015 die erste Gedenkfahrt in Osnabrück organisiert, noch im selben Jahr schlossen sich neben anderen Städten auch Köln  und andere NRW-Städte an.

Ghostbikes erinnern an die Opfer
Weiße Fahrräder am Straßenrand markieren die Unfallstellen und erinnern an die Verstorbene oder den Verstorbenen. Dem Anlass und Namen der Tour entsprechend fahren zum Ride of Silence alle Teilnehmer*innen traditionell in weiß gekleidet und schweigend. An den Unglücksorten legen sie Blumen nieder und stellen Kerzen auf.

Mehr Platz und Schutz für Radfahrende
Während die Zahl der Verkehrstoten insgesamt abnimmt, trifft dies nicht auf die Zahl der getöteten Radfahrenden zu. Deshalb fordert der ADFC die Städte auf, dem Fahrrad mehr Platz einzuräumen und Kreuzungen nach niederländischem Vorbild für Radfahrende sicherer umzubauen. Außerdem müssen Radfahrer und Fußgänger durch moderne Technik wie Abbiegeassistenten in Lkw und Pkw besser geschützt werden. Zur Unfallprävention gehören ebenfalls verstärkte Kontrollen und Sanktionen beispielsweise für den unterlassenen Schulterblick, für zu enges Überholen oder das Zuparken von Radwegen, aber auch für das Geisterradeln auf dem Fußweg oder entgegen der Fahrtrichtung des Radweges. Der Radverkehr braucht nach Auffassung des ADFC in erster Linie mehr Platz. Städte müssen jetzt so umgebaut werden, dass alle sicher und komfortabel zum Ziel kommen können, egal mit welchem Verkehrsmittel.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/ride-of-silence-2020-gedenktag-fuer-getoetete-radfahrerinnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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