Radentscheid-Vertreterin Birgit Isfort gibt den Brief im Rathaus ab © Radentscheid Bochum/ Kristin Schwierz

Radentscheid Bochum (NRW)

 

Der RadEntscheid Bochum will vor dem Verwaltungsgereicht Gelsenkirchen gegen die Entscheidung der Stadt Bochum klagen. Sie hält das Bürgerbegehren wegen formaler Fehler als rechtlich unzulässig.

 

Die Vertretungsberechtigten des RadEntscheids Bochum wollen daher beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Stadt Bochum einreichen. Das Bündnis der Radentscheide "Changing Cities kritisiert "fehlendes Demokratieverständnis" bei Rot-Grün und ruft zu Spenden zur Finanzierung der Klage auf. Die Initiative ert wird.

Der Radentscheid Bochum war am 1. April 2022 vom Stadtrat als nicht rechtlich zulässig eingestuft worden. Die Unterschriftensammlung selbst und das Engagement der Initiative seien ein "starkes Signal" und zeigten großes Engagement für die Stärkung des Radverkehrs in Bochum und die Stadtentwicklung insgesamt, sagt Oberbürgermeister Thomas Eiskirch in einer Pressemitteilung. Derzeit arbeite die Verwaltung an der Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes, über das der Stadtrat und die Öffentlichkeit nach der Sommerpause 2022 informiert werden sollen.

Dem Radentscheid Bochum reicht das nicht. Er will mit sieben Zielen für einen besseren Rad- und Fußverkehr den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen. So fordert ds Team beispielsweise jährlich 20 Kilometer neue Radwege, sichere Radwege und Kreuzungen und zusätzliche Fahrradabstellplätze. Nach dem Rechtsgutachten eines Verwaltungsrechtlers berate nun das Radentscheid-Team die weitere Vorgehensweise. Denn das Gutachterbüro hatte auch den Radentscheid Bielefeld für unzulässig erklärt, wonach 2020 ein Gegengutachten erstellt worden war. Letztlich hatte die Bielefelder Initiative durch Verhandlungen mit der Stadt Bielefeld wichtige Ziele für den Radverkehr erreicht. Der Radentscheid Bochum prüft nun auch eine mögliche Klage und will bei seiner Vollversammlung am 30. März über weitere Schritte informieren. Für den Tag der Entcheidung im Bochumer Stadtrat am 1. April sind alle Radfahrenden zu einer Aktion aufgerufen, zu der noch Details bekannt gegeben werden.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollten Radfahrende besonders achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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