© ADFC/Jens Lehmkühler

Planersocietät als fahrradfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

 

Das EU-weite Siegel wird vom ADFC vergeben, um Fahrradmobilität und eine innerbetriebliche Radfahrkultur zu unterstützen. Die Planersocietät is als erstes Dortmunder Unternehmen als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert worden.

 

Die ursprünglich geplante öffentliche Übergabe der Urkunde an die Planersocietät musste leider ausfallen, stattdessen wurde die Zertifizierung mit einem Kuchen im (durch Homeoffice ausgedünnten) Büro der Planersocietät gefeiert. "Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, zeigt sie doch, dass wir selbst vorleben, was wir unseren Kunden empfehlen", sagt Christian Bexen, einer der drei Geschäftsführer des Dortmunder Planungsbüros. Bexen selbst fährt täglich (außerhalb von Corona-Zeiten) die 17 Kilometer von zu Hause zur Arbeit mit dem Rad. Die 1994 gegründete Planersocietät erarbeitet mit 50 Mitarbeiter*innen an drei Standorten nachhaltige Konzepte für die Stadt der Zukunft und die Mobilität von morgen. Kunden sind vor allem Kommunen und weitere Gebietskörperschaften, aber auch Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Zertifiziert wurde der Hauptsitz in Dortmund, wo mehr als 35 Personen arbeiten.

Seit 2017 zeichnet der ADFC Betriebe in ganz Deutschland als fahrradfreundliche Arbeitgeber aus. Derzeit umfasst die Liste genau 100 Unternehmensstandorte. Die Planersocietät ist der erste ausgezeichnete Dortmunder Betrieb und erst der fünfte in Westfalen. Die Zertifikate werden in Gold, Silber und Bronze vergeben, die Planersocietät erhielt auf Anhieb das Silber-Zertifikat.

Die Auszeichnung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber ist eine Initiative von ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) und Europäischer Union. Bewertet werden dabei fast 60 Kriterien, etwa zur Radinfrastruktur (u.a. Wie viele Radabstellanlagen bestehen? Sind sie überdacht/beleuchtet?), zur Kommunikation und Motivation (u.a. Teilnahme am Stadtradeln), zur Koordination (Gibt es eine*n betriebliche*n Radverkehrskoordinator*in), zum Service (Bestehen Möglichkeiten zur Radreparatur?) oder PKW-Parken (Sind Auto-Parkplätze gebührenpflichtig?)

ADFC-Berater Andreas K. Bittner lobte das Engagement der Planersocietät für den Radverkehr: " Die Planersocietät beschäftigt sich jeden Tag mit nachhaltiger Mobilität und lebt das im eigenen Unternehmen. Sie ist bundesweit das erste Planungsbüro, das wir zertifiziert haben.". Immer mehr Unternehmen würden den Wert des Radfahrens erkennen und zeigten dies mit dem Zertifikat auch nach außen. "Radverkehrsförderung im Unternehmen hilft nicht nur der Umwelt; aktive Mobilität auf dem Weg zur Arbeit sorgt auch für entspannte und gesunde Beschäftigte. Das ist ein wichtiger Punkt, um Fachkräfte zu gewinnen", betonte Bittner.

Erfreut zeigt sich auch Johannes Pickert, der Radverkehrsbeauftragte der Planersocietät. "Wir sind sicherlich noch nicht perfekt, aber für ein Unternehmen unserer Größenordnung schon sehr gut aufgestellt in Sachen Radverkehr", sagt der Raum- und Verkehrsplaner, der bei der Plandersocietät im Team Radverkehr arbeitet.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC NRW?

    Der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ist die Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW. Wir werben in Politik und Öffentlichkeit für ein eiheitliches Radverkehrssystem mit hohen Qualitätsstandards für Alltags- sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer.

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  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC NRW?

    Der ADFC NRW ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der stärkste Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. 
    Wir sind Servicepartner in allen Fragen rund ums Rad und die starke Stimme für mehr Fahrradmobilität.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auch auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte noch weitere Vorteile: Sie können - egal, wo Sie in Deutschland mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind - auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem Radwelt-Magazin Informationen rund um alles, was Sie politisch, technisch und im Alltag an Fahrradthemen bewegt. Wir bieten  außerdem unseren Mitgliedern Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern. Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die ein schnelles Anhalten ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Wer von einem E-Bike spricht, meint in der Regel ein Pedelec. Denn ein richtiges E-Bike ist in Wirklichkeit eine Art Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Diese Art der Fortbewegungsmittel spielt am Markt aber keine große Rolle. Ein Pedelec unterstützt Radfahrende hingegen nur, wenn diese gleichzeitig ihre Muskelkraft einsetzen. Neben dem Pedelec gibt es noch das S-Pedelec, das für Speed steht und mit bis zu 45 km/h unterstützt. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

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