Gute Radinfrastruktur ist in vielen Städten in NRW bislang nur ein Wunsch. Daher organisieren sich in vielen Städten Radentscheide. © ADFC/Krone

NRW-Radentscheide im Aufbau

 

Auch in Mönchengladbach und Paderborn tut sich was in Sachen Radentscheid. So wie in Rheinbach, wo sich nun herausstellt, dass die Stadt die Ziele der Radentscheid-Initiative nur dann umsetzen will, wenn diese durch Fördergelder gedeckt sind.

 

Die Radentscheid-Initiative in Mönchengladbach hat ihre Forderungen zur Kostenschätzung bei der Stadt eingereicht. Im nächsten Schritt folgt dann die Unterschriftensammlung.

Ohne Bürgerbegehren zum Ziel

In jedem Alter mit dem Fahrrad sicher unterwegs, das ist das Ziel des Radentscheids Paderborn. Die Initiatoren haben daher bereits vor einiger Zeit ein Bürgerbegehren bei der Stadt Paderborn eingereicht. Da sich die politische Situation durch die Kommunalwahl im vergangenen Jahr verändert hat, hofft das Team, die Forderungen ohne Bürgerbegehren durchzusetzen. Der Radentscheid macht aber auch deutlich: "Dies soll jedoch kein Freifahrtschein für die Politik sein. Die Radinitiative fordert und erwartet von der Politik die konsequente Umsetzung der Forderungen aus dem Radentscheid."

Blaue Straßen von Rheinbach

In Rheinbach sah es zunächst so aus, als würde die Stadt eine der Kernforderungen des Radentscheids auch ohne Radentscheid umsetzen. Es geht um die sogenannten "blauen Straßen von Rheinbach" - ein Netz von Straßen, in denen durch geringe Geschwindigkeiten, ebene Fahrbahnen und wenig Kfz-Verkehr das Radfahren sicher, schnell und entspannt möglich sein soll. Dieses Projekt sollte als Verkehrsversuch umgesetzt werden. Die Verantwortlichen des Radentscheids Rheinbach kritisieren inzwischen aber, dass der Stadtrat dem Projekt nur unter Vorbehalt zusgestimmt hat. Er will das wichtige Ziel des Radentscheids nur dann umsetzen, wenn das Projekt durch Fördergelder gedeckt werden kann. Das geht der Initiative nicht weit genug. Sie will daher doch Unterschriften sammeln und hat das Bürgerbegehren offiziell eingereicht. Sobald die in NRW für ein Bürgerbegehren erforderliche Kostenschätzung von der Stadt Rheinbach vorliegt, soll die Unterschriftensammlung starten.

 

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https://nrw.adfc.de/artikel/radentscheide-im-aufbau

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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