Forderung 2: Ein Euro pro Kopf und pro Monat in den Radverkehr - ADFC Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Es sind mehrere Geldscheine zu sehen. Ein Zehn-Euro-Schein liegt auf mehreren Zwanzig-Euro- und einem Fünf-Euro-Schein. Außerdem liegen einige Münzen auf den Scheinen verstreut.

Euro-Bargeld in Scheinen und Münzen © Pixabay, Pexels

Forderung 2: Ein Euro pro Kopf und pro Monat in den Radverkehr

Um den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur voranzutreiben, müssen die Fördermittel erhöht werden.

Herausforderung: Unsichere Finanzierung

Forderung: NRW investiert 1 € pro Einwohner:in in den Radverkehr je Monat

Beschreibung: Die bisherige Finanzierung des Radverkehrs ist stark konjunkturabhängig. Dies führt zu einer hohen Planungsunsicherheit in Kommunen. Das Land soll eine Selbstverpflichtung abgeben, dauerhaft mindestens 1 € pro Einwohnerin und Einwohner im Monat in den Radverkehr zu investieren. Dies entspricht etwa einem Drittel der gesamten notwendigen Finanzierung des Radverkehrs gemäß dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0.

Wirkweise: Eine verlässliche Finanzierung des Radverkehrs durch das Land gibt den Kommunen und dem Landesbetrieb Straßenbau finanzielle Planungssicherheit.
 


 

Im Jahr 2025 sind im Landeshaushalt 39,5 Mio. Euro pro Jahr für den Bau und Erhalt von Radwegen an Landstraßen veranschlagt (vgl. Haushaltsplan des Landes NRW für 2025). Für Radschnellwege, die in der Baulast des Landes liegen, sowie für deren Betrieb, Planung und Unterhaltung, sind in Summe 18,5 Mio. Euro im Haushalt vorgesehen. Die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben der Nahmobilität inklusive Radverkehr belaufen sich im Landeshaushalt 2025 auf 16 Mio. Euro. Das ist zu wenig – selbst dann, wenn man die Fördermittel des Bundes hinzuzieht.

 

Kopenhagen & Amsterdam zeigen: Investitionen in den Radverkehr minimieren das Unfallrisiko

Eine hohe finanzielle Förderung führt maßgeblich zu steigender Sicherheit für Radfahrer:innen, wie internationale Beispiele belegen. Städte wie Amsterdam oder Kopenhagen investieren deutlich mehr in die Radinfrastruktur als hierzulande üblich. In diesen Städten ist die Unfallwahrscheinlichkeit bis zu zehn Mal geringer als in deutschen Städten, wie Greenpeace in einem Bericht aus dem Jahr 2018 darlegte. Auch in Städten wie Oslo oder Utrecht, würde darüber hinaus deutlich mehr in den Radverkehr investiert, als im deutschen Durchschnitt, so die Naturschutzorganisation.

Empfehlung des NRVP: 30 Euro pro Person und Jahr für einen besseren und sicheren Radverkehr

Um die Radverkehrsinfrastruktur großflächig ausbauen zu können, empfiehlt die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP), dass Bund, Länder und Kommunen in Summe 30 Euro pro Kopf und pro Jahr aufwenden sollten. Teilt man dies anteilig auf Bund, Länder und Kommunen auf, entfallen auf jede Ebene 10€ pro Person und Jahr. Das heißt, nach Empfehlung des NRVP sollte das Land NRW 10€ pro Person und pro Jahr in den Radverkehr investieren.

Dieses formulierte Ziel wird in der Fläche leider verfehlt. Der Bund hat zuletzt die Mittel für den Radverkehr gekürzt. So sieht der Bundeshaushalt 2024 zum Radverkehr ein Budget von 350 Mio. €1 vor, also lediglich knapp über 4 €/Person. Im NRW-Haushalt sind nicht einmal 50 %2 der im NRVP anvisierten 10 € je Person im Landeshaushalt verankert und auch viele der 396 Kommunen NRWs werden diesen Richtwert vermutlich nicht erreichen.

FaNaG-Ziele können nur mit mehr Investitionen in den Ausbau der Radinfrastruktur erreicht werden

Damit das Land NRW die im FaNaG formulierten Ziele von 25 % Radverkehrsanteil und der Vision Zero erreicht, fordern wir das Land NRW dazu auf, 1 Euro pro Person und Monat in den Radverkehr zu investieren. Selbst dieser Betrag ist noch eher konservativ kalkuliert, wenn man bedenkt, dass es in der Vergangenheit einen starken Fokus auf den Autoverkehr gab. Demgegenüber hat der der Radverkehr einen massiven Aufholbedarf – umso dringender notwendig sind nun substanzielle Investitionen in sichere und durchgehende Radverkehrsnetze.
 


1 bundestag.de, ADFC.de

2 Haushaltstellen:
Bau und Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen (Haushaltsstelle 10 150 777 14 723) 39.5 Mio. € +
Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für Vorhaben der Nahmobilität (10 140 883 61 729) 16. Mio. € +
Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes (10 140 777 61 723) 15 Mio. € +
Planung, Betrieb und Unterhaltung von Radschnellverbindungen (10 140 537 61 729) 3.5 Mio. €
= 74,1 Mio. €. Die vier Titel zum Radverkehr im Landeshaushalt entsprechen ca. 4,1 € pro Person und Jahr. 

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